📄 Vorrang für Neonazis vor Gericht? Was steckt hinter der polizeilichen Maßnahme am Amtsgericht Berlin-Tiergarten?
📋 Worum geht es?
Am 12. Januar 2026 fand am Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein Prozess gegen zwei Antifaschisten statt, die einen Anhänger der Partei 'III. Weg', die die Fragesteller als Neonazi-Partei bezeichnen, angegriffen hatten und dabei durch diesen verletzt wurden; das Gericht verurteilte die beiden zu einer Bewährungsstrafe. Die Fragesteller berufen sich auf die Schilderung der Bundestagsabgeordneten Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen), die als Prozessbeobachterin vor Ort war und angab, die Polizei habe Zuschauende zurückgedrängt, um Platz für erkennbare Anhänger von 'III. Weg' zu schaffen. Die Anfrage dreht sich um die rechtliche Grundlage, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen beim Einlass.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Prozessbeobachter*innen, zivilgesellschaftlich Engagierte und Pressevertreter*innen, Anhänger*innen der Partei 'III. Weg', die Polizei Berlin, der Zentrale Dienst Sicherheit (ZDS) des Amtsgerichts Tiergarten sowie die beiden verurteilten Antifaschisten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: ob der Senat die Schilderung der Prozessbeobachterin bestätigt; wer die Einsatz- und Entscheidungsverantwortung trug; welche Behörden für den Einlass zuständig waren; welche Einlassvorgaben es gab und auf welcher Rechtsgrundlage; ob eine konkrete richterliche Anordnung vorlag; wie die Zuständigkeiten zwischen Polizei und Justiz abgegrenzt sind; welche Lageeinschätzung im Vorfeld bestand; ob rechtsextreme Teilnehmende erkannt oder prognostiziert wurden; welche Vorbereitungen für die Sicherheit von Beobachter*innen und Presse getroffen wurden; warum aus ihrer Sicht der Einlass der 'III. Weg'-Anhänger priorisiert wurde; ob der Senat das Vorgehen für verhältnismäßig und mit dem Neutralitätsgebot vereinbar hält; ob es eine interne Auswertung des Einsatzes gab; wie antifaschistisches Engagement vor Behinderung geschützt wird; welche Leitlinien zum Umgang mit rechtsextremen Akteur*innen bestehen; und ob Fortbildungsbedarf bei Polizei und Justiz gesehen wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat weist eine Bevorzugung zurück. Grundlage war ein allgemeines Amtshilfeersuchen des Amtsgerichts Tiergarten an die Polizei Berlin zur Unterstützung einer Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden Richters, gestützt auf § 176 GVG; die Besucherzahl im Sitzungssaal war auf 30 Personen begrenzt. Zur Vermeidung eines Aufeinandertreffens von linker und rechter Szene errichtete die Polizei eine Absperrgitterlinie zwischen zwei Eingängen am Portal B 129 und begleitete die der rechten Szene zugeordneten Personen bis zum Gebäude. Als Personen der linken Szene einem Eingang nach mehrfacher Ansprache nicht auswichen, wandte die Polizei unmittelbaren Zwang in Form von Schieben und Drücken an; der zweite Eingang sei jederzeit nutzbar gewesen. Die Führungsverantwortung lag bei der Dienstgruppenleitung einer Präsenzdienstgruppe des Regionalabschnitts 27/28 (Polizeidirektion 2 West), die Einsatzleitung im Gebäude bei zwei Mitarbeitenden des ZDS. Eine über das Amtshilfeersuchen hinausgehende konkrete richterliche Anordnung an die Polizei habe es nicht gegeben; die Maßnahmen stützten sich auf das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) und das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges. Laut Senat erfolgte der Einlass nach Reihenfolge des Erscheinens und diskriminierungsfrei, eine Priorisierung habe nicht stattgefunden (Antwort zu Frage 11: 'Dies ist unzutreffend'). Der Senat bejaht die Vereinbarkeit mit dem Neutralitätsgebot (Frage 12: 'Ja'). Besondere Leitlinien zum Umgang mit rechtsextremen Akteur*innen im Gerichtskontext bestünden nicht; die bestehenden Fortbildungsangebote für Polizei und Justiz zu Deeskalation und Rechtsextremismus hält der Senat für ausreichend.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Ario Ebrahimpour Mirzaie, Dr. Petra Vandrey). Die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt vor, datiert auf den 16. März 2026 (in Vertretung: Christian Hochgrebe). Die geschilderte Einlasssituation stammt aus der Darstellung der Bundestagsabgeordneten Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) als Prozessbeobachterin; der Senat widerspricht dieser Darstellung in zentralen Punkten. Als Rechtsgrundlagen nennt der Senat § 176 GVG, §§ 26 ff. des Gesetzes über die Justiz im Land Berlin, das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges. Die Besucherzahl im Sitzungssaal war laut Sicherheitsverfügung auf 30 Personen begrenzt. Der Senat verweist zur Begründung seiner Lageeinschätzung auf einen vorangegangenen Verhandlungstag am 8. Dezember 2025.