📄 Wildkaninchen außer Rand und Band in Charlottenburg-Nord
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Population freilebender Wildkaninchen in der Jungfernheidesiedlung und der Paul-Hertz-Siedlung in Berlin-Charlottenburg-Nord. Der Fragesteller möchte wissen, wie viele Kaninchen dort leben, wie sich der Bestand entwickelt hat und welche Schäden an Gebäuden und Grünflächen dadurch entstehen.
👥 Wer ist betroffen?
Anwohnerinnen und Anwohner der Jungfernheidesiedlung und der Paul-Hertz-Siedlung, die Wohnungsbaugesellschaft Gewobag als Eigentümerin, weitere Vermieter (Vonovia, Charlotte, bbg), das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: Wie viele Wildkaninchen leben in den beiden Siedlungen und wie hat sich der Bestand entwickelt? Welche Schäden an Gebäuden entstehen durch Kaninchenbauten? Wie werden Löcher und Baue hinsichtlich der Verkehrssicherheit bewertet? Wie lassen sich geplante Freiraummaßnahmen angesichts der Kaninchenpopulation umsetzen? Welche rechtlichen und tierschutzrechtlichen Möglichkeiten zur Regulierung der Population bestehen? Welche Maßnahmen wurden bereits geprüft oder umgesetzt? Wie berät der Senat die Gewobag und andere große Vermieter? Wurden in den letzten Jahren Jagdgenehmigungen zur Bestandskontrolle erteilt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass ihm keine eigenen Kenntnisse über die Anzahl, die Bestandsentwicklung oder Gebäudeschäden durch Kaninchen in den beiden Siedlungen vorliegen. Laut Mitteilung der Gewobag führt die Kaninchenpopulation zu erheblichem Mehraufwand bei Pflege und Verkehrssicherung und begünstige Rattenbefall; gefährdete Kaninchenbauten würden bei Hinweisen von Mieterinnen und Mietern geschlossen, sofern keine Tiere mehr darin seien. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat laut eigener Angabe beim Grünzug am Halemweg Sicherungsmaßnahmen wie Zäune installiert und wertet dies als Erfolg, da keine Schäden bekannt seien. Die Gewobag berichtet, im Rahmen des „Freiraumkonzepts Paul-Hertz-Siedlung“ seien gefährdete Pflanzen testweise eingezäunt worden; die Auswahl kaninchenresistenter Pflanzen werde geprüft. Der Senat erläutert, dass Wildkaninchenbestände in Berlin seit den 1990er Jahren durch die Myxomatose-Krankheit stark zurückgegangen seien und auch heiße, trockene Sommer die Reproduktion einschränkten. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz unterliegen Wildkaninchen dem Jagdrecht; eine Bejagung mit Greifvögeln oder Frettchen ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Grundstückseigentümers und der Jagdbehörde zulässig, unter Beachtung der §§ 1 und 13 Tierschutzgesetz. Da die Gewobag-Flächen als befriedete Gebiete gelten, ist die Jagd dort grundsätzlich verboten; dem Bezirksamt ist nur eine jagdliche Maßnahme im Rahmen eines Bauvorhabens bekannt. Der Senat verweist auf Informationsangebote der Senatsverwaltung sowie auf eine beauftragte Wildtierberatung durch den NABU und das Institut für Zoo- und Wildtierforschung. Die Berliner Forsten erteilen laut Senat jährlich stadtbezirksweise Gestattungen zur beschränkten Jagdausübung auf Wildkaninchen an ausgewählte Stadtjägerinnen und Stadtjäger, mit Zustimmung der Grundstückseigentümer; dies sei in den letzten Jahren je nach Erfordernis auch in Charlottenburg praktiziert worden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Stefan Häntsch) und liegt mit einer Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 12.03.2026 vor. Der Senat gibt an, zu Bestandszahlen, Bestandsentwicklung und baulichen Schäden selbst keine Kenntnisse zu haben und stützt sich bei einem Teil der Antworten auf Stellungnahmen des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf und der Gewobag, die als solche gekennzeichnet sind. Der Senat nennt § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz sowie §§ 1 und 13 Tierschutzgesetz und das Landesjagdgesetz Berlin als rechtliche Grundlagen. Die Bewertung des Bezirksamts, die Sicherungsmaßnahmen am Halemweg seien „als Erfolg zu werten“, ist als dessen eigene Einschätzung gekennzeichnet.