📄 Dokument 19/25355
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Dr. Martin Sattelkau betrifft den Status eines Vorgangs im Ordnungsamt-Onlineportal, der als 'Erledigt' markiert wurde, obwohl keine Rückmeldung des zuständigen Umweltamtes vorliegt. Es wird untersucht, wie die Statusvergabe und die Nachverfolgungspflichten in der Berliner Verwaltung gehandhabt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger, die Meldungen über das Ordnungsamt-Onlineportal einreichen, sowie die zuständigen Behörden wie das Ordnungsamt Treptow-Köpenick und das Umweltamt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie die Statusvergabe 'Erledigt' definiert ist und ob diese nur bei abgeschlossenen Sachentscheidungen erfolgt. Zudem wird nach den internen Regelungen zur Überwachung der Bearbeitung von Vorgängen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Senats zeigen, dass der Status 'Erledigt' nicht immer eine abgeschlossene Sachentscheidung bedeutet. Es wurde festgestellt, dass keine Abgabenachricht erstellt wurde und dass das Ordnungsamt nicht aktiv beim Umweltamt nachgefragt hat, da der Vorgang bekannt war und bereits bearbeitet wurde.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und Effizienz der Verwaltung auf. Es gibt Bedenken, dass Bürger nicht ausreichend über den Status ihrer Meldungen informiert werden, was zu Unzufriedenheit führen kann.