Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Vorgang d781z5 im Ordnungsamt-Onlineportal – Status „Erledigt“ nach interner Abgabe und Nachverfolgungspflichten nach der Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung

22. März 2026Dokument 19/25355 · WP 19Berlin
Dr. Martin Sattelkau
Ordnungsamt-OnlineportalVorgangsstatusillegale MüllablagerungZuständigkeitswechselAbgabenachricht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller hatte im Oktober 2025 über das Ordnungsamt-Onlineportal eine Meldung zu „Abfall – Sonstiges“ (Vorgangsnummer d781z5) eingereicht. Der Vorgang wurde an das Umweltamt abgegeben, im Portal aber mit dem Status „Erledigt“ versehen, obwohl laut Fragesteller zunächst keine Rückmeldung des Umweltamtes vorlag. Die Anfrage dreht sich darum, wie diese Statusvergabe zustande kam und ob die Nachverfolgungspflichten nach der Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO I) eingehalten wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der meldende Bürger beziehungsweise Abgeordnete, das Ordnungsamt Treptow-Köpenick, das bezirkliche Umweltamt sowie generell Nutzerinnen und Nutzer des Ordnungsamt-Onlineportals (AMS).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: Wann ging die Meldung ein und wer bearbeitete sie zunächst? Wann und mit welcher Begründung erfolgte die Abgabe an das Umweltamt? Wurde eine Abgabenachricht nach GGO I erstellt? Welche internen Regelungen zur Überwachung abgegebener Vorgänge bestehen? Wurde eine Rückmeldefrist oder Wiedervorlage eingerichtet? Hat das Ordnungsamt aktiv nachgefragt? Was bedeutet der Status „Erledigt“ konkret, und auf welcher Grundlage wurde er im vorliegenden Fall gesetzt? Entspricht es der Praxis, die weitere Sachstandsermittlung dem Bürger zu überlassen? Sieht der Senat Handlungsbedarf, die Statuslogik zu ändern?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, die Meldung sei am 10.10.2025 beim Ordnungsamt Treptow-Köpenick eingegangen und zunächst von der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) bearbeitet worden. Am 13.10.2025 erfolgte die Abgabe an das Umweltamt, da dieses für illegale Ablagerungen auf Privatflächen zuständig ist. Eine förmliche Abgabenachricht im Sinne der GGO I wurde nicht erstellt; die Bearbeitung richte sich nach den Nutzungsbedingungen des Portals. Der Status wurde zunächst auf „In Bearbeitung“ gesetzt und eine Rückmeldefrist vereinbart. Aktiv nachgefragt habe das Ordnungsamt nicht, weil dem Amt bekannt war, dass das Umweltamt sich regelmäßig mit der betreffenden Örtlichkeit befasst und in Austausch mit dem Centermanagement steht; die Ablagerungen seien zwischenzeitlich beräumt worden. Laut Senat kennzeichnet der Status „Erledigt“ im AMS-System nicht zwingend eine abgeschlossene Sachentscheidung, sondern kann auch bedeuten, dass das Ordnungsamt eine Rückmeldung vom zuständigen Fachamt zum weiteren Vorgehen erhalten hat. Der Statuswechsel auf „Erledigt“ sei nach Rückmeldung des Fachamtes erst am 17.02.2026 erfolgt. Eine Änderung der Statuslogik, sodass „Erledigt“ erst nach dokumentierter Sachentscheidung vergeben wird, hält der Senat für eine organisatorische Frage, die in der Praxis nur mit einer Aufstockung der Personalkapazitäten der ZABs umsetzbar wäre.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Dr. Martin Sattelkau (CDU) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 13.03.2026, unterzeichnet von Staatssekretärin Martina Klement in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters. Der Senat hat zur Beantwortung Stellungnahmen des Bezirksamts Treptow-Köpenick und des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) eingeholt. Konkret genannte Daten: Eingang der Meldung am 10.10.2025, Zuständigkeitsprüfung und Abgabe an das Umweltamt am 13.10.2025, Statuswechsel auf „Erledigt“ am 17.02.2026. Der Senat verweist auf die Nutzungsbedingungen von Ordnungsamt Online (abrufbar unter ordnungsamt.berlin.de) als Grundlage der Bearbeitungspraxis. Eine Abgabenachricht nach GGO I wurde laut Senat nicht erstellt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25355, Wahlperiode 19, eingereicht 26. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.