📄 Deutschkenntnisse in Auswahl- und Einstellungsverfahren des Landes Berlin außerhalb der Polizei – Prüfverfahren, Mindeststandards, Durchfallquoten und Fördermaßnahmen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich damit, welche Berliner Behörden, Bezirksverwaltungen und landeseigenen Unternehmen außerhalb der Polizei bei Bewerbungsverfahren die Deutschkenntnisse von Bewerbern prüfen. Es geht um die eingesetzten Prüfformen, Mindeststandards, mögliche Durchfallquoten sowie vorhandene Vorbereitungs- und Fördermaßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Berliner Senatsverwaltungen (u. a. Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Senatsverwaltung für Justiz), Bezirksverwaltungen (u. a. Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Treptow-Köpenick, Neukölln), landeseigene Unternehmen (BIM, BSG, BSR, BVG, ITDZ, Stadt und Land) sowie Bewerber für Ausbildungen, duale Studiengänge und Stellen in diesen Institutionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: 1) Welche Behörden/Einrichtungen prüfen systematisch Deutschkenntnisse? 2) Für welche Berufsgruppen/Ausbildungsgänge werden solche Prüfungen eingesetzt? 3) Welche Prüfformen (Diktat, Lückentext, Textverständnis, Schreibprobe, mündliche Prüfung, Sprachzertifikat etc.) kommen zum Einsatz? 4) Welche Mindeststandards und Hilfsmittelregelungen gelten? 5) In welchen Bereichen wird welches Sprachniveau (B2/C1/C2) bzw. Zertifikat verlangt, und wie werden deutsche Schulabschlüsse behandelt? 6) Welche Änderungen gab es seit 2019 an Anforderungen und Prüfformen je Institution und Jahr? 7) Welche quantitativen Befunde (Durchfallquoten, Abbrüche, unbesetzte Stellen) liegen seit 2019 vor? 8) Falls Daten fehlen: warum, und welche könnten künftig rechtssicher erhoben werden? 9) Werden Prüfungsergebnisse nach schulischem Hintergrund, Ausbildungsstatus, Herkunftssprache oder Migrationshintergrund ausgewertet? 10) Welche Vorkurse/Brückenkurse und Fördermaßnahmen gibt es, mit welchen Teilnehmerzahlen und Erfolgskennzahlen seit 2019?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Senats liegt vor. Laut Senat prüfen Bezirksverwaltungen grundsätzlich keine Deutschkenntnisse systematisch, vereinzelt gibt es Vorprüfungen (u. a. Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Reinickendorf, Treptow-Köpenick, Pankow bei Parkraumüberwachung, Neukölln beim Ordnungsdienst). Senatsverwaltungen fragen stellenspezifisch Kenntnisse ab, mit systematischer Prüfung bei SenInnSport (Ausbildung, Feuerwehr) und SenJust (Justizvollzug, Kammergericht). Bei Beteiligungsunternehmen prüfen BIM, BSG, BSR, BVG, ITDZ und Stadt und Land systematisch. Eingesetzte Prüfformen reichen von Diktat, Lückentext, Textverständnis, Schreibprobe bis zu standardisierten Tests externer Anbieter und Sprachzertifikaten. Laut Senat wird in Stellenausschreibungen der Berliner Verwaltung in der Regel ein Sprachniveau C1 verlangt, in Einzelfällen B2; bei nicht-deutscher Herkunftssprache wird regelmäßig zusätzlich ein Sprachzertifikat verlangt. Seit 2019 gab es laut Senat grundsätzlich keine Änderungen, mit Ausnahmen: Pankow seit 2025 Online-Test, Reinickendorf 2024 Punktabsenkung, Spandau seit 2022 Sprachniveau fester Bestandteil der Voraussetzungen, Treptow-Köpenick 2024 Diktate abgeschafft, Neukölln Niveau für Diktate angehoben, LaGetSi seit 2023/2025 C1-Anforderung in Ausschreibungen, SenInnSport 2026 Lückentext eingeführt, SenJust/Kammergericht 2022 bzw. 2024 Cut-off-Testmodul (B1) eingeführt, SenJust Justizvollzug 2024 Online-Sprachtest (B2) und Förderunterricht eingeführt, 2026 Mindestniveau auf C1 angehoben, BVG 2024 Onlinetest abgeschafft und 2025 Anforderung von B2 auf C1 erhöht, ITDZ 2021 auf Onlinetests umgestellt. Zu quantitativen Befunden wie Durchfallquoten, Abbruchquoten oder unbesetzten Kontingenten liegen dem Senat keine Angaben vor, da diese Daten nicht erhoben werden; Gründe dafür nennt der Senat nicht. Auch aggregierte Auswertungen nach schulischem Hintergrund, Ausbildungsstatus, Herkunftssprache oder Migrationshintergrund liegen nicht vor. Zu Vorkursen wird u. a. ein Vorbereitungskurs für Bauingenieurwesen und Mathematik (Charlottenburg-Wilmersdorf) sowie ausbildungsbegleitende Sprachförderung (Marzahn-Hellersdorf) genannt; Erfolgskennzahlen dazu liegen dem Senat nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Tommy Tabor). Eine Antwort der Berliner Landesregierung (Senatsverwaltung für Finanzen) liegt vor und datiert vom 15.03.2026. Der Senat gibt an, dass keine quantitativen Daten zu Durchfallquoten, Abbruchquoten oder unbesetzten Stellenkontingenten erhoben werden und daher nicht vorliegen. Ebenso liegen keine aggregierten Auswertungen nach schulischem Hintergrund oder Migrationshintergrund vor. Der Senat verweist auf ein in der Regel verlangtes Sprachniveau C1 bzw. in Einzelfällen B2 in Stellenausschreibungen der Berliner Verwaltung.