📄 Mietschulden – Mietrückstände: wie viele Mietschulden haben die Berliner*innen?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Frage, wie viele Berliner Haushalte Mietschulden bzw. Mietrückstände bei ihren Vermieter*innen haben, wie sich diese seit 2022 bzw. seit 2020 entwickelt haben und welche Konsequenzen (Kündigungen, Zwangsräumungen) daraus bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen entstehen. Zudem wird nach Unterstützungsstrukturen für betroffene Mieter*innen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Mieter*innen mit Zahlungsschwierigkeiten, die Bezirke, der Senat, die Jobcenter (SGB II) und Sozialämter (SGB XII), Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie die landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND, WBM und berlinovo.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt, ob dem Senat und den Bezirken Erkenntnisse über die Anzahl der Haushalte mit Mietschulden vorliegen, wie hoch diese Schulden durchschnittlich sind und wie sie sich seit 2022 entwickelt haben; wie sich die Mietschulden bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen seit 2020 entwickelt haben; wie viele Kündigungen wegen Zahlungsverzug, Rücknahmen und Zwangsräumungen es gab; warum neben außerordentlichen auch ordentliche Kündigungen ausgesprochen werden; ob Mietverträge temporär geheilt oder an Wohlverhaltensphasen gebunden wurden; welche Unterstützungsstrukturen es bei drohendem Wohnungsverlust gibt; und ob und wie Schuldnerberatungen Daten an Bezirke oder Senat liefern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die Fragen 1 und 2 auf Basis der vorliegenden Daten nicht beantwortbar sind, da aktuelle Zahlen fehlen und die Erfassungsgrundsätze von SGB II und SGB XII nicht konsistent sind. Für SGB II wurden 2022 bis 2025 jährlich zwischen 3.648 und 4.153 Anträge auf Mietschuldenübernahme gestellt, mit Durchschnittsbeträgen zwischen 2.057,87 Euro (2022) und 2.361,93 Euro (2024). Für SGB XII sanken die Haushalte mit übernommenen Schulden von 378 (2022) auf 291 (2025, Stand Oktober), bei Durchschnittsbeträgen von 2.127,98 bis 2.878,43 Euro. Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen stiegen die Gesamtforderungen von 2020 bis 2025 bei fast allen Unternehmen an, z.B. degewo von 2,97 Mio. Euro (2020) auf 4,63 Mio. Euro (2025) bei 5.599 bzw. 6.674 betroffenen Haushalten; HOWOGE von 2,32 Mio. Euro auf 7,81 Mio. Euro. Die Zahl der Kündigungen wegen Zahlungsverzug und Zwangsräumungen wird je Unternehmen und Jahr tabellarisch aufgeführt, z.B. HOWOGE 2025: 985 Kündigungen, 71 Rücknahmen, 140 Räumungen. Die Wohnungsunternehmen geben an, dass ordentliche Kündigungen in der Regel nur hilfsweise bzw. in Ausnahmefällen neben außerordentlichen Kündigungen ausgesprochen werden und bei Mitwirkung der Mietenden in der Regel kein Wohnungsverlust droht. Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen melden den Bezirksämtern monatlich Beratungskontakte und beteiligen sich an der jährlichen Überschuldungsstatistik; die Daten werden anonymisiert weitergeleitet. Die Unternehmen beschreiben verschiedene Unterstützungsangebote wie persönliche Beratung, Forderungsmanagement und Vermittlung an soziale Träger.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen) am 26. Februar 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 16. März 2026. Der Senat stützt seine Antwort auf Angaben der sieben landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND, WBM und berlinovo, die eigenverantwortlich erstellte Stellungnahmen übermittelt haben. Der Senat weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fragen 1 und 2 aufgrund unzureichender und uneinheitlicher Datenlage (unterschiedliche Erfassung bei SGB II und SGB XII) nicht beantwortet werden können. Alle genannten Zahlen zu Anträgen, Haushalten, Forderungshöhen, Kündigungen, Rücknahmen und Räumungen stammen aus Statistikmeldungen der Bezirke, dem Fachverfahren OPEN/PROSOZ sowie den Stellungnahmen der einzelnen Wohnungsunternehmen.