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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 19 / 24 882 über „Aufenthaltsrechtliche Situation internationaler Studierender an privaten Hochschulen in Berlin“

25. März 2026Dokument 19/25377 · WP 19Berlin
Orkan Özdemir
Aufenthaltsrechtinternationale Studierendeprivate HochschulenOnline-StudiengängeLebensunterhaltssicherung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller stellt eine Nachfrage zu einer früheren Schriftlichen Anfrage über die aufenthaltsrechtliche Situation internationaler Studierender an privaten Hochschulen in Berlin. Es geht um die Bewertung von Online-Studiengängen, neu eingeführte Präsenzpflichten, die Berechnung der Lebensunterhaltssicherung unter Einbeziehung von Studiengebühren sowie um behördliches Vorgehen bei Aufenthaltstiteln, einschließlich Passeinzug und gerichtlicher Eilentscheidungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind internationale Studierende an acht privaten Bildungseinrichtungen in Berlin (unter anderem die IU Internationale Hochschule), das Landesamt für Einwanderung (LEA), die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie weitere Senatsressorts (Wissenschaft, Arbeit/Soziales, Wirtschaft), zudem Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Handelt es sich bei den betroffenen Studiengängen um anerkannte Vollzeit-Studiengänge mit legaler Einreise per Studienvisum? War dem Senat die Einführung von Präsenzpflichten bei der vorherigen Antwort bekannt und ändert dies die aufenthaltsrechtliche Bewertung? Wie wurde die Lebensunterhaltssicherung bisher gehandhabt und wurden Studiengebühren einbezogen? Gab es vergleichbare Ablehnungszahlen in der Vergangenheit? Wie viele Personen und Aufenthaltstitel sind konkret betroffen? Hatte mediale Berichterstattung Einfluss auf das behördliche Vorgehen, und gab es Absprachen zwischen Senat und LEA? Mit welchen Senatsressorts und Bundesbehörden wird sich abgestimmt? Ist die genannte Verdachtsschwelle bei Studiengebühren (das Doppelte staatlicher Gebühren, konkret 648 € im Semester) beabsichtigt, und sind deshalb Ermittlungsverfahren geplant? Ist der Passeinzug bei Studierenden während laufender Verfahren mit der Aussage vereinbar, dass keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geplant seien, und wie erklärt der Senat die zahlreichen gerichtlichen „Hängebeschlüsse“?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet: Die betroffenen Studierenden sind mit gültigem Visum zum Studienzweck eingereist; ob die Studiengänge regelmäßig akkreditierte Vollzeit-Studiengänge sind, wird statistisch nicht erfasst. Der Senat kannte bei der vorherigen Antwort vom 29. Januar 2026 die Ankündigung der IU Internationale Hochschule, mehr Präsenzanteile einzuführen, hält aber laut Verwaltungsgericht Berlin (Urteil der 11. Kammer vom 5. November 2025, VG 11 K 175/25; Beschluss der 13. Kammer vom 27. Februar 2026, VG 13 L 19/26) die bloße Ankündigung für nicht ausreichend, um den Studienzweck zu belegen. Seit dem 7. August 2025 berücksichtigt das LEA laut Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Studiengebühren bei der Lebensunterhaltsprüfung, wenn sie die üblichen Beiträge staatlicher Hochschulen deutlich übersteigen; die Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin (VAB) wurden zum 30. September 2025 entsprechend geändert. Zahlen zu betroffenen Personen, erteilten Aufenthaltstiteln oder früheren Ablehnungszahlen werden laut Senat nicht statistisch erfasst. Ein Zusammenhang zwischen Berichterstattung und behördlichem Vorgehen wird verneint, ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen Senatsverwaltung für Inneres und Sport und LEA wird bestätigt. Abgestimmt wird mit den Senatsverwaltungen für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe; eine Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung gab es laut Senat nicht, wohl aber mit dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren seien dem Senat nicht bekannt und nicht geplant. Der Passeinzug sei durch § 50 Abs. 5 AufenthG bundesgesetzlich vorgegeben und keine aufenthaltsbeendende Maßnahme. Laut Senat hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in 14 Fällen und das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall vorläufigen Vollzugsstopp angeordnet, nachdem zuvor jeweils das Verwaltungsgericht die Entscheidungen des LEA als rechtmäßig bestätigt hatte.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom SPD-Abgeordneten Orkan Özdemir am 20. Februar 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 12. März 2026. Es handelt sich um eine Nachfrage zur vorangegangenen Schriftlichen Anfrage 19/24 882 vom 29. Januar 2026. Der Senat nennt konkret: Einbeziehung von Studiengebühren in die Lebensunterhaltsprüfung seit 7. August 2025, aktualisierte VAB seit 30. September 2025, die Zahl von acht betroffenen Bildungseinrichtungen, 14 Hängebeschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg und einen des Verwaltungsgerichts Berlin, sowie Bezug auf zwei konkrete Gerichtsentscheidungen (VG 11 K 175/25 und VG 13 L 19/26). Der Fragesteller nennt eine rechnerische Schwelle von 648 € Studiengebühren pro Semester als Verdachtsgrenze; der Senat weist eine generelle Verdachtswirkung gegenüber Studierenden privater Hochschulen zurück.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25377, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.