📄 Dokument 19/25380
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Umsetzung von § 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) thematisiert. Es wird untersucht, wie die Rückstellung der Strafvollstreckung für suchtkranke Personen in Berlin funktioniert und welche Herausforderungen dabei auftreten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind suchtkranke Personen, die in Berlin inhaftiert sind, sowie die zuständigen Behörden und Institutionen, die mit der Rehabilitation und dem Übergangsmanagement befasst sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Anträge auf Zurückstellung der Strafvollstreckung, den Gründen für Ablehnungen und den bestehenden Verfahren für den Übergang von Haft in Therapie gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz geben Einblick in die Anzahl der Anträge und deren Erledigung sowie die Schwierigkeiten, die beim Übergang von Haft in Therapie auftreten, insbesondere durch gesetzliche Regelungen und die Praxis der Krankenkassen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen im Umgang mit suchtkranken Inhaftierten und die Notwendigkeit von Reformen im Sozialrecht, um den Zugang zu Therapieangeboten zu verbessern. Es besteht eine politische Diskussion über die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen, um die Resozialisierung zu fördern.