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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Umsetzung von § 35 BtMG

24. März 2026Dokument 19/25380 · WP 19Berlin
Tamara Lüdke
BetäubungsmittelgesetzStrafvollstreckungSuchttherapieÜbergangsmanagementKrankenversicherung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wonach die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zurückgestellt werden kann, wenn sich die verurteilte Person einer stationären Suchttherapie unterzieht. Thematisiert werden dabei insbesondere die Schwierigkeiten beim Übergang von Haft in Therapie, da während der Haft die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel ruht und Betroffene außerhalb des offenen Vollzugs nach der Entlassung häufig nicht mehr krankenversichert sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind suchtkranke, zu Freiheitsstrafen verurteilte Personen in Berlin, die einen Antrag nach § 35 BtMG stellen, insbesondere jene, die sich nicht im offenen Vollzug befinden. Ebenso betroffen sind die Berliner Justizvollzugsanstalten, die Staatsanwaltschaft Berlin, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Sucht- und Drogenberatungsstellen sowie Kranken- und Sozialversicherungsträger (Jobcenter, Sozialämter).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt: 1. Wie viele Anträge nach § 35 BtMG wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin gestellt, bewilligt oder abgelehnt? 2. Welche Gründe lagen Ablehnungen zugrunde? 3. Welche Zuständigkeiten und Verfahren bestehen aktuell für den Übergang von Haft in Therapie? 4. Wie wird sichergestellt, dass Entlassene ohne offenen Vollzug zeitnah wieder krankenversichert sind und Therapie/Substitution erhalten? 5. Welche Hürden bestehen beim Übergang von Haft in Therapie für nicht offen untergebrachte suchtkranke Inhaftierte? 6. Welche Maßnahmen sind geplant, um den Übergang zu verbessern?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen: Von 2021 bis zum 3. März 2026 wurden in Berlin insgesamt 1.058 Anträge nach § 35 BtMG gestellt (2021: 256, 2022: 225, 2023: 226, 2024: 183, 2025: 149, 2026 bisher: 19). Eine detaillierte Tabelle zur Erledigungsart zeigt u.a. Zurückweisungen (z.B. 2021: 103, 2022: 95, 2023: 80, 2024: 74, 2025: 41), Therapiewiderrufe und -abbrüche sowie noch offene Verfahren. Individuelle Ablehnungsgründe können laut Staatsanwaltschaft Berlin wegen der Fallzahl nicht händisch ausgewertet werden. Die Antwort beschreibt das Verfahren nach § 35 BtMG (Antrag, Prüfung der Voraussetzungen, Ermessensspielraum der Vollstreckungsbehörde, Stellungnahme der JVA, Zustimmung des Gerichts) sowie die Rolle freier Träger der Suchthilfe. Als zentrale Hürde nennt die Landesregierung das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. August 2021 (B 4 AS 58/20 R), wonach Personen in Zurückstellung nach § 35 BtMG keinen Anspruch auf SGB-II-Leistungen haben, da ihr Aufenthalt einer Unterbringung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung gleichgestellt wird; sie fallen seither in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfe nach SGB XII. Dies habe laut Landesregierung dazu geführt, dass Krankenkassen Kostenübernahmen für Entwöhnungstherapien unter Verweis auf das Urteil ablehnen. Ein 2024 vom Bundesrat auf Initiative Nordrhein-Westfalens eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung von § 7 Abs. 4 SGB II (Bundestags-Drucksache 20/10749 vom 20. März 2024) sei von der Bundesregierung abgelehnt worden; Nordrhein-Westfalen werde den Entwurf laut Kenntnis der Landesregierung erneut einbringen, was Berlin begrüße.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Tamara Lüdke (SPD) am 26. Februar 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegt vom 17. März 2026 vor, unterzeichnet in Vertretung von Dirk Feuerberg. Die Landesregierung nennt konkrete Antragszahlen (insgesamt 1.058 Anträge 2021–2026) und verweist auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. August 2021 (B 4 AS 58/20 R) sowie auf die Bundestags-Drucksache 20/10749 vom 20. März 2024. Der Strafvollzugsausschuss der Länder habe sich zuletzt bei der 142. Tagung in Niedersachsen im September 2025 mit dem Thema befasst.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25380, Wahlperiode 19, eingereicht 26. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.