📄 Dokument 19/25395
📋 Worum geht es?
Die schriftliche Anfrage befasst sich mit den Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen aus Gesundheitseinrichtungen in Berlin. Die Abgeordneten fragen nach der Anzahl der Abschiebungen, den durchgeführten Untersuchungen und den rechtlichen sowie medizinethischen Aspekten dieser Maßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausreisepflichtige Personen, insbesondere Flüchtlinge, die sich in stationären, teilstationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen befinden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fordern Informationen zu den Abschiebungen aus Gesundheitseinrichtungen, insbesondere zu den Zahlen, den durchgeführten Gesundheitsuntersuchungen und der rechtlichen Bewertung dieser Praktiken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Senats zeigen, dass keine statistische Erfassung zu Rückführungen aus medizinischen Einrichtungen vorliegt. Abschiebungen aus Krankenhäusern sind in Berlin grundsätzlich unzulässig, mit Ausnahmen für bestimmte Fälle. Der Senat betont die Beachtung humanitärer Grundsätze und die Prüfung der Reisefähigkeit durch qualifizierte Fachärzte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten des Senats werfen Fragen zur humanitären Behandlung von Flüchtlingen auf und beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abschiebungen aus Gesundheitseinrichtungen. Es gibt eine Debatte über die Angemessenheit und die Folgen solcher Maßnahmen für die betroffenen Personen.