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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Zukunft der inklusiven beruflichen Bildung

26. März 2026Dokument 19/25414 · WP 19Berlin
Klara Schedlich
inklusive Bildungberufliche SchulenÜbergang Ausbildungsonderpädagogischer FörderbedarfNachteilsausgleich
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die inklusive berufliche Bildung an Berliner beruflichen Schulen und Oberstufenzentren. Im Mittelpunkt stehen das Gesamtkonzept des Senats zur Umsetzung inklusiver Bildung, die Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Übergang von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Ausbildung und Beschäftigung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf an beruflichen Schulen und Oberstufenzentren in Berlin, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie Betriebe, Kammern und die Agentur für Arbeit als Partner bei der Ausbildungsintegration.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie sieht das schulformübergreifende Gesamtkonzept zur inklusiven Bildung für berufliche Schulen aus? Wie wird Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und anhand welcher Indikatoren wird die Zielerreichung überprüft? Welche quantifizierten Zielwerte verfolgt der Senat bis Ende der Legislaturperiode? Welche strukturellen Maßnahmen wurden seit 2024 umgesetzt? Wie viele dauerhaft getrennte sonderpädagogische Klassen bestehen 2025/26? Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten 2023/24 und 2024/25 statt in berufsschulische Bildungsgänge in Übergangsmaßnahmen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen? Wie viele Anträge auf Nachteilsausgleich wurden gestellt und wie lange dauerte die Bearbeitung? Wie viele Schülerinnen und Schüler erhalten 2025/26 eine Schul- oder Inklusionsassistenz? Ist das Konzept „inklusive berufliche Bildung“ fertiggestellt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass er ein an die Sekundarstufe 1 anschlussfähiges Konzept für inklusive Bildung in beruflichen Schulen verfolgt, mit Maßnahmen wie dem 11. Pflichtschuljahr, verbesserter Beratung und Übergangsbegleitung. Artikel 24 der UN-BRK werde durch Nachteilsausgleiche, Beratungsangebote und Unterstützung beim Übergang umgesetzt; die Zielerreichung werde anhand von Teilnahme- und Übergangsquoten überprüft. Quantifizierte Zielwerte nennt der Senat nicht, verweist aber auf strukturelle Maßnahmen wie begleitete Betriebspraktika und Kooperationen mit Betrieben, Kammern und der Arbeitsagentur. Seit dem Schuljahr 2024/2025 wurde das pädagogisch-didaktische Konzept des personalisierten Lernens nach Prof. Wilbers an allen beruflichen Schulen und Oberstufenzentren verankert und das 11. Pflichtschuljahr eingeführt. Im Schuljahr 2025/2026 bestehen laut Senat keine dauerhaft getrennten sonderpädagogischen Klassen oder Lerngruppen. Zu Übergängen in Übergangsmaßnahmen (BvB REHA) oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie zu Anzahl und Bearbeitungsdauer von Nachteilsausgleichs-Anträgen liegen dem Senat keine statistischen Angaben vor. Zur Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Schul- oder Inklusionsassistenz an Oberstufenzentren macht der Senat keine Angabe, da die Beantragung von Teilhabeleistungen freiwillig bei Jugendamt, Teilhabefachdienst oder Agentur für Arbeit erfolgt, nicht beim Senat.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Klara Schedlich (Bündnis 90/Die Grünen) am 27. Februar 2026 eingereicht und ging am 4. März 2026 beim Abgeordnetenhaus ein. Die Antwort des Senats datiert vom 18. März 2026 (Eingang 20. März 2026) und liegt vollständig vor. Zu mehreren Fragen (Übergänge in Übergangsmaßnahmen/Werkstätten, Anzahl und Bearbeitungsdauer von Nachteilsausgleichs-Anträgen, Zahl der Inklusionsassistenzen) erklärt der Senat ausdrücklich, dass ihm keine statistischen Angaben vorliegen bzw. eine Angabe nicht möglich ist. Als Quelle für Übergangsdaten verweist der Senat auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Unterzeichnet wurde die Antwort von Christina Henke, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, in Vertretung.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25414, Wahlperiode 19, eingereicht 27. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.