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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Teilnahmequoten, Auswahlverfahren und Verwaltungsaufwand bei Wohnungsbesichtigungen der LWU (mit und ohne WBS-Bindung)

25. März 2026Dokument 19/25427 · WP 19Berlin
Frank Luhmann
WohnungsbesichtigungLandeseigene WohnungsunternehmenWBSNeuvermietungBonitätsprüfung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Ablauf von Wohnungsbesichtigungen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) Berlins, und zwar sowohl für Wohnungen mit als auch ohne WBS-Bindung (Wohnberechtigungsschein). Es geht um die Frage, wie viele eingeladene Interessentinnen und Interessenten tatsächlich zu Besichtigungsterminen erscheinen, wie viele Termine im Schnitt bis zur Neuvermietung nötig sind und ob formale Voraussetzungen wie Bonität bereits vor der Einladung geprüft werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND sowie WBM, deren Vermietungspraxis Gegenstand der Anfrage ist, sowie Wohnungssuchende in Berlin, die sich auf Wohnungen mit oder ohne WBS-Bindung bewerben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie hoch die Teilnahmequote bei Besichtigungsterminen in den letzten zehn Jahren war (getrennt nach WBS-gebunden/nicht WBS-gebunden). 2) Wie viele Besichtigungstermine durchschnittlich je Neuvermietung nötig waren. 3) In wie vielen Fällen zusätzliche Besichtigungstermine erforderlich wurden, weil ausgewählten Interessenten formale Voraussetzungen wie Bonität oder WBS fehlten. 4) Wie viele zusätzliche Arbeitsstunden dafür nötig waren und welchem Entgelt dies entspricht. 5) Ob formale Voraussetzungen wie Bonität bereits vor der Einladung zu Besichtigungsterminen mittels personeller, elektronischer oder KI-gestützter Instrumente geprüft werden, und falls nicht, warum nicht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass eine Auswertung über zehn Jahre bei den LWU wegen datenschutzrechtlicher Vorgaben zur Datenspeicherung sowie Systemumstellungen nicht möglich ist; die Angaben beruhen daher auf aktuellen Systemauswertungen und Erfahrungswerten. Laut Angaben der LWU liegt die Teilnahmequote bei Besichtigungsterminen zwischen 30 % und 60 % der Eingeladenen, ohne wesentlichen Unterschied zwischen WBS-gebundenen und nicht WBS-gebundenen Wohnungen. Die Vermietung erfolgt laut LWU in der Regel nach ein bis zwei Besichtigungsterminen, auch hier ohne feststellbaren Unterschied nach WBS-Status. Zu Frage 3 geben die LWU an, dass es wegen eindeutiger Kommunikation der Zielgruppen in Wohnungsanzeigen und früher Klärung des WBS-Status nur in wenigen Fällen zu Fehlzuordnungen kommt. Zusätzliche Arbeitsstunden hierfür werden laut Antwort nicht gesondert erfasst, sodass keine quantitative Aussage möglich ist. Zu Frage 5 teilt die Landesregierung mit, dass formale Kriterien wie Haushaltsgröße, Belegungsrechte oder WBS-Voraussetzungen teilweise automatisiert vor dem Besichtigungstermin geprüft werden, während Einkommensnachweise und Bonitätsunterlagen aus datenschutzrechtlichen Gründen erst später im Bewerbungsverfahren erhoben und geprüft werden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion (Abgeordneter Frank Luhmann) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor, datiert auf den 18. März 2026, unterzeichnet von Staatssekretär Machulik für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Antworten stützen sich laut Senat auf Stellungnahmen der sechs LWU degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND und WBM, die in eigener Verantwortung erstellt wurden. Der Senat weist ausdrücklich darauf hin, dass eine statistische Auswertung über zehn Jahre aus datenschutzrechtlichen und systemtechnischen Gründen nicht möglich ist und mehrere Antworten (etwa zu Frage 3 und 4) nur auf Erfahrungswerten statt auf belastbaren Zahlen beruhen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25427, Wahlperiode 19, eingereicht 5. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.