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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Was genau hat der Senat mit KI-Systemen in unseren Schulen vor?

30. März 2026Dokument 19/25435 · WP 19Berlin
Louis Krüger
Künstliche IntelligenzSchulgesetzDatenschutzDigitalpakt SchuleChatbot
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf einen neuen Paragraphen 64e im Berliner Schulgesetz, der die Einführung von KI-Systemen an Schulen regeln soll. Der Fragesteller möchte wissen, welche konkreten KI-Systeme eingesetzt werden sollen, wer als Betreiber im Sinne der EU-KI-Verordnung fungiert und wie der Umgang mit personenbezogenen und biometrischen Daten geregelt ist. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet mit Details zum geplanten KI-Chatbot telli für Lehrkräfte und BärGPT für die Verwaltung.

👥 Wer ist betroffen?

Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern in Berlin; die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF); das Medieninstitut der Länder (FWU).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: Welches KI-System wird zur Verfügung gestellt und nach welchen Kriterien ausgewählt? Wer wird Betreiberin nach der EU-KI-Verordnung? Wie werden Schulen zu ihren Pflichten geschult? Welches Ziel und welche Aufgaben hat der KI-Einsatz? Können Lehrkräfte, Eltern oder Schüler*innen widersprechen? Welche Kosten entstehen? Wie wird technische Abhängigkeit von Anbietern verhindert? Warum sind biometrische Daten nicht grundsätzlich ausgeschlossen? Welche risikomindernden Maßnahmen sind konkret vorgesehen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Lehrkräften der KI-Chatbot telli im Rahmen des länderübergreifenden Digitalpakt-Vorhabens zur Verfügung gestellt werden soll, finanziert aus Digitalpakt-Mitteln; für die Verwaltung steht BärGPT zur Verfügung. Betreiberin von telli ist die SenBJF, betrieben im Auftrag durch das FWU, das vollständig in Länderhand liegt. Biometrische Daten sind laut Antwort ausgeschlossen, da hierfür keine Rechtsgrundlage (SchulG, DigLLV, SchuldatenV) besteht. Ein Ausschluss von Modellen aus den USA besteht nicht; die Modelle würden selbst gehostet bzw. bei Microsoft Irland betrieben. Die Nutzung von telli ist für Schulen und Lehrkräfte nicht verpflichtend. Vor der Nutzung müssen Schulen ein Consent-Banner und einen Wissenstest absolvieren; die Chat-Speicherdauer ist auf 30 Tage begrenzt. Zu den Gesamtkosten für Fort- und Ausbildung könne die Regierung noch keine Angaben machen. Als risikomindernde Maßnahmen werden Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und weitere technische/organisatorische Maßnahmen (u. a. Verschlüsselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung, externe Sicherheitsaudits) genannt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von Louis Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) am 5. März 2026, die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 23. März 2026). Die Anfrage bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vom 28.08.2025 (neuer § 64e SchulG). Die Regierung verweist auf die Handreichung „Empfehlungen für den Umgang mit KI-Anwendungen am Beispiel von ChatGPT“ (erstmals April 2023, zweite Fassung April 2024) sowie auf eine Pressemitteilung der Senatskanzlei vom 25.11.2025 zu BärGPT. Als Rechtsgrundlagen werden § 7 Abs. 2 und 2a SchulG sowie die Schuldatenverordnung und die Digitale Lehr- und Lernmittelverordnung genannt. telli wurde laut Antwort aus Mitteln des Digitalpakt Schule finanziert.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25435, Wahlperiode 19, eingereicht 5. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.