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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Dokument 19/25435

30. März 2026Dokument 19/25435 · WP 19Berlin
Louis Krüger
KI-SystemeSchulenBildungSenatSchriftliche Anfrage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser schriftlichen Anfrage wird thematisiert, welche KI-Systeme in Berliner Schulen eingeführt werden sollen und welche Rahmenbedingungen dafür gelten. Der Abgeordnete Louis Krüger möchte wissen, wie der Senat die Nutzung von KI in der Bildung plant und welche Maßnahmen zur Schulung von Lehrkräften vorgesehen sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Auswahl und zum Betrieb von KI-Systemen, zur Schulung der Lehrkräfte und zu den Zielen des Einsatzes von KI in Schulen gestellt. Zudem wird nach den finanziellen Aspekten und der Vermeidung technischer Abhängigkeiten gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Senats erläutern, dass der KI-Chatbot 'telli' für Lehrkräfte bereitgestellt wird und dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Betreiberin ist. Es werden Maßnahmen zur Schulung der Lehrkräfte und zur Sicherstellung der Einhaltung der EU-KI-Verordnung beschrieben. Der Einsatz von KI-Systemen soll die individuelle Förderung der Schüler unterstützen und die Lehrkräfte entlasten.

⚡ Einordnung

Die Einführung von KI-Systemen in Schulen wird als wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Bildung angesehen. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen und der finanziellen Belastungen für das Land Berlin. Die Diskussion um den Einsatz von KI in der Bildung ist politisch umstritten, da verschiedene Fraktionen unterschiedliche Ansichten über die Chancen und Risiken haben.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25435, Wahlperiode 19, eingereicht 5. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.