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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Frauen in der Berliner Justiz – Wie verteilt sich der hohe Frauenanteil in den verschiedenen Ebenen und Führungspositionen?

30. März 2026Dokument 19/25439 · WP 19Berlin
Petra Vandrey
FrauenanteilJustizRichterschaftStaatsanwaltschaftFührungspositionen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Verteilung von Frauen in der Berliner Justiz über verschiedene Ebenen, Gerichte, Besoldungsgruppen und Funktionen hinweg. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der insgesamt hohe Frauenanteil in der Justiz sich auch in Führungspositionen wie Gerichtspräsidien, Vorsitzenden Richterstellen und Leitungsfunktionen der Staatsanwaltschaften widerspiegelt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin, insbesondere an Amtsgerichten, Landgerichten, dem Kammergericht, Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichten sowie der Berliner Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltskammer.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird unter anderem nach dem Frauenanteil unter allen Richterinnen und Richtern insgesamt und je Gericht, nach Besoldungsgruppen (R1 bis über R3), unter Präsidentinnen/Präsidenten und Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten, unter Vorsitzenden Richterinnen und Richtern, unter Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie in deren Leitungsfunktionen, nach der Entwicklung bei Neueinstellungen und Ernennungen auf Lebenszeit 2021–2025, nach Teilzeitbeschäftigung sowie nach dem Frauenanteil unter Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen. Zudem wird nach Maßnahmen des Senats zur Förderung von Frauen in Führungspositionen der Justiz gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit umfangreichen Zahlen: Der Frauenanteil unter allen Richterinnen und Richtern in Berlin liegt bei 57,38 % (875 von 1.525). Er variiert je Gericht zwischen 27,08 % am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und 62,93 % an den Amtsgerichten. Mit steigender Besoldungsgruppe sinkt der Frauenanteil in der ordentlichen Gerichtsbarkeit von 63,50 % (R1) auf 37,84 % (R3), bei den Präsidentinnen/Präsidenten der Gerichte liegt er bei 33,33 %, bei den Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten bei 63,64 %. Unter Vorsitzenden Richterinnen und Richtern liegt der Frauenanteil zwischen 38,78 % und 40,94 %. Bei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten beträgt der Frauenanteil 65,34 %, unter Oberstaatsanwältinnen/-anwälten 45,88 %. Bei Neueinstellungen und Ernennungen auf Lebenszeit schwankte der Frauenanteil 2021–2025 zwischen rund 25 % und 89 % je Jahr und Dienstzweig. Unter den 15.617 in Berlin zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten liegt der Frauenanteil bei 36,76 %, mit erheblichen Unterschieden zwischen Fachanwaltsgebieten (z. B. 73 % im Familienrecht gegenüber 0 % im Sportrecht). Zu Maßnahmen verweist die Senatsverwaltung auf das Landesgleichstellungsgesetz als Grundlage für Gleichstellungsmaßnahmen in Justiz und Staatsanwaltschaften; der Antworttext bricht an dieser Stelle im vorliegenden Dokument ab.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Petra Vandrey (Bündnis 90/Die Grünen) am 6. März 2026; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) datiert vom 23. März 2026. Die Antwort nennt konkrete Zahlen und Prozentanteile zu allen gestellten Fragen, verweist auf Daten der Rechtsanwaltskammer Berlin für die Fragen zur Anwaltschaft und benennt als rechtliche Grundlage für Gleichstellungsmaßnahmen das Landesgleichstellungsgesetz. Für das Landessozialgericht und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg liegen keine Angaben vor, da die organisatorische Zuständigkeit beim Land Brandenburg liegt; auch für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg liegt keine auf Berlin beschränkte Aufschlüsselung vor.

Quelle: Berlin, Dokument 19/25439, Wahlperiode 19, eingereicht 6. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.