📄 Haselhorst II - Wohnen bei der GEWOBAG in der Reichsforschungssiedlung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Fraktion Die Linke betrifft die Wohnsituation bei der GEWOBAG in der Reichsforschungssiedlung Haselhorst in Berlin. Sie knüpft an eine frühere Anfrage von 2024 an und fragt nach Mietentwicklung, Mieterhöhungen, Neuvermietungen, Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete, baulichen Mängeln und dem Austausch mit dem Mieterbeirat.
👥 Wer ist betroffen?
Mieterinnen und Mieter der Reichsforschungssiedlung Haselhorst, die GEWOBAG als landeseigenes Wohnungsunternehmen, der Mieterbeirat Haselhorst sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Wie entwickelten sich die durchschnittlichen Mieten seit 2023 je Zimmerzahl? Wie viele Mieterhöhungen gab es 2024-2026 und wie stark fielen sie aus? Wie viele Wohnungen wurden neu vermietet und wie viele davon an WBS-Berechtigte? Warum liegen manche Mieten über der ortsüblichen Vergleichsmiete und wie hat sich das entwickelt? Nach welchen Kriterien wurden Mieterhöhungen ausgesprochen? Wie viele Beschwerden gab es zu Wärmedämmung und baulichen Mängeln, insbesondere zu Fenstern und Schimmel? Lassen die energetischen Vorgaben einfach verglaste Treppenhäuser und schlecht isolierende Türen/Fenster zu? Wie gestaltet sich der Austausch mit dem Mieterbeirat konkret?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die GEWOBAG antwortet: Die Durchschnittsmiete stieg von 6,95-7,45 €/m² (Stand 31.12.2023) auf 7,82-8,88 €/m² (Stand 28.02.2026), je nach Wohnungsgröße. 2024 wurden 1.741 Mieterhöhungen verschickt (Ø 0,67 €/m², Ø 9,32%), 2025 waren es 886 (Ø 0,76 €/m², Ø 9,75%), 2026 bisher 1.378 (Ø 0,16 €/m², Ø 2,02%). Neuvermietungen: 153 (2023), 138 (2024), 138 (2025), 24 (2026 bisher), davon jeweils ein großer Teil an WBS-Berechtigte (z.B. 106 von 153 in 2023). Der Anteil der Mieten über der ortsüblichen Vergleichsmiete stieg von 61 Vermietungen (2023) auf 258 (2026 bisher); laut GEWOBAG erfolgen alle Neuvermietungen gemäß BGB und Mietpreisbremse (110% OVM). Mieterhöhungen erfolgten laut GEWOBAG im gesetzlichen Rahmen (§ 558 BGB, Berliner Wohnraumversorgungsgesetz) und zusätzlich freiwillig begrenzt gemäß dem Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen. Zur Anzahl von Beschwerden über Fenster/Dämmung kann die GEWOBAG keine Angabe machen, da dies nicht systematisch erfasst werde; der Fenstereinbau sei denkmalschutzgerecht erfolgt, bei baulichen Mängeln seien Fenster repariert oder erneuert worden. Die behauptete falsch eingebaute Doppelverglasung sei der GEWOBAG nicht bekannt; laut GEWOBAG wurden die Fenster korrekt eingebaut. Die durchschnittliche Energieeffizienzklasse des Quartiers liege laut GEWOBAG bei D. Der Austausch mit dem Mieterbeirat erfolge laut GEWOBAG per Mail, Telefon und persönlich, u.a. bei einer Jahresveranstaltung und etwa alle acht Wochen bei Informationsveranstaltungen sowie über einen Newsletter für Mietergremien.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Franziska Leschewitz und Niklas Schenker (Die Linke) am 9. März 2026 eingereicht und am 23. März 2026 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beantwortet. Die Antworten beruhen laut Vorbemerkung der Verwaltung auf einer Stellungnahme der GEWOBAG, die diese in eigener Verantwortung erstellt hat; der Senat selbst ist nach eigenen Angaben nicht aus eigener Zuständigkeit zuständig. Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf eine frühere Schriftliche Anfrage (Drucksache 19/19838 vom 29. Juli 2024) der Abgeordneten Katrin Schmidberger. Die GEWOBAG verweist bei den Mieterhöhungen auf § 558 BGB, das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz sowie das Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen als rechtliche bzw. freiwillige Begrenzung.