📄 Dokument 19/25542
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Schließung von Müllschluckern durch das landeseigene Wohnungsunternehmen Degewo am Helene-Weigel-Platz thematisiert. Der Abgeordnete Johannes Martin fragt nach den rechtlichen Grundlagen und den Gründen für die Schließung der Müllabwurfanlagen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mieter der Wohnanlagen am Helene-Weigel-Platz sowie die Degewo als landeseigenes Wohnungsunternehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Situation der Müllabwurfanlagen, den Brandschutzanforderungen, den Kosten für mögliche Umbauten und den Auswirkungen auf die Mieter gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Senats und der Degewo bestätigen, dass die bestehenden Müllabwurfanlagen die aktuellen baurechtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen nicht erfüllen. Eine detaillierte Kostenaufstellung für mögliche Umbauten wurde nicht erstellt, da die Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb nicht gegeben sind.
⚡ Einordnung
Die Schließung der Müllabwurfanlagen wird als rechtlich notwendig erachtet, da die Einhaltung der Abfalltrennpflichten und der Brandschutz nicht gewährleistet werden kann. Dies könnte Auswirkungen auf die Müllentsorgung und die Betriebskosten für die Mieter haben.