📄 Tennislegende Wegner: Dienstwagennutzung, Personenschutz und Pressearbeit des Senats in Bezug auf den Regierenden Bürgermeister und die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie – Dokumentation und haushaltsrechtliche Kontrolle nach Abschaffung der Fahrte
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller thematisiert, dass für Dienstwagen des Senats keine Fahrtenbücher mehr geführt werden, nachdem die steuerliche Wahlmöglichkeit zur Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode abgeschafft wurde. Er fragt nach den rechtlichen Grundlagen dieser Änderung sowie nach alternativen Dokumentationsformen für die Nutzung von Dienstwagen und Personenschutz des Regierenden Bürgermeisters und der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie. Ziel ist laut Fragesteller die haushaltsrechtliche Kontrolle des Einsatzes staatlicher Ressourcen, nicht die Privatsphäre der Amtsträger.
👥 Wer ist betroffen?
Der Regierende Bürgermeister, die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Senatskanzlei, das Landesverwaltungsamt Berlin sowie das Landeskriminalamt Berlin (Personenschutz).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Mit welcher Regelung und zu welchem Datum wurde die Fahrtenbuchführung abgeschafft? Welche Senatsverwaltung hat die Neuregelung initiiert und welche Prüfung der Auswirkungen auf die parlamentarische Kontrolle gab es? Welche alternativen Dokumentationsinstrumente bestehen (Wagenbegleitkarten, Telematikdaten, Belege)? Hat sich der Rechnungshof dazu geäußert? Welche Daten erhebt das Flottenmanagement? Welche Dienstpläne und Aufbewahrungsfristen gelten für Fahrdienst und Personenschutz? Welche Reisekosten- und Bewirtungsabrechnungen wurden seit dem 27. April 2023 geltend gemacht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort des Senats wurde die Fahrtenbuchführung durch Senatsbeschluss vom 05.07.2022 sowie Rundschreiben IV Nr. 39/2022 der Senatsverwaltung für Finanzen ersetzt durch eine pauschale 1-%-Regelung des Bruttolistenpreises; Initiator war die damalige Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport. Der Rechnungshof hat sich dazu nicht geäußert. Für jedes Dienstfahrzeug wird monatlich eine Wagenbegleitkarte geführt; ein Flottenmanagement- bzw. Telematiksystem mit GPS-Daten existiert laut Senat nicht. Dienstpläne und Arbeitszeitdokumentationen der Personenschutzkräfte werden sechs Jahre aufbewahrt, Einsatzberichte 20 Jahre (mit Einverständnis der Schutzperson) bzw. 5 Jahre. Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie erhält keinen Personenschutz. Konkrete Angaben zu Einsatzzeiträumen und -orten des Personenschutzes wurden unter Verweis auf den polizeilichen Schutzauftrag nicht gemacht. Reisekosten des Regierenden Bürgermeisters wurden für zahlreiche Dienstreisen zwischen Juni 2023 und April 2026 mit Beträgen zwischen 0 und 45,15 Euro (verbleibendes Tagegeld) aufgelistet; die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie rechnete 2023 und 2025 keine Reisekosten ab, 2024 eine Dienstreise nach Kopenhagen mit 103,40 Euro.
⚡ Einordnung
Die Anfrage stammt vom Abgeordneten Antonín Brousek und wurde am 21. April 2026 eingereicht, die Antwort des Senats liegt vom 20. Mai 2026 vor. Der Senat verweist auf Senatsbeschluss vom 05.07.2022 und Rundschreiben IV Nr. 39/2022 als Rechtsgrundlage der Neuregelung. Der Fragesteller verweist zur Begründung des Fragerechts auf Art. 45 Abs. 1 VvB sowie auf BVerfGE 124, 161, BVerfG-Urteil vom 14.12.2022 (2 BvE 8/21) und VerfGH Bln-Beschluss vom 19.06.2020 (VerfGH 108/19). Zu den Fragen 3 und 4 (vorherige Prüfung der Kontrollauswirkungen) liefert die Antwort laut Text keine explizite Aussage zu einer durchgeführten Prüfung. Angaben zu Einsatzzeiträumen und -orten des Personenschutzes wurden vom Senat unter Verweis auf den polizeilichen Schutzauftrag nicht gemacht.