📄 Rekordwerte bei Gewalt gegen Frauen und sexuelle Selbstbestimmung in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der AfD-Abgeordneten Jeannette Auricht befasst sich mit der Entwicklung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Berlin seit 2015. Die Fragestellerin bezieht sich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025, wonach die Fallzahlen in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr um 15,7 Prozent gestiegen seien. Im Mittelpunkt stehen Ursachen des Anstiegs, der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger sowie die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Berliner Bevölkerung, insbesondere Frauen als Opfer von Sexualdelikten, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Polizei Berlin, die die Anfrage beantwortet hat.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin möchte wissen: (1) wie sich die Fallzahlen von Sexualdelikten insgesamt und speziell von Vergewaltigung/sexueller Nötigung seit 2015 entwickelt haben und wie hoch die Aufklärungsquoten waren; (2) welche Ursachen der Senat für die Verdopplung der Fallzahlen seit 2015 sieht und welchen Anteil er der Gesetzesänderung 2016 bzw. der gestiegenen Anzeigebereitschaft zuschreibt; (3) wie der Senat den laut Fragestellerin konstant hohen Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei gleichzeitig rückläufiger allgemeiner Gewaltkriminalität erklärt; (4) wie hoch die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige bei Sexualdelikten ist und welche Konsequenzen der Senat daraus für die Präventionsstrategie zieht; (5) welche Erkenntnisse dem Senat über die Verbreitung „gewaltlegitimierender“ bzw. frauenfeindlicher Einstellungen in der Berliner Bevölkerung vorliegen, auch im Zusammenhang mit von der Fragestellerin angenommenen „archaisch-patriarchalen Rollenbildern“ bei bestimmten Zuwanderergruppen; (6) welche jährlichen Kosten dem Land Berlin durch Strafverfolgung und Unterbringung entstehen (Frage im Dokument unvollständig wiedergegeben).
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass 2015 insgesamt 2.792 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst wurden (Aufklärungsquote 63,9 %), davon 623 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall (Aufklärungsquote 62,0 %). Die Werte für 2016 bis 2025 liegen laut Antwort in Grafiken vor, deren Zahlen im vorliegenden Textauszug nicht enthalten sind. Der Senat führt den Anstieg der Fallzahlen seit 2017 auf Gesetzesverschärfungen im Sexualstrafrecht (u. a. das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 1. Juli 2021) sowie auf eine gestiegene Anzeigebereitschaft zurück; eine statistische Aufteilung der Ursachenanteile liege nicht vor. Eine Korrelation zwischen dem Rückgang der allgemeinen Gewaltkriminalität und dem Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Vergewaltigung/sexueller Nötigung sieht der Senat nicht, da die Deliktsgruppen nicht vergleichbar seien. Für 2025 nennt der Senat eine Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) von 126 (insgesamt), 108 (deutsche Tatverdächtige) und 186 (nichtdeutsche Tatverdächtige) bei Sexualdelikten in Berlin, sowie bundesweit 104 (deutsche) und 207 (nichtdeutsche) Tatverdächtige. Der Senat erklärt, ihm lägen keine Erkenntnisse vor, die „gewaltlegitimierende Einstellungen“ als wesentlichen Faktor für eine überproportionale Kriminalitätsbelastung nichtdeutscher Tatverdächtiger belegten; der Berliner Monitor zeige keinen Anstieg gewaltlegitimierender oder frauenfeindlicher Einstellungen in der Bevölkerung, und es lägen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, dass „archaisch-patriarchale Rollenbilder“ bei bestimmten Zuwanderergruppen allein oder überwiegend für den Anstieg der Sexualdelikte verantwortlich seien. Die Antwort auf Frage 6 zu den jährlichen Kosten für Strafverfolgung und Unterbringung ist im vorliegenden Textauszug nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Abgeordneten Jeannette Auricht am 30. April 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 19. Mai 2026. Die Fragestellerin stützt ihre Fragen auf Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025, einer BKA-Pressemitteilung vom 19. April 2026, einer Berliner Polizei-Pressemitteilung vom 11. März 2026, der BKA-Dunkelfeldstudie 2024 sowie einem Artikel der Berliner Zeitung. Formulierungen wie „gewaltlegitimierende Einstellungen“ und „archaisch-patriarchale Rollenbilder“ stammen aus der Fragestellung der Abgeordneten bzw. werden von ihr dem BKA zugeschrieben; der Senat widerspricht in seiner Antwort ausdrücklich der Interpretation, dass dafür valide Erkenntnisse vorlägen. Der Senat nennt für 2025 eine TVBZ von 126 (gesamt), 108 (deutsche TV) und 186 (nichtdeutsche TV) für Berlin sowie 104 und 207 auf Bundesebene. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verweist zudem auf ein im April 2026 gestartetes Projekt zur Bekämpfung digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt.