📄 Suizide und Suizidversuche/Selbstverletzungen bei Asylbewerber*innen in 2025 und 2026 (einschließlich April 2026)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit Suiziden und Suizidversuchen bzw. Selbstverletzungen von Asylbewerber*innen in Berlin in den Jahren 2025 und 2026 (bis einschließlich April 2026). Erfragt werden Zahlen zu Vorfällen in Flüchtlingsunterkünften, während Abschiebeversuchen und in Abschiebungshaft oder Polizeigewahrsam sowie zu polizeilichen Untersuchungen und zur Unterstützung von Betroffenen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylbewerber*innen in Berliner Flüchtlingsunterkünften und Aufnahmeeinrichtungen sowie Personen in Abschiebungshaft oder Polizeigewahrsam. Zuständig für die Antwort ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, gestützt auf Daten der Polizei Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) Wie viele Suizide/Suizidversuche gab es 2025 und bis April 2026 in Flüchtlingsunterkünften, aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, Art, Unterkunftsart, Herkunftsland, Alter und Geschlecht? 2) und 3) Wie viele Fälle gab es während Abschiebeversuchen bzw. in Abschiebungshaft/Polizeigewahrsam, mit gleicher Aufschlüsselung? 4) Fanden polizeiliche Untersuchungen statt und mit welchem Ergebnis? 5) Wie erklärt der Senat eine mögliche Zunahme im Vergleich zu Vorjahren? 6) Welche Unterstützung erhalten Betroffene über ärztliche Versorgung hinaus?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort des Senats gab es 2025 in Flüchtlingsunterkünften/Aufnahmeeinrichtungen 1 Selbsttötung und 12 Selbsttötungsversuche (gesamt 13 Fälle, Stand der Daten: 19. Mai 2026). Im Zeitraum Januar bis April 2026 wurden 0 Selbsttötungen und 6 Selbsttötungsversuche erfasst (gesamt 6). Weitere Merkmale wie Herkunftsland, Alter, Geschlecht oder Tatumstände seien im automatisierten Verfahren der Polizei Berlin nicht recherchierbar. Bei Rückführungsmaßnahmen und in der Abschiebungshafteinrichtung für Gefährder Berlin seien 2025 und 2026 keine Suizide oder Suizidversuche festgestellt worden. In den unter Frage 1 genannten Fällen fanden laut Senat polizeiliche Ermittlungen statt, weitere Auskünfte dazu seien automatisiert nicht recherchierbar. Eine signifikante Zunahme im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 sei nicht feststellbar; 2024 habe es zwölf erfasste Selbsttötungsversuche gegeben. Im Vergleich der Zeiträume Januar bis April 2025 und 2026 habe sich eine Zunahme von zwei Fällen ergeben. Zur Unterstützung Betroffener verweist der Senat auf die Vulnerabilitätsprüfung im Ankunftszentrum, die Einbindung der Psychosozialen Erstdiagnostik- und Verweisberatungsstelle (PEV) des Dienstleisters Vivantes, Verweise an Psychiatrische Institutsambulanzen (PIAs) und die Zusammenarbeit mit dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) sowie auf Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen in den Unterkünften.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Katina Schubert (Die Linke) am 5. Mai 2026; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 27. Mai 2026, unterzeichnet in Vertretung von Aziz Bozkurt (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung). Die Zahlen stammen aus der polizeilichen Verlaufsstatistik (DWH FI), Stand 19. Mai 2026, und können sich laut Senat durch fortlaufende Aktualisierung ändern. Der Senat verweist zudem auf frühere Drucksachen: Schriftliche Anfrage S 19/25678 (zur Unterkunft AE THF Hangars), Schriftliche Anfrage 19/23726 (Vergleichszahlen 2024) sowie die Drucksachen 19/14848 und 19/19612.