📄 Warum soll die Presse nicht über die Arbeit von „Meet2Respect“ an Schulen berichten?
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller wollen wissen, warum Journalist:innen keine Erlaubnis erhalten, das Projekt „Meet2Respect“ bei Schuleinsätzen zu begleiten und darüber zu berichten, auch wenn Schulleitung und Eltern zugestimmt haben. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet, dass für Medienanfragen im Bereich Bildung, Jugend und Familie grundsätzlich deren Pressestelle zuständig ist, die im Einzelfall koordiniert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schulen, Schüler:innen, Lehrkräfte, Sozialarbeiter:innen, das Projekt „Meet2Respect“ sowie Journalist:innen, die über schulische Einsätze berichten möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: Wie ist der offizielle Weg für Journalist:innen, um in Schulen mit Beteiligten zu sprechen, aufzunehmen und zu berichten? Nach welchen Kriterien wird über solche Anfragen entschieden? Wie wird der Schutz der Schüler:innen gewährleistet? Warum erhalten Journalist:innen trotz Einverständnis von Schulleitung und Eltern nie die Erlaubnis, „Meet2Respect“ bei Schuleinsätzen zu begleiten? Warum dürfen sie dies auch ohne Kamera und Aufnahmegerät nicht? Hat der Senat Angst, dass das Projekt dadurch zu viel Beachtung und Zustimmung bekommt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass für Medienanfragen im Bereich Bildung, Jugend und Familie grundsätzlich die Pressestelle der Senatsverwaltung zuständig ist und die weitere Abstimmung begleitet bzw. im Einzelfall koordiniert. Bei Medienanfragen seien schulorganisatorische, pädagogische und datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen, ebenso das Hausrecht der Schule und die Persönlichkeitsrechte der Schüler:innen; bei Minderjährigen seien die Erziehungsberechtigten einzubeziehen und eine Abstimmung mit dem Schulträger erforderlich. Laut Antwort haben im Zusammenhang mit dem Projekt bereits presseseitig begleitete Unterrichtsbesuche stattgefunden, wie auch bei anderen schulischen Projekten. Grundsätzlich sollen pädagogische Projekte, Workshops und schulische Gesprächsformate aber in einem geschützten Rahmen ohne schulfremde Personen oder Kamera- bzw. Aufnahmetechnik stattfinden, damit ein vertrauensvoller Raum für Schüler:innen und Lehrkräfte gewährleistet ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld und Louis Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht. Eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor, unterschrieben von Dr. Torsten Kühne in Vertretung. Die Antwort verweist auf bereits erfolgte presseseitig begleitete Unterrichtsbesuche im Zusammenhang mit dem Projekt sowie bei anderen schulischen Projekten, ohne konkrete Zahlen oder Fristen zu nennen. Die Frage 6 nach einer möglichen „Angst“ des Senats wurde nicht gesondert, sondern zusammen mit den übrigen Fragen (1 bis 6) pauschal beantwortet.