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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Entwicklungen von Steuerfahndungen aufgrund von angekauften Datenleaks II - Was ist aus den 610 Berliner Steuerfällen aus angekauften Datenleaks geworden?

1. Juni 2026Dokument 19/26019 · WP 19Berlin
Sebastian Schlüsselburg
SteuerfahndungDatenleaksSteuerhinterziehungOffshore-KonstruktionenSelbstanzeige
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der 610 Steuerfälle, die dem Land Berlin aufgrund angekaufter Datenleaks (u.a. Panama Papers, Malta-Leaks, Paradise Papers, Bahamas-Leaks, Dubai Papers, Offshore-Leaks) übermittelt wurden. Er fragt nach Bearbeitungsstand, steuerlichen und strafrechtlichen Ergebnissen, Steuermehreinnahmen, Selbstanzeigen und Verurteilungen. Hintergrund ist eine frühere Schriftliche Anfrage (Nr. 19/16553) vom 29. August 2023, in der der Senat bereits keine detaillierten Angaben machen konnte.

👥 Wer ist betroffen?

Die Senatsverwaltung für Finanzen, das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen sowie die 610 von den Datenleaks betroffenen Steuerfälle (natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Stiftungen, Trusts).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie viele der 610 Fälle sind abschließend bearbeitet, noch offen oder abgegeben worden (Frage 1)? In wie vielen Fällen gab es steuerliche Prüfungen, Strafverfahren oder Verurteilungen (Fragen 2, 9–13)? Welche Steuermehrergebnisse, Zinsen und kassenwirksamen Einnahmen wurden erzielt (Fragen 4–6)? Wie viele Selbstanzeigen gab es und mit welchem Ergebnis (Fragen 7–8)? Wie bewertet der Senat rückblickend die fiskalische und strafrechtliche Wirksamkeit der Auswertung, und plant er künftig eine gesonderte statistische Erfassung solcher Fälle (Fragen 16–17)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass zu den Fragen 1 bis 15 keine Angaben gemacht werden können, da die statistische Erhebung nach bundeseinheitlichen Grundsätzen erfolgt, die den konkreten Sachzusammenhang zu Datenleaks nicht erfassen; gesonderte Aufzeichnungen würden nicht geführt. Zu Frage 16 erklärt der Senat, eine händische Auswertung der 610 Fälle könnte die erbetenen Werte zwar im Wesentlichen liefern, davon werde aber wegen des nach Angaben des Senats erheblichen Personal- und Zeitaufwands abgesehen; eine solche Auswertung lasse laut Senat auch keine neuen Erkenntnisse oder Ermittlungsansätze erwarten. Zu Frage 17 teilt der Senat mit, er prüfe die Möglichkeit einer gesonderten statistischen Erfassung von Fällen aus künftig angekauften Datenleaks, Offshore-Daten oder vergleichbarem Kontrollmaterial.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von einem Abgeordneten der SPD eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Senatsverwaltung für Finanzen, unterzeichnet von Tanja Mildenberger) liegt vor. Der Senat verweist auf seine frühere Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/16553 vom 29. August 2023, in der ihm zufolge dieselbe statistische Erfassungslücke bereits dargelegt wurde. Zu den konkreten Zahlen zu Bearbeitungsstand, Steuermehrergebnissen, Zinsen, Selbstanzeigen und Strafverfahren macht der Senat laut eigener Aussage keine Angaben, da diese Werte nach bundeseinheitlichen Statistikgrundsätzen nicht erfasst werden.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26019, Wahlperiode 19, eingereicht 6. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.