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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Roter Amerikanischer Sumpfkrebs

2. Juni 2026Dokument 19/26022 · WP 19Berlin
June Tomiak
Sumpfkrebsinvasive ArtGewässerschutzFischereiArtenschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt den Roten Amerikanischen Sumpfkrebs (Procambarus clarkii), eine invasive gebietsfremde Art, die sich in einigen Berliner Gewässern etabliert hat. Es geht um die Bestandsgröße, bereits durchgeführte und geplante Bekämpfungs- und Monitoring-Maßnahmen sowie um rechtliche Fragen zur Entnahme der Tiere.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere Gewässer im Spandauer Forst (u. a. Dorotheenteich, Teufelssee, Teufelsbruch), der Britzer Garten und die Tiergartengewässer in Neukölln sowie weitere von der Senatsverwaltung und den Bezirksämtern überwachte Gewässer. Die Bezirksämter von Berlin, das Fischereiamt Berlin, Berliner Forsten sowie Fischereibetriebe sind in die Maßnahmen eingebunden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erkundigt sich nach der geschätzten Anzahl der Sumpfkrebse in Berlin, nach allen durchgeführten und geplanten Bekämpfungsmaßnahmen samt Orten und Kooperationspartnern, nach Einbindungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft, nach Umfang und Rechtsgrundlage gezielter Entnahmen der letzten fünf Jahre, nach dem Verbleib entnommener Tiere, nach der Rechtslage für private Entnahmen, nach der Priorisierung von Populationsreduktion versus Prävention, nach der Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen aus einer früheren Gefahrenanalyse (inkl. Kosten) sowie nach Schutzmaßnahmen für das Dahme- und Müggelseegebiet und zu einzelnen EU-Managementmaßnahmen (u. a. Öffentlichkeitsarbeit, Entnahme, Pufferzonen, Krebssperren, Gewässerablassen, Förderung natürlicher Gegenspieler).

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass eine konkrete Bestandszahl oder landesweite Schätzung methodisch nicht möglich sei. Maßnahmen wurden bislang vor allem im Spandauer Forst (Dorotheenteich: Zaunbau, Entnahmen 2022–2026 durch Fischereiamt und Berliner Forsten), im Britzer Garten (Befischungen 2018–2022, 620 kg bzw. 715 kg Entnahme 2021/2022) und in den Tiergartengewässern (265 kg bzw. 36 kg 2021/2022) durchgeführt; die meisten übrigen Bezirksämter melden keine bekannten Vorkommen oder keine Maßnahmen. Eine Einbindung der Zivilgesellschaft über Öffentlichkeitsarbeit hinaus ist laut Senat nicht vorgesehen. Entnommene Krebse wurden 2021/2022 von Fischereibetrieben als Lebensmittel vermarktet, amtliche Entnahmen durch Fischereiamt und Berliner Forsten nicht. Rechtsgrundlage für Entnahmen sind Art. 19 der EU-Verordnung 1143/2014, §§ 40a, 40e Bundesnaturschutzgesetz und § 3 Abs. 3 Berliner Landesfischereigesetz; private Entnahmen sind laut Senat rechtlich stark eingeschränkt, da Haltung, Beförderung und Verwendung invasiver Arten gemäß Art. 7 der IAS-VO grundsätzlich verboten sind. Der Senat priorisiert nach eigener Aussage Prävention gegenüber Populationsreduktion in besiedelten Gewässern. Von den Maßnahmenvorschlägen aus der in Drucksache 19/25248 veröffentlichten Gefahrenanalyse wird laut Senat nur eine Maßnahme im NSG Teufelsbruch und Nebenmoore umgesetzt, mit Finanzierungszusage vom März 2026 über 37.000 Euro; weitere Vorschläge seien derzeit nicht geplant. Für das Dahme- und Müggelseegebiet werde eine Verzögerung der Ausbreitung durch Aalbesatz geprüft. Von den sechs EU-Managementmaßnahmen (M1–M6) werden laut Senat mehrere nicht umgesetzt (u. a. M3 wegen fehlender passender Lebensräume in Berlin, M5 nach erfolglosem Pilotversuch im Kopfweidenpfuhl); als erfolgversprechendste Maßnahmen nennt der Senat Prävention und die gezielte Förderung von Fressfeinden wie dem Aal.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten June Tomiak (Bündnis 90/Die Grünen) am 7. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 26. Mai 2026). Der Senat verweist auf die frühere Drucksache 19/25248 (Gefahrenanalyse) sowie auf Drucksache 19-22178 zum Aalbestand. Genannte Kosten: 37.000 Euro Finanzierungszusage für eine Maßnahme im NSG Teufelsbruch und Nebenmoore (Stand März 2026). Genannte Entnahmemengen: u. a. 620 kg (2021) und 715 kg (2022) im Britzer Garten, 265 kg (2021) und 36 kg (2022) in den Tiergartengewässern, sowie 102 kg (2022), 39 kg (2023) und 199 kg (2024) am Dorotheenteich. Rechtsgrundlagen: EU-Verordnung Nr. 1143/2014 (IAS-VO), Bundesnaturschutzgesetz §§ 40a, 40e, Berliner Landesfischereigesetz § 3 Abs. 3, Berliner Landesfischereiordnung § 18 Abs. 1.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26022, Wahlperiode 19, eingereicht 7. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.