📄 Überweisungen und Zielerreichung der Bezahlkarte
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Bezahlkarte in Berlin, mit der Leistungen für Berechtigte ausgezahlt werden. Der Fragesteller thematisiert, dass Berlin im Unterschied zu anderen Bundesländern Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich zulässt, obwohl die Bezahlkarte ursprünglich die Bargeldnutzung und Geldtransfers an Dritte begrenzen sollte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Empfängerinnen und Empfänger der Bezahlkarte in Berlin sowie die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Warum hat sich Berlin anders als mehrere andere Bundesländer entschieden, Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich zu ermöglichen? 2) Wie stellt der Senat die Zielerreichung der Bezahlkarte sicher, wenn Überweisungen an beliebige Dritte möglich sind? 3) Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit des Blacklist-Ansatzes angesichts der Möglichkeit, Guthaben an nicht gesperrte Dritte zu überweisen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat beantwortet alle drei Fragen gemeinsam, indem er auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/25812 vom 13.04.2026 verweist. Eine inhaltlich eigenständige Antwort auf die hier gestellten Fragen enthält das Dokument nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) am 08.05.2026 eingereicht. Die Antwort erfolgte am 22.05.2026 durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, in Vertretung unterzeichnet von Aziz Bozkurt. Der Senat verweist zur Beantwortung auf die frühere Schriftliche Anfrage Nr. 19/25812 vom 13.04.2026, ohne eigene neue Angaben zu machen.