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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Personelle Ausstattung und Praktische Umsetzung des Blacklist-Ansatzes

1. Juni 2026Dokument 19/26029 · WP 19Berlin
Martin Pätzold
BezahlkarteBlacklist-VerfahrenWhitelist-VerfahrenAsylbewerberleistungsgesetzLeistungsmissbrauch
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin. Es geht um die personelle Ausstattung der zuständigen Stellen, den administrativen Aufwand des gewählten Blacklist-Ansatzes im Vergleich zu einem Whitelist-Modell sowie um die Kontrolle möglicher missbräuchlicher Nutzung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin sowie die für die Bezahlkarte zuständigen Verwaltungsstellen, insbesondere die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie bewertet der Senat die personelle Ausstattung der zuständigen Stellen im Vergleich zu anderen Bundesländern und welche Auswirkungen hat dies auf den Umsetzungsstand? 2) Wie bewertet der Senat den administrativen Aufwand des Blacklist-Ansatzes im Vergleich zu einem Whitelist-Modell? 3) Wie soll missbräuchliche Nutzung erkannt werden, wenn keine unmittelbare Einsicht in Transaktionsdaten besteht? 4) Wie bewertet der Senat das Berliner Modell im Vergleich zu restriktiveren Ansätzen anderer Bundesländer?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet: Die personelle Ausstattung in anderen Bundesländern sei ihm nicht bekannt. Der Umsetzungsstand in Berlin habe zunächst unter einer fehlenden Schnittstelle zwischen der Fachanwendung OPEN/PROSOZ und der Webanwendung des Bezahlkarten-Dienstleisters gelitten; diese Schnittstelle sei inzwischen vorhanden und werde aktuell getestet, bevor sie produktiv gesetzt werden könne. Auch andere Bundesländer würden den Rollout erst jetzt starten, da sie ebenfalls auf die Schnittstelle gewartet hätten, um Mehrfacheingaben zu vermeiden. Zum administrativen Aufwand verweist der Senat auf seine Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/25812 vom 13.04.2025 und erklärt, das Blacklist-Verfahren verursache einen erheblich geringeren administrativen Aufwand als ein Whitelist-Verfahren. Zur Kontrolle von Missbrauch erklärt der Senat, bei Erst- oder Weiterbewilligungsanträgen nach dem AsylbLG sowie bei begründetem Verdacht auf Leistungsmissbrauch könnten im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflicht Kontoauszüge vom Bezahlkartenkonto angefordert werden, ebenso wie bei Leistungsbeziehenden mit regulärem Bankkonto. Das Berliner Modell sei an die rechtlichen, personellen und lebensweltlichen Gegebenheiten Berlins angepasst worden, um die Verwaltung zu entlasten; der Senat bewertet es als effizient und zielführend.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion eingereicht (Fragesteller: Prof. Dr. Martin Pätzold), die Antwort des Senats liegt vor und datiert auf den 22. Mai 2026, unterzeichnet von Staatssekretär Aziz Bozkurt für die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Der Senat verweist auf die frühere Schriftliche Anfrage Nr. 19/25812 vom 13.04.2025. Die Bewertung des Berliner Modells als „effizient und zielführend“ ist die eigene Einschätzung des Senats.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26029, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.