📄 Dokument 19/26029
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die personelle Ausstattung der zuständigen Stellen für die Bezahlkarte in Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern sowie die praktische Umsetzung des Blacklist-Ansatzes thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die zuständigen Verwaltungsstellen in Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur personellen Ausstattung, zum administrativen Aufwand des Blacklist-Ansatzes im Vergleich zu einem Whitelist-Modell und zur Erkennung missbräuchlicher Nutzung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Senats zeigen, dass die personelle Ausstattung in Berlin nicht bekannt ist, der Blacklist-Ansatz weniger administrativen Aufwand verursacht und die Erkennung von Missbrauch durch gesetzliche Mitwirkungspflichten erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten des Senats werfen Fragen zur Effizienz und den Herausforderungen der Umsetzung des Blacklist-Ansatzes auf, was in der politischen Diskussion um die Bezahlkarte von Bedeutung ist.