📄 Ausstattung der Wohnungen mit Kaltwasserzählern
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Ausstattung von Berliner Wohnungen mit eigenen Kaltwasserzählern. Nach § 43 Abs. 3 der Bauordnung für Berlin muss jede Wohnung einen eigenen Kaltwasserzähler haben; bestehende Wohnungen müssen bis zum 31. Dezember 2030 nachgerüstet werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßig hohem Mehraufwand verbunden ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mieter und Wohnungen in Berlin, insbesondere im Bestand der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND (SuL) und WBM sowie Wohnungsunternehmen, die im BBU, BfW oder Haus und Grund zusammengeschlossen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wie beurteilt der Senat das Vorhandensein von Kaltwasserzählern in allen Wohnungen? Wie viele Wohnungen in Berlin insgesamt haben bzw. haben keine eigenen Kaltwasserzähler? Wie viele Wohnungen der sieben landeseigenen Wohnungsunternehmen sind ausgestattet bzw. nicht ausgestattet? Bis wann sollen alle Wohnungen der landeseigenen Unternehmen ausgestattet sein? Wie viele Wohnungen der im BBU, BfW oder Haus und Grund organisierten Unternehmen sind ausgestattet?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die Nachrüstfrist für Bestandswohnungen gesetzlich auf den 31. Dezember 2030 festgelegt ist (§ 43 Abs. 3 Bauordnung Berlin); Erkenntnisse zur tatsächlichen Wirkung von Kaltwasserzählern auf den Wasserverbrauch liegen dem Senat nicht vor. Zu Wohnungen insgesamt sowie zu BBU/BfW/Haus-und-Grund-Beständen liegen dem Senat keine Daten vor. Zu den landeseigenen Wohnungsunternehmen teilten diese dem Senat mit: degewo rund 94% des Bestandes mit Zählern ausgestattet, rund 6% ohne; GESOBAU 38.700 Wohnungen (rund 81%) ausgestattet, rund 9.400 nicht; Gewobag 37.502 von 76.341 Mietobjekten ausgestattet (Stand 31.12.2025), Nachrüstung für ca. 13.000 weitere Objekte bereits eingeplant; HOWOGE rund 77.000 Wohnungen (rund 93%) mit verbrauchsabhängiger Abrechnung, rund 6.000 ohne; SuL rund 44.060 von 53.820 Wohnungen ausgestattet, rund 9.760 ohne; WBM 33.427 Kaltwasserzähler vorhanden (davon 148 Gartenwasserzähler), 1.249 Wohnungen/Gewerbeeinheiten ohne Zähler. Ziel der landeseigenen Wohnungsunternehmen ist laut Senat, alle noch nicht ausgestatteten Wohnungen bis zum 31. Dezember 2030 gemäß § 43 Bauordnung Berlin nachzurüsten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) am 8. Mai 2026; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 26. Mai 2026, in Vertretung unterzeichnet von Machulik, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen). Rechtsgrundlage ist § 43 Abs. 3 der Bauordnung für Berlin mit Nachrüstfrist bis 31. Dezember 2030. Die Antworten zu den landeseigenen Wohnungsunternehmen beruhen auf deren eigenen, in Verantwortung der jeweiligen Unternehmen erstellten Stellungnahmen, die der Senat übermittelt hat. Zu Fragen 2, 3 und 6 (Gesamtbestand Berlin sowie BBU/BfW/Haus-und-Grund-Unternehmen) liegen dem Senat keine Daten vor.