📄 Angebot der Gewaltschutzambulanz sowie die Versorgung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt in Berlin nachhaltig sichern
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Versorgung von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt in Berlin, insbesondere mit der Gewaltschutzambulanz (GSA) der Charité und der vertraulichen Spurensicherung und -dokumentation (VSS). Es geht um personelle Engpässe, die Übernahme der VSS als Kassenleistung sowie um Fragen der künftigen flächendeckenden Versorgung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt in Berlin, die Gewaltschutzambulanz der Charité, das evangelische Waldkrankenhaus, beteiligte Krankenkassen sowie Kinderschutzambulanzen, Frauenhäuser und Beratungsstellen im Berliner Hilfesystem.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erkundigt sich unter anderem: Wann werden die Verhandlungen mit den Krankenkassen zur VSS als Kassenleistung abgeschlossen und mit welchen Mehrkosten wird gerechnet? Inwieweit deckt die GSA aktuell die VSS ab und wie wirken sich personelle Engpässe aus? Wie wird die VSS derzeit in Berliner Krankenhäusern sichergestellt? Wie ist die rechtsmedizinische Spurensicherung organisiert? Hält der Senat die vorhandenen Möglichkeiten für ausreichend? Plant die Gesundheitsverwaltung ein systematisches Screening von Gewaltbetroffenen? Wie soll auf einheitliche Qualitätsstandards hingewirkt werden? Welche Konzepte zur besseren Vernetzung ambulanter und stationärer Akteure gibt es, und wie bewertet der Senat ein Lotsinnen-System? Soll der Gesundheitsbereich verbindlich ins geplante Gewalthilfegesetz einbezogen werden? Gibt es Gespräche mit dem Bund zur Anerkennung gesundheitlicher Langzeitfolgen sexualisierter Gewalt als Versorgungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung liegt vor. Sie nennt folgende Fakten: Die Verhandlungen mit den Krankenkassen zur VSS sollen bis Ende des zweiten Quartals 2026 abgeschlossen sein; dem Land Berlin entstehen dadurch 2026 rund 250.000 EUR Mehrkosten für die Netzwerkstelle, weitere noch nicht bezifferte Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Spurenlagerung am GerMed fallen zusätzlich an. Die GSA verzeichnete 2025 insgesamt 1.564 betroffene Personen, nach leicht rückläufigen Zahlen in den beiden Vorjahren infolge Personalmangels; aktuell sind sechs Vollzeitäquivalente an rechtsmedizinischen Stellen vorgesehen, für 2026 wurden keine zusätzlichen Stellen beantragt. Die GSA musste die vertrauliche Spurensicherung seit Juli 2023 vorübergehend aussetzen; als Zwischenlösung führt die Gynäkologie des Campus Virchow-Klinikum (Charité) die VSS durch, zeitlich begrenzt und nur nach Terminvereinbarung, während das evangelische Waldkrankenhaus die VSS 24/7/365 frei zugänglich anbietet. Der Senat hält die derzeitigen Möglichkeiten zur vertraulichen Spurensicherung für nicht ausreichend. Ein systematisches, standardisiertes Screening von Gewaltbetroffenen im Gesundheitsbereich ist laut der zuständigen Senatsverwaltung aktuell nicht geplant. Einheitliche Qualitätsstandards sollen über den VSS-Vertrag und die fachliche Begleitung durch eine Netzwerkstelle sichergestellt werden. Der Senat verweist auf die bereits etablierte proaktive und mobile Beratung mit Lotsenfunktion, unterstützt durch die Koordinierungs- und Interventionsstelle (KIS). Zum geplanten Berliner Gewalthilfegesetz (BlGewHG, Bezug auf Drucksache 19/3193) erklärt der Senat, Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich könnten einbezogen werden, Fachberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt seien bereits als Schutz-Fachberatungsangebot im Gesetzentwurf vorgesehen. Gespräche mit der Bundesregierung zur Anerkennung gesundheitlicher Langzeitfolgen sexualisierter Gewalt als eigenständigem Versorgungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden laut Senatsverwaltung aktuell nicht statt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (Die Linke) am 11. Mai 2026, die Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege datiert vom 28. Mai 2026 und liegt vollständig vor. Genannte Zahlen: rund 250.000 EUR Mehrkosten im Jahr 2026 für die Netzwerkstelle, sechs Vollzeitäquivalente rechtsmedizinisches Personal in der GSA, 1.564 betroffene Personen im Jahr 2025, Aussetzung der VSS in der GSA seit Juli 2023, Frist für Kassenverhandlungen bis Ende zweites Quartal 2026. Verwiesen wird auf Drucksache 19/3193 zum Entwurf des Berliner Gewalthilfegesetzes (BlGewHG). Der Senat bewertet die vorhandenen Möglichkeiten zur vertraulichen Spurensicherung ausdrücklich als nicht ausreichend; dies ist als Einschätzung des Senats selbst gekennzeichnet.