📄 Reform der Vergabe in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Reform des öffentlichen Vergabewesens in Berlin. Es geht um den Anteil kleinerer Aufträge nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), geplante Änderungen der Wertgrenzen in den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sowie den geplanten Aufbau eines einheitlichen digitalen Vergabemanagementsystems und einer zentralen Beschaffungsagentur.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die unmittelbare Berliner Landesverwaltung (Senatsverwaltungen, Bezirksämter, nachgeordnete Behörden), öffentliche Auftraggeber sowie Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge im Liefer-, Dienstleistungs- und Baubereich bewerben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1. Welcher prozentuale Anteil der seit 2022 vergebenen Aufträge jährlich zwischen 10.000 und 75.000 Euro (bzw. bei Bauaufträgen zwischen 50.000 und 500.000 Euro) lag. 2. Ob der Senat Änderungen an den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung plant und wenn ja, welche und wann. 3. Ob der Senat eine weitere Gesetzesänderung zur Definition des Landes- und Vergabemindestlohns als 'Grundstundenlohn ohne weitere Zulage' plant. 4. Warum es kein einheitliches digitales Vergabemanagementsystem gibt. 5. Welche weiteren Schritte im Rahmen der Vergabestrukturreform und beim Aufbau einer gesamtstädtischen Beschaffungsagentur geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: 2024 wurden 4.026 Aufträge gemeldet, davon lagen 1.555 von 2.470 Liefer-/Dienstleistungsaufträgen (ca. 63%) im Bereich 10.000–75.000 Euro und 1.373 von 1.556 Bauaufträgen (ca. 88%) im Bereich 50.000–500.000 Euro. 2025 wurden 3.497 Aufträge gemeldet, davon 1.349 von 2.293 Liefer-/Dienstleistungsaufträgen (ca. 59%) bzw. 1.043 von 1.204 Bauaufträgen (ca. 87%) in den jeweiligen Wertgrenzen. Daten für 2022/2023 liegen laut Regierung nicht aufbereitet vor. Der Senat plant eine Erhöhung der Wertgrenzen in der AV LHO (§ 55 Landeshaushaltsordnung) für Direktaufträge, Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen; die konkrete Ausgestaltung ist noch in Abstimmung, die Umsetzung erfordert laut Antwort vorher eine Anhörung des Rechnungshofs gemäß § 103 AV LHO. Eine weitere Gesetzesänderung zum Vergabemindestlohn plant der Senat derzeit nicht, da die Koalitionsfraktionen am 29. April 2026 bereits einen Antrag zum Zweiten Gesetz zur Änderung des BerlAVG (Drs. 19/3192) eingebracht haben, der laut Antwort bereits Neuregelungen zum Vergabemindestentgelt enthält. Zum digitalen Vergabemanagementsystem: Das Vergabewesen sei dezentral organisiert; die aktuelle Regierung habe das Vorhaben 'Vergabestrukturreform' gestartet, das auch die Beschaffung eines einheitlichen Systems vorsieht. Als nächste Schritte nennt der Senat die Etablierung einer Strategischen Steuerungseinheit sowie Vorbereitungen für Ausschreibungen und eine Beschaffungsagentur, Ziel sei die Umsetzung noch 2026; ab 2027 solle die Agentur schrittweise operative Aufgaben übernehmen, mit begleitender Evaluation.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Damiano Valgolio (Die Linke) am 11.05.2026 eingereicht, die Antwort der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe datiert vom 26.05.2026 (in Vertretung: Michael Biel). Die Antwort verweist auf die Drucksache 19/3192 (Antrag der Koalitionsfraktionen vom 29.04.2026 zum Zweiten Gesetz zur Änderung des BerlAVG) sowie auf § 55 und § 103 der Landeshaushaltsordnung (AV LHO). Konkrete Zahlen zu Auftragsvolumina für 2024 und 2025 werden genannt; Daten für 2022/2023 liegen laut Regierung nicht vor, da laut Antwort rund 40 Tabellen pro Jahr manuell hätten ausgewertet werden müssen.