📄 Konsanguine Eltern, Erbgesundheitsrisiken und Prävention in Berlin
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller möchte wissen, welche Erkenntnisse der Senat zu Verwandtenehen (Konsanguinität) in Berlin hat, welche gesundheitlichen Risiken für Kinder daraus nach wissenschaftlichem Kenntnisstand entstehen können und wie frühere öffentliche Äußerungen eines heutigen Staatssekretärs zu einem vermuteten Zusammenhang zwischen Verwandtenehen und erhöhter Säuglingssterblichkeit in Neukölln aus dem Jahr 2018 heute einzuordnen sind. Zudem wird nach Beratungs- und Präventionsangeboten sowie nach der schulischen Behandlung des Themas gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Paare mit naher Verwandtschaft bzw. familiärer Vorbelastung, der Bezirk Neukölln, Berliner Schulen sowie medizinische Beratungseinrichtungen mit humangenetischem Angebot.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1./2. welche Daten und Erkenntnisse zu Häufigkeit von Verwandtenehen und deren Zusammenhang mit angeborenen Erkrankungen bzw. Säuglingssterblichkeit vorliegen; 3. wie das Erbgesundheitsrisiko für Kinder konsanguiner Eltern wissenschaftlich einzuschätzen ist; 4. ob Staatssekretär Falko Liecke an seiner 2018 geäußerten Einschätzung zu Neukölln festhält und welche Konsequenzen daraus gezogen werden; 5. ob die 2018 angekündigte Ermittlung der Todesursachen der Säuglinge erfolgt ist und was Bezirk und Senat zur Ursachenklärung unternommen haben; 6. welche Beratungs- und Präventionsangebote es für Paare mit naher Verwandtschaft gibt und wie diese niedrigschwellig zugänglich gemacht werden; 7. wie das Thema im Rahmenlehrplan der Schulen abgebildet ist und ob der Senat Bedarf für mehr schulische Aufklärung sieht; 8. warum der Senat an § 173 StGB (Verbot von Beziehungen unter Verwandten) festhält oder ob er Reformbedarf sieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet: Zu 1./2. liegen dem Senat keine Daten zur Häufigkeit von Verwandtenehen vor, da dieses Merkmal nicht von der Bevölkerungsstatistik des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg erfasst wird; Zusammenhänge zu angeborenen Erkrankungen oder Säuglingssterblichkeit können deshalb nicht hergestellt werden. Zu 3. ist das Risiko für angeborene Erkrankungen und genetische Störungen bei Kindern verwandter Elternpaare nach wissenschaftlichem Kenntnisstand erhöht, insbesondere bei autosomal-rezessiv vererbten seltenen Erkrankungen; eine pauschale Bezifferung des Risikos sei nicht möglich, da es vom Verwandtschaftsgrad und den Erbanlagen abhängt. Zu 4./5. erfolgten die 2018 getroffenen Äußerungen von Staatssekretär Liecke im Kontext seiner damaligen Tätigkeit als Gesundheitsstadtrat von Neukölln anlässlich statistischer Auffälligkeiten; Liecke sei heute weder für den Bezirk Neukölln noch für Gesundheitspolitik zuständig, ansonsten wird auf die Antwort zu 1./2. verwiesen. Zu 6. können sich Paare mit naher Verwandtschaft in medizinischen Einrichtungen mit humangenetischem Beratungsangebot beraten lassen, die speziell über Expertise für solche Beratung verfügen. Zu 7. ist das Thema Vererbung im Rahmenlehrplan Biologie (Sekundarstufe I, Themenfeld 3.7 „Genetik“; gymnasiale Oberstufe, Kapitel 3.2.3) sowie im Orientierungsrahmen Sexualerziehung verankert; ein zusätzlicher Bedarf wird in der Antwort nicht benannt. Zu 8. schließt sich der Senat der Auffassung des Deutschen Ethikrates von 2014 an, der mehrheitlich eine Revision des § 173 StGB empfohlen hat.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom AfD-Abgeordneten Tommy Tabor am 12. Mai 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erfolgte am 1. Juni 2026, unterzeichnet in Vertretung durch Ellen Haußdörfer. Der Senat verweist auf den Deutschen Ethikrat, der 2014 mehrheitlich eine Revision des § 173 StGB empfahl. Zitierte Äußerungen von Tagesspiegel, Staatssekretär Falko Liecke (2018) und Chefarzt Rainer Rossi sowie Angaben zur Sozialwissenschaftlerin Yasemin Yadigaroglu stammen aus der Fragestellung des Abgeordneten, nicht aus eigenen Feststellungen des Senats.