📄 Dokument 19/26059
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird der Umgang mit Umgangspflegschaften in Berlin thematisiert, insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der Umgangspfleger sowie die Transparenz und Kontrolle ihrer Arbeit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder, Eltern, Jugendämter und die Berliner Familiengerichte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Mindestanforderungen, Nachweisen, Fortbildungspflichten und Kontrollmechanismen für Umgangspfleger gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Senats erläutern, dass die Anforderungen an Umgangspfleger im Wesentlichen durch das Bundesrecht geregelt sind und dass keine speziellen Statistiken über die Häufigkeit der Anordnung von Umgangspflegschaften geführt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Notwendigkeit von Standards und Transparenz in der Arbeit von Umgangspflegern, was auf politisches Interesse an einer Verbesserung der Qualität in diesem Bereich hinweist.