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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Gedenkort Güterbahnhof Moabit / Deportationsrampe Gleis 69 (I)

3. Juni 2026Dokument 19/26065 · WP 19Berlin
Reinhard Naumann
DenkmalschutzGedenkortDeportationNS-GeschichteEigentumsverhältnisse
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Gedenkort Güterbahnhof Moabit mit der Deportationsrampe Gleis 69, von wo aus zwischen 1941 und 1943 mehr als 32.000 jüdische Bürger Berlins in NS-Vernichtungslager deportiert wurden. Die Anlagen wurden 2016 unter Denkmalschutz gestellt; der Fragesteller möchte wissen, warum trotz einer im August 2025 veröffentlichten Machbarkeitsstudie noch keine Erhaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Der Gedenkort und die Deportationsrampe im Bezirk Berlin-Mitte, die zuständigen Behörden (Bezirk Mitte, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landesdenkmalamt), die privaten Grundstückseigentümer der Flächen mit den Rampenresten sowie die zivilgesellschaftliche Initiative Gleis 69 e.V.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) Wie wurde der 2016 erfolgte Denkmalschutzstatus durch das Landesdenkmalamt begründet? 2) Warum wurden nach über 10 Jahren und nach Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie (August 2025) keine Erhaltungsmaßnahmen durch Land oder Bezirk eingeleitet? 3) Welche Kontakte bestanden bzw. bestehen a) zu den Grundstückseigentümern und b) zur Initiative Gleis 69 e.V.?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Die Deportationsanlagen wurden am 07.04.2016 wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung als authentischer Ort der Deportation von über 32.000 jüdischen Berlinern in die Denkmalliste eingetragen. Der Gedenkort wurde 2017 nach einem Kunstwettbewerb mit dem Entwurf „Hain“ des Kollektivs raumlabor eröffnet, 2021 um ein solarbetriebenes Lichtzeichen ergänzt; Informationstafeln, Führungen und eine Schulklassen-Webseite bestehen. Bauliche Erhaltungsmaßnahmen an der eigentlichen Rampe und Spundwand seien bisher nicht umgesetzt worden, da sich diese Elemente auf privaten Nachbargrundstücken befinden und die gesetzliche Erhaltungspflicht zunächst bei den Privateigentümern liege. Der Bezirk gab daher 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, die im August 2025 veröffentlicht wurde; seither liefen Abstimmungen mit Denkmalbehörden und Verhandlungen mit den Eigentümern. Seit 2016 informierte das Landesdenkmalamt die Eigentümer über ihre Pflichten, seit November 2022 sitzt ein Eigentümervertreter im Runden Tisch der Stiftung Topographie des Terrors; die DB Bahnbau Gruppe erarbeitete ein Sicherungskonzept, bislang ohne bauliche Umsetzung durch die Eigentümer. Der Senat selbst hält keinen direkten Kontakt zu den Eigentümern, dies obliegt dem Bezirk. Der Verein Gleis 69 e.V. ist seit Beginn eingebunden, machte 2021 Baupläne eines Discounters auf der Rampe öffentlich, organisierte 2022 eine Begehung mit DB, Landesdenkmalamt, Bezirk und Technikmuseum sowie 2023/2024 eine Ausstellung im Mitte Museum.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom SPD-Abgeordneten Reinhard Naumann am 7. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 27. Mai 2026 und wurde in Vertretung von Prof. Kahlfeldt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) unterzeichnet, basierend auch auf einer Stellungnahme des Bezirks Mitte. Genannt werden: Denkmaleintragung am 07.04.2016, Eröffnung des Gedenkorts im Juni 2017, Ergänzung um ein Lichtzeichen 2021, Beauftragung der Machbarkeitsstudie 2024 durch den Bezirk, Veröffentlichung der Studie im August 2025, Mitgliedschaft eines Eigentümervertreters im Runden Tisch seit November 2022.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26065, Wahlperiode 19, eingereicht 7. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.