📄 Sicherer Boden (II): „Nature is healing“ im Berliner Untergrund?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt Verfahren zur Sanierung belasteter Böden in Berlin, insbesondere den Vergleich zwischen in-situ-Verfahren (z. B. Phytosanierung, Mykosanierung, Bodenwäsche) und klassischem Aushub (ex-situ). Zudem geht es um das Potenzial von Phytomining – der Rückgewinnung von Metallen aus belasteten Böden mittels Pflanzen – sowie um die Vorbereitung Berlins auf die geplante EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die für Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Betreiber und Planer öffentlicher Sanierungsprojekte sowie Flächen mit Altlasten in Berlin, u. a. im Bereich Trinkwasserschutzgebiete und neue Stadtquartiere.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: (1) Wie bewertet der Senat in-situ- im Vergleich zu ex-situ-Sanierungsverfahren? (2) Welche Verfahren kamen in den letzten zehn Jahren bei öffentlichen Projekten zum Einsatz und in welchem Verhältnis? (3) Welche Leitfäden und Vorschriften wendet Berlin an? (4) Welche Flächen eignen sich für Phytomining und wie will der Senat dieses Potenzial erschließen? (5) Wo sieht der Senat Lücken bei der Umsetzung der EU-Bodenüberwachungsrichtlinie? (6) Mit welchen Maßnahmen und Meilensteinen bereitet sich Berlin auf diese Richtlinie vor?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass bei aktiven Schadstoffquellen die Beseitigung kontaminierter Böden durch Aushub die bevorzugte, nachhaltige Variante sei, während in-situ-Verfahren bei gelösten Schadstoffen im Grundwasser oder unter Gebäuden Priorität hätten. Eine prozentuale Aufteilung zwischen in-situ- und ex-situ-Verfahren der letzten zehn Jahre sei nicht möglich, da jeder Standort einzeln bewertet werde. Als Rechtsgrundlagen nennt der Senat u. a. das Bundes-Bodenschutzgesetz, das Berliner Bodenschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz; enge Kooperation bestehe mit dem Landesumweltamt Brandenburg und dem Ingenieurtechnischen Verband Altlasten. Phytomining zur Metallrückgewinnung sei auf klassischen Berliner Industrieflächen laut Senat schwer umsetzbar; eine Pflanzen-basierte Dekontamination finde aktuell im Ernst-Thälmann-Park sowie bei Altablagerungen der Stadtreinigungsbetriebe statt, eine konkrete Strategie für Phytomining auf ehemaligen Rieselfeldern liege noch nicht vor. Zur EU-Bodenüberwachungsrichtlinie (Ziel: gesunde Böden EU-weit bis 2050) nennt der Senat, dass die konkreten Monitoringanforderungen noch nicht definiert seien, die Federführung beim Bund (BMUKN) liege, erste Bodenmessungen laut Richtlinie bis zum 17. Dezember 2030 erfolgen müssten und die personellen/finanziellen Voraussetzungen mit dem Doppelhaushalt 2028/2029 geschaffen werden sollen. Ein Referentenentwurf des BMUKN zur nationalen Umsetzung werde spätestens im Juni 2027 erwartet. Die vom Senat am 25.06.2024 verabschiedete Berliner Bodenschutzkonzeption mit vier Handlungszielen werde umgesetzt, u. a. ein Entsiegelungsprogramm bis Ende 2026 sowie überarbeitete Leitfäden bis 2027.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) am 12. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 29. Mai 2026). Der Senat verweist auf konkrete Fristen: erste Bodenmessungen gemäß EU-Bodenüberwachungsgesetz bis 17. Dezember 2030, Referentenentwurf des BMUKN spätestens Juni 2027, Entsiegelungsprogramm bis Ende 2026, überarbeiteter Leitfaden 'Planungshinweise zum Bodenschutz' und aktualisierte Bodenkundliche Kartieranleitung bis 2027. Die Berliner Bodenschutzkonzeption wurde laut Senat am 25.06.2024 verabschiedet. Für die Umsetzung werden laut Senat Personal- und Finanzmittel im Doppelhaushalt 2027/2028 bzw. 2028/2029 beantragt.