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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Arbeitnehmerfreizügigkeit und Durchsetzung des Aufenthaltsrechts in Berlin

9. Juni 2026Dokument 19/26091 · WP 19Berlin
Dennis Haustein
ArbeitnehmerfreizügigkeitAufenthaltsrechtFreizügigkeitsrechtJobcenterObdachlosigkeit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Arbeitnehmerfreizügigkeit von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in Berlin und die Durchsetzung des damit verbundenen Aufenthaltsrechts. Es geht um die rechtlichen Grundlagen der Freizügigkeit, die Zahl der in Berlin gemeldeten EU-Bürger und deren Leistungsbezug bei den Jobcentern sowie um die Kontrolle des Aufenthaltsrechts, insbesondere bei Verlust der Freizügigkeitsvoraussetzungen und im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit.

👥 Wer ist betroffen?

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Berlin, insbesondere Leistungsbeziehende bei den Jobcentern und wohnungslose Menschen; zuständige Behörden sind das Landesamt für Einwanderung (LEA), die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie interpretiert der Senat die Arbeitnehmerfreizügigkeit hinsichtlich des Aufenthaltsrechts? Wie viele EU-Bürger sind in Berlin gemeldet und wie viele beziehen Jobcenter-Leistungen, davon länger als 6 Monate? Wie hoch sind Rückforderungen? Wie wird die Einhaltung des Aufenthaltsrechts sichergestellt und welche Behörde ist zuständig? Werden EU-Bürger bei Verlust des Aufenthaltsrechts zur Ausreise aufgefordert, und wie viele seit 2018? Wie wird die „begründete Aussicht auf Erfolg“ bei der Arbeitssuche festgestellt? Wie viele Ausweisungen/Abschiebungen gab es seit 2018 auf dieser Grundlage? Wie viele Obdachlose gibt es in Berlin, wie viele davon EU-Bürger, und wie wird deren Aufenthaltsrecht kontrolliert? Werden Erfahrungen anderer EU-Länder einbezogen? Was unternimmt der Senat, damit Sozialleistungen nur Berechtigten zukommen? Wie bewertet die Fachverwaltung eine Aussage von Bundesministerin Bärbel Bas zur „Einwanderung in die Sozialsysteme“?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat erläutert die Rechtsgrundlagen der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV, Richtlinie 2004/38/EG, FreizügG/EU). Laut einer Tabelle der Bundesagentur für Arbeit (Stand Dezember 2025) bezogen insgesamt 41.568 EU-Bürger (ohne Deutschland) SGB-II-Leistungen in Berlin, davon 37.118 länger als 6 Monate; die größten Gruppen waren Bulgarien (12.870/11.912), Rumänien (9.681/8.631) und Polen (6.540/5.928). Zu Rückforderungen gibt es laut Bundesagentur für Arbeit keine statistische Auswertung, da Nationalität kein erfasstes Merkmal bei Rückforderungen ist. Zuständig für die Kontrolle des Aufenthaltsrechts ist laut Senat das Landesamt für Einwanderung (LEA) unter Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport; eine Kontrolle erfolgt nur nachträglich bei konkreten Erkenntnissen über den Wegfall der Freizügigkeitsvoraussetzungen. Der Senat bestätigt, dass bei Verlust des Freizügigkeitsrechts zur Ausreise aufgefordert wird, es aber keine statistische Erfassung der Zahl seit 2018 gibt. Die regulären Ausweisungsnormen des Aufenthaltsgesetzes gelten laut Senat nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; auch hierzu liegt keine gesonderte Statistik zu Abschiebungen vor. Laut ergänzender Berichterstattung der Bundesregierung nach dem WoBerichtsG lebten in der ersten Februarwoche 2024 hochgerechnet 6.032 wohnungslose Menschen ohne Unterkunft in Berlin; eine Aufschlüsselung nach EU-Staatsangehörigkeit ist laut Senat methodisch nicht möglich. Im Integrierten Sozialprogramm (ISP) hatten 2024 laut Senat 32,9% der Nutzerinnen und Nutzer die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates (ohne Deutschland). Zur Aussage von Bundesministerin Bärbel Bas nimmt die zuständige Senatsverwaltung laut eigener Antwort lediglich Kenntnis, ohne eine inhaltliche Bewertung abzugeben.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom CDU-Abgeordneten Dennis Haustein am 15. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 29. Mai 2026 und liegt vollständig vor. Der Senat nennt konkrete Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand Dezember 2025, erstellt am 19.05.2026) zum SGB-II-Leistungsbezug von EU-Bürgern nach Nationalität. Zu mehreren Fragen (Rückforderungen, Zahl der Ausreiseaufforderungen und Abschiebungen seit 2018, EU-Anteil bei Obdachlosen) erklärt der Senat, dass keine statistische Erfassung vorliegt oder diese methodisch nicht möglich ist. Der Senat verweist auf Berichte des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und der Bundesregierung nach dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) als weitere Quellen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26091, Wahlperiode 19, eingereicht 15. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.