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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Vergabezeiten der landeseigenen Wohnungsunternehmen reduzieren

7. Juni 2026Dokument 19/26094 · WP 19Berlin
Martin Pätzold
WohnungsleerstandWiedervermietungInstandsetzungMieterwechselDigitalisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit den Zeiträumen, die zwischen dem Auszug eines Mieters und der Neuvermietung einer Wohnung bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in Berlin vergehen. Im Mittelpunkt steht, wie lange Wohnungen für Instandsetzungsarbeiten leer stehen und welche Maßnahmen zur Verkürzung dieser Zeiträume ergriffen wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND (SuL) und WBM sowie Mieterinnen und Mieter auf dem Berliner Wohnungsmarkt, die auf freiwerdende Wohnungen angewiesen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie haben sich die durchschnittlichen Zeiträume für Instandsetzung und Neuvermietung leergezogener Wohnungen bei den LWU in den Jahren 2023, 2024 und 2025 entwickelt (nach Jahren aufgeführt)? 2. Welche konkreten Maßnahmen haben die LWU in den letzten Jahren ergriffen, um die Zeit zwischen Auszug und Wiedervermietung zu verkürzen? 3. Welche Schritte planen die LWU, um den Wohnungsleerstand künftig weiter zu reduzieren?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die durchschnittliche Leerstandsdauer bei Wohnungen mit Instandsetzungsbedarf bei den LWU typischerweise drei bis vier Monate beträgt und seit 2023 grundsätzlich konstant ist. Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit hoher Eingriffstiefe und relevanten Schadstoffbefunden werden unbewohnt durchgeführt und dauern laut Senat in der Regel mindestens ein halbes Jahr. Als Maßnahmen zur Verkürzung nennt der Senat die Optimierung des Mieterwechselprozesses, die frühzeitige und planungssichere Vergabe von Leistungen an Firmen, die Gewinnung zusätzlicher Rahmenvertragspartner für Wohnungsherrichtungen, die umfassende Digitalisierung des Ablaufs zur Vermeidung von Medienbrüchen sowie eine möglichst frühzeitige Vermarktung gekündigter Wohnungen. Für die Zukunft kündigt der Senat an, diese Maßnahmen fortzuführen und den Mieterwechsel- sowie Vermietungsprozess fortlaufend an die Marktsituation anzupassen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) am 13. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 29. Mai 2026 und liegt vor. Die Antworten beruhen laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf Stellungnahmen der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, SuL und WBM, die diese in eigener Verantwortung erstellt haben. Konkrete Jahreszahlen für 2023, 2024 und 2025 getrennt nach Jahr werden in der Antwort nicht genannt; stattdessen wird eine grundsätzlich konstante Leerstandsdauer von drei bis vier Monaten für Instandsetzungen bzw. mindestens ein halbes Jahr für umfassendere Modernisierungsmaßnahmen angegeben.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26094, Wahlperiode 19, eingereicht 13. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.