📄 Tote Baustellen der Berliner Wasserbetriebe im Bezirk Treptow-Köpenick
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt Baustellen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Bezirk Treptow-Köpenick, bei denen laut dem Fragesteller Absperrungen, Haltverbote oder andere verkehrsrechtliche Einschränkungen über längere Zeit bestehen bleiben, obwohl vor Ort zeitweise keine Bautätigkeit erkennbar ist. Dafür nutzt der Fragesteller den Begriff „tote Baustellen“. Er möchte wissen, welche Vorhaben seit Januar 2023 betroffen waren, wie Verzögerungen entstehen und nach welchen Kriterien Absperrungen angepasst oder zurückgebaut werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Bezirk Treptow-Köpenick, außerdem die Berliner Wasserbetriebe, das Bezirksamt Treptow-Köpenick (Straßen- und Grünflächenamt) und die zuständigen Straßenverkehrsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Welche BWB-Bauvorhaben seit 1. Januar 2023 im öffentlichen Straßenland von Treptow-Köpenick mit verkehrsrechtlichen Einschränkungen verbunden waren. 2) Eine tabellarische Übersicht zu Straße/Abschnitt, Maßnahmenart, geplantem und tatsächlichem Baubeginn/-ende. 3) Bei welchen Vorhaben es zu Verzögerungen oder mehrtägigen Unterbrechungen kam, mit Zeitraum, Dauer und Gründen. 4) Ob und wie Absperrungen während solcher Unterbrechungen überprüft, reduziert oder zurückgebaut wurden. 5) Nach welchen Kriterien über Einrichtung, Verkleinerung, Aufhebung oder Rückbau von Absperrungen entschieden wird. 6) Welche Abstimmungen zwischen BWB, Straßenverkehrsbehörde, Bezirksamt und weiteren Leitungsträgern stattfinden, um Belastungen gering zu halten. Frage 7 ist im vorliegenden Dokumentauszug ohne Text und ohne Antwort.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die BWB geben an, 2026 rund 74 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 26 Mio. Euro in Treptow-Köpenick umzusetzen, teils mehrjährig wegen Komplexität und Abhängigkeiten zu Vorhaben Dritter (Beispiel: Gleiserneuerung der BVG in der Altstadt Köpenick mit denkmalschutz- und brandschutzrechtlichen Auflagen). Eine tabellarische Auswertung zu einzelnen Maßnahmen können BWB und Bezirksamt nicht liefern: Die BWB verweisen auf nötige Einzelauswertung von Bauakten, die Daten stünden nicht zur Verfügung; das Bezirksamt verweist auf das Programm VMS, das keine entsprechende Übersicht biete und dessen händische Auswertung die Pflichtaufgaben beeinträchtigen würde. Zu Verzögerungsgründen nennt das Bezirksamt u.a. Lieferschwierigkeiten, Fachkräftemangel, Aushärtezeiten von Beton, unbekannte Drittleitungen im Untergrund oder verweigerte Bauabnahme durch das SGA; eine Mitteilungspflicht der BWB über Verzögerungsgründe gegenüber dem SGA bestehe nicht. Laut Senat gilt nach § 11 Abs. 3 Berliner Straßengesetz, dass Beeinträchtigungen auf die geringstmögliche Fläche und kürzeste Dauer zu beschränken sind; dauert eine Unterbrechung länger als zwei Wochen, sind Verkehrsflächen grundsätzlich wieder freizugeben, sofern keine technischen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen. Das Bezirksamt verweist zudem auf Nebenbestimmung Nr. 15, wonach Arbeitsstellen bei länger unterbrochenen Arbeiten (teilweise) zurückzubauen sind, was aber oft wegen erwarteter zeitnaher Beschaffung oder hoher Kosten eines Wiederverfüllens/-aufgrabens nicht umgesetzt werde. Das Bezirksamt gibt an, nicht über ausreichende personelle Kapazitäten zu verfügen, um die Einhaltung jeder verkehrsrechtlichen Anordnung zu überprüfen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von Dr. Martin Sattelkau (CDU) am 13. Mai 2026; die Antwort des Senats datiert vom 1. Juni 2026. Der Senat hat zur Beantwortung Stellungnahmen der Berliner Wasserbetriebe und des Bezirksamts Treptow-Köpenick eingeholt, da er die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann. Genannte Zahlen: ca. 74 Maßnahmen mit ca. 26 Mio. Euro Gesamtvolumen im Jahr 2026 in Treptow-Köpenick. Als Rechtsgrundlage wird § 11 Absatz 3 Berliner Straßengesetz genannt sowie eine Zwei-Wochen-Regel für die Freigabe von Verkehrsflächen bei länger andauernden Unterbrechungen. Eine detaillierte tabellarische Aufstellung einzelner Baumaßnahmen (Anlage 1) wird laut Text beigefügt, liegt dem vorliegenden Auszug aber nicht vor; Frage 7 und deren Antwort fehlen im vorliegenden Textausschnitt.