Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Queerfeindliche Vorfälle an Berliner Schulen

8. Juni 2026Dokument 19/26117 · WP 19Berlin
Franziska Brychcy, Dr. Klaus Lederer
QueerfeindlichkeitMobbingSchulaufsichtDiskriminierungBeschwerdestelle
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft zwei Fälle queerfeindlicher Vorfälle an Berliner Schulen: an der Carl-Bolle-Grundschule gegenüber dem Pädagogen Oziel Inácio-Stech und am Campus Rütli gegenüber einem Pädagogen und dessen Partner im Herbst 2024. Die Fragesteller thematisieren den Umgang der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit diesen Vorfällen, eine Entschuldigung der Bildungssenatorin sowie die Arbeit der zentralen AGG-Beschwerdestelle.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Lehrkräfte und pädagogisches Personal an Berliner Schulen, die queerfeindliches Mobbing erfahren haben, konkret an der Carl-Bolle-Grundschule und am Campus Rütli, sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Schulleitungen, Schulaufsicht und die AGG-Beschwerdestelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: ob die Senatorin sich bei Herrn Inácio-Stech schriftlich entschuldigt hat und wofür konkret; ob es personelle Konsequenzen für verantwortliche Mitarbeitende gab; wie der Sachstand zur Aufarbeitung der Vorfälle am Campus Rütli ist; ob die Senatorin eine öffentliche Äußerung angekündigt hatte; wie der Stand der Kommunikation mit den Betroffenen ist; ob der Senat die von den Betroffenen wahrgenommene Abfolge aus Ignorieren, Aussitzen und Bagatellisieren nachvollziehen kann; nach welchem Verfahren die AGG-Beschwerdestelle arbeitet; wie viele Verdachtsfälle dort registriert wurden; wie Schulleitungen die Informationen zur Beschwerdestelle weitergeben; wohin sich Betroffene wenden können, wenn Schulleitung, Schulaufsicht und Beschwerdestelle nicht reagieren; welche Wiedergutmachungskonzepte der Senat praktiziert; ob Änderungsbedarf besteht, da beide betroffenen Lehrkräfte ihre Schulen verlassen mussten; und ob die angekündigten Handlungsleitlinien für Schulaufsichten nun vorliegen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatorin hat Herrn Inácio-Stech am 28. April 2026 schriftlich bedauert, dass trotz Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO weiterhin schulintern ermittelt und die Konfliktsituation nicht gelöst wurde, und sich dafür entschuldigt. Zu personalrechtlichen Konsequenzen äußert sich die Senatsverwaltung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Der Senat weist die Charakterisierung des Verwaltungshandelns als 'ignorieren, aussitzen, bagatellisieren' zurück, erkennt aber an, dass Abläufe aus Sicht Betroffener nicht immer reibungslos verlaufen seien. Die Senatorin räumt ein, dass die Betroffenheit des Ehemanns stärker hätte berücksichtigt werden müssen. Seit Dezember 2025 sind bei der AGG-Beschwerdestelle zwei Beschwerden über queerfeindliche Verhaltensweisen eingegangen; in einem Fall war die Stelle nicht zuständig, im anderen wurden Maßnahmen mit der Schulaufsicht festgelegt, deren Erfolg noch nicht rückgemeldet wurde. Am 25. November 2025 wurden Schulleitungen per Schreiben über die zentrale AGG-Beschwerdestelle informiert und angewiesen, dies an die Kollegien weiterzugeben. Der Senat weist zurück, dass Anfragen der Betroffenen am Campus Rütli unbeantwortet geblieben seien. Die betroffenen Lehrkräfte haben laut Senat ihre Schulen nicht verlassen müssen; bei Schulwechsel würden sie durch die Schulaufsicht unterstützt. Schwere Gewaltvorfälle sind durch die Ausführungsvorschrift vom 29.05.2024 (AV Gewalt, Notfälle und Krisen) geregelt, die Meldewege an Schulaufsicht, SIBUZ und ggf. Polizei/Jugendamt vorsieht. Auf Drs. 19/24111 vom 13. Oktober 2025 wird verwiesen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Franziska Brychcy und Dr. Klaus Lederer (Die Linke) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (unterzeichnet in Vertretung von Christina Henke, datiert 2. Juni 2026). Die Antwort verweist auf die frühere Schriftliche Anfrage 19/24111 vom 13. Oktober 2025 sowie auf die AV Gewalt, Notfälle und Krisen vom 29.05.2024. Konkrete Zahl: zwei bei der AGG-Beschwerdestelle seit Dezember 2025 registrierte Beschwerden zu queerfeindlichen Verhaltensweisen. Die Einschätzung, das Verwaltungshandeln folge dem Schema 'ignorieren, aussitzen, bagatellisieren', ist eine von den Fragestellern wiedergegebene Wahrnehmung der Betroffenen, die der Senat in seiner Antwort ausdrücklich nicht teilt.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26117, Wahlperiode 19, eingereicht 18. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.