📄 Dokument 19/26191
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Ernennung von Matthias Hundt zum Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung thematisiert. Es werden verschiedene Aspekte des Auswahlverfahrens und mögliche Risiken hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Senatskanzlei, die Abgeordneten des Berliner Senats sowie die Öffentlichkeit, die an der Integrität der Ernennungsverfahren interessiert ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Prüf- und Auswahlverfahren, den beteiligten Stellen, den Kriterien für die Auswahl sowie zu möglichen Interessenkonflikten und Risiken gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Senats zeigen, dass für die Ernennung von Staatssekretären keine formalen Auswahlverfahren erforderlich sind. Es gab keine Hinweise auf strafrechtliche Ermittlungen oder Interessenkonflikte vor der Ernennung von Matthias Hundt, die zur Entlassung führten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten des Senats werfen Fragen zur Transparenz und Integrität der Ernennungsverfahren auf, was das Vertrauen in die Verwaltung und die Digitalisierung in Berlin beeinflussen könnte.