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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Ernennung Matthias Hundt zum Staatssekretär – Auswahlverfahren, Prüfungen und mögliche Risiken

28. Juni 2026Dokument 19/26191 · WP 19Berlin
Tonka Wojahn
StaatssekretärAuswahlverfahrenInteressenkonfliktInsolvenzverfahrenVerwaltungsdigitalisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Ernennung von Matthias Hundt zum Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung in Berlin sowie mit der Frage, welche Prüf- und Auswahlverfahren vorher durchgeführt wurden. Im Zentrum stehen zudem laut Fragestellerin bestehende strafrechtliche Ermittlungen und Insolvenzverfahren im Umfeld von Hundt und dessen Unternehmen sowie mögliche Interessenkonflikte. Die Antwort des Senats datiert vom 22. Juni 2026, nachdem Hundt laut Antwort am 2. Juni 2026 als Chief Digital Officer und Staatssekretär entlassen wurde.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Regierende Bürgermeister Kai Wegner, die Senatskanzlei, Matthias Hundt selbst, die genannten Unternehmen (u.a. Sachsen Digital Consulting GmbH, Sachsen Digital Solutions GmbH, HuBroCo GmbH, Humboldt Capture GmbH) sowie zahlreiche Berliner Landesunternehmen, die zu Geschäftsbeziehungen befragt wurden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt u.a.: welche Prüf- und Auswahlverfahren vor der Ernennung durchgeführt wurden; welche Stellen beteiligt waren; welche Kriterien und Qualifikationen ausschlaggebend waren; wann der Senat von strafrechtlichen Ermittlungen bzw. Insolvenzverfahren im Umfeld Hundts Kenntnis erlangte; ob Wegner vor der Ernennung über Risiken informiert wurde; ob Interessenkonflikte geprüft wurden; ob es interne Vermerke oder Risikobewertungen gibt; ob Warnhinweise an den Senat herangetragen wurden; welche Kenntnisse über bestimmte Unternehmen Hundts bestanden; ob Geschäftsbeziehungen oder Fördermittel zwischen diesen Unternehmen und dem Land Berlin bestanden; welche Kontakte vor der Ernennung bestanden; Details zu einem Arbeitstreffen zwischen Wegner und Hundt; und wie der Senat die Auswirkungen auf das Vertrauen in die Verwaltungsmodernisierung bewertet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass für die Besetzung von Staatssekretärspositionen laut Beamtenstatusgesetz (§30 Abs.1) i.V.m. Landesbeamtengesetz (§46 Abs.1) keine Ausschreibung und kein Auswahlverfahren erforderlich sei, weshalb auch keine weiteren Stellen beteiligt waren. Hinweise auf Insolvenzverfahren im Umfeld von Hundts Unternehmen hätten sich erst durch öffentliche Berichterstattung und Medienanfragen ergeben. Wegner sei vor der Ernennung nicht über mögliche Risiken informiert worden. Eine Personalakte sei angelegt worden; juristische Prüferfordernisse (z.B. zum Übergangsgeld) im Zusammenhang mit der Entlassung seien noch nicht abgeschlossen. Hinweise oder Bedenken von Dritter Seite habe es laut Senat nicht gegeben. Zu den vier genannten Unternehmen Hundts bestand laut Abfrage bei 22 aufgelisteten Landesunternehmen keine Geschäftsbeziehung und keine Fördermittel seien geflossen. Senatorin Günther-Wünsch habe an mehreren öffentlichen Veranstaltungen teilgenommen, bei denen auch Hundt zugegen war, dies begründe laut Senat aber keinen persönlichen Termin; zudem habe es 2024 und 2025 drei Kontakte zur Schuldigitalisierung gegeben, die zu keiner Zusammenarbeit führten. Das von der Senatskanzlei erwähnte 'Arbeitstreffen' fand laut Antwort am 20. August 2024 in Berlin auf Einladung der Elbe Flugzeugwerke GmbH zu Themen der Luftverkehrsbranche statt, mit Wegner, seiner Partnerin, dem Finanzvorstand der Elbe Flugzeugwerke GmbH und dem Geschäftsführer der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH. Wegen eines nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses sei Hundt am 2. Juni 2026 als Chief Digital Officer und Staatssekretär entlassen worden; die Aufgaben wurden auf Staatssekretär Florian Hauer übertragen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Tonka Wojahn (Bündnis 90/Die Grünen) am 26. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 22. Juni 2026, unterzeichnet in Vertretung von Florian Graf, Chef der Senatskanzlei. Der Senat verweist auf § 30 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz i.V.m. § 46 Abs. 1 Landesbeamtengesetz als Rechtsgrundlage dafür, dass keine Ausschreibung erforderlich war. Die Entlassung Hundts erfolgte laut Senat am 2. Juni 2026. Zu den Fragen 12 und 14b meldeten 22 namentlich genannte Landesunternehmen Fehlanzeige. Zur Frage der Fördermittel antwortet der Senat mit 'Nein'.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26191, Wahlperiode 19, eingereicht 26. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.