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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Offene Forderungen Berliner Unternehmen gegenüber ausländischen diplomatischen Vertretungen – Schutzlücken, Vermittlungswege und Verantwortung des Senats

28. Juni 2026Dokument 19/26224 · WP 19Berlin
Frank-Christian Hansel
diplomatische Immunitätoffene Forderungendiplomatische VertretungenAuswärtiges AmtZahlungsausfälle
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller thematisiert einen ihm bekannten Fall, in dem ein Berliner bzw. im Berliner Wirtschaftsraum tätiges Bauunternehmen nach eigener Darstellung 2024 Bauleistungen an einer diplomatisch genutzten Residenz erbracht haben und auf offenen Forderungen in sechsstelliger Höhe sitzengeblieben sein soll. Ausgehend davon fragt er allgemein nach der Rolle des Senats bei Zahlungsstreitigkeiten zwischen Berliner Unternehmen und ausländischen diplomatischen Vertretungen sowie nach möglichen Schutzlücken und Beratungsangeboten.

👥 Wer ist betroffen?

Berliner Unternehmen (insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe), die Aufträge für ausländische diplomatische Vertretungen, Botschaften oder Residenzen ausführen, sowie der Senat, die Senatskanzlei, das Auswärtige Amt, IHK Berlin und Handwerkskammer Berlin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Ist dem Senat der konkrete Fall bekannt und seit wann? Welche Stellen wurden kontaktiert? Gab es Vermittlungsversuche gegenüber dem Auswärtigen Amt oder der Vertretung? Wie viele vergleichbare Fälle sind seit 2020 bekannt? Welche Rolle spielen Senatskanzlei, Polizei, Bezirke, IHK und Handwerkskammer? Gibt es ein standardisiertes Beschwerdeverfahren oder Informationsangebote für betroffene Unternehmen? Wird der Senat auf Bundesebene auf verbindliche Sicherungsmechanismen (z. B. Anzahlungen, Treuhandkonten, Bürgschaften) hinwirken? Wird der Senat dem Abgeordnetenhaus über strukturelle Schutzlücken berichten und den Fall zum Anlass für eine grundsätzliche Prüfung nehmen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatskanzlei erteilt zu dem konkreten Fall mit Verweis auf ein laufendes Verfahren in Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes keine Auskünfte (Fragen 1-6). Laut Senat erfolgt der offizielle Austausch mit diplomatischen Vertretungen über das Auswärtige Amt als zentrale Schnittstelle, das auch für Forderungen gegenüber diplomatischen Vertretungen zuständig sei (Fragen 7-10, 13-16). Dem Senat liegen keine eigenen Informationen zu Fallzahlen vor; das Auswärtige Amt teilte mit, die Zahl der Vermittlungen liege pro Jahr im niedrigen zweistelligen Bereich, eine Zu- oder Abnahme sei nicht erkennbar, eine statistische Erfassung abgeschlossener Fälle erfolge nicht (Frage 11). Zur Art der Leistungen (Bau-, Handwerks-, Sicherheits- oder Lieferleistungen) liegen der Senatskanzlei keine eigenen Informationen vor (Frage 12). Fragen der diplomatischen Immunität und Rechtsdurchsetzung fallen laut Senat in den Verantwortungsbereich des Auswärtigen Amtes; Unternehmen seien selbst gefordert, Geschäftsbeziehungen zu prüfen und sich vertraglich abzusichern, könnten sich aber an Branchenverbände und Kammern wenden (Fragen 17-20). Auf Bundesebene sieht der Senat angesichts eindeutig geregelter Zuständigkeiten derzeit keine Veranlassung, Sicherungsmechanismen wie Anzahlungen, Treuhandkonten oder Bürgschaften zu prüfen (Frage 21). Zur Frage, ob es akzeptabel sei, dass Unternehmen Forderungen kaum durchsetzen können, nimmt der Senat keine Bewertung vor (Frage 22). Das Auswärtige Amt teilte mit, dass von in Deutschland ansässigen Botschaften keine Informationen zum bilateralen Schutz veröffentlicht werden, da sich die Vertraulichkeit aus den Grundsätzen des diplomatischen Verkehrs gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 ergebe (Frage 24). Die Frage, ob der Senat den Fall zum Anlass für eine grundsätzliche Prüfung bestehender Verfahren nimmt, wird mit „Nein“ beantwortet (Frage 25).

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Frank-Christian Hansel), die Antwort des Senats liegt vollständig vor (Antwort vom 22. Juni 2026, unterzeichnet von Florian Graf, Chef der Senatskanzlei, in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters). Der konkrete im Vorspann genannte Fall eines Bauunternehmens mit sechsstelligen offenen Forderungen stammt aus der Darstellung des Fragestellers und wurde vom Senat weder bestätigt noch kommentiert. Der Senat verweist durchgängig auf die Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes und auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes liegt die Zahl jährlicher Vermittlungen im niedrigen zweistelligen Bereich; eine statistische Erfassung abgeschlossener Fälle erfolgt nicht. Der Senat lehnt eine grundsätzliche Prüfung bestehender Verfahren ausdrücklich ab (Antwort zu Frage 25: „Nein“).

Quelle: Berlin, Dokument 19/26224, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.