📄 Mehrsprachigkeit an Berliner Schulen: Warum werden Sprachdaten zurückgehalten?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit einer Erhebung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aus dem Frühjahr 2025 zu den in den Familien der Schülerinnen und Schüler gesprochenen Erstsprachen sowie mit Daten zur „Familiensprache“ aus der Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD). Die Fragestellerin möchte wissen, wann und in welcher Form diese Daten veröffentlicht werden und warum der Senat eine Veröffentlichung bislang zurückhält, obwohl vergleichbare Daten zu Staatsangehörigkeit und nichtdeutscher Herkunftssprache regelmäßig publiziert werden.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Schulen, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 7 sowie aller weiteren Jahrgänge, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wann werden die Ergebnisse der Erstsprachenerhebung von 2025 veröffentlicht oder ausgewertet? Welche Daten wurden konkret erhoben und zu welchem Zweck? In welcher Form sollen die Ergebnisse veröffentlicht oder den Schulen zur Verfügung gestellt werden? Wann werden die LUSD-Daten zur Familiensprache aller Jahrgänge ausgewertet? Welche Auswertungen zu Familiensprachen liegen bereits vor? Auf welcher rechtlichen Grundlage hält der Senat eine Veröffentlichung aggregierter oder anonymisierter LUSD-Daten zu Familiensprachen für unzulässig, und warum gilt dies nicht auch für Daten zu Staatsangehörigkeiten und nichtdeutscher Herkunftssprache (ndH)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass im Rahmen der Erstsprachenerhebung die in der Familie gesprochenen Sprachen (bis zu drei Angaben) erfasst wurden und diese Angaben ausschließlich intern in aggregierter Form zu Steuerungszwecken für die Förderung der Mehrsprachigkeit genutzt werden; eine Veröffentlichung sei derzeit nicht vorgesehen. Auswertungen zu Familiensprachen lägen bereits aus den bezirklichen Einschulungsuntersuchungen vor, ausgewertet durch die Bezirke und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Staatsangehörigkeit und Erstsprache in der LUSD seien § 64a Schulgesetz in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt A der Schuldatenverordnung; beide seien zudem gemäß § 64a Absatz 7 SchulG und § 27 Absatz 6 SchuldatenV schülerbezogene Erhebungsmerkmale der Schulstatistik. Bei der Veröffentlichung sei zu beachten, dass bei schulscharfen und auch bei aggregierten Daten in Einzelfällen ein Personenbezug hergestellt werden könnte. Der Senat veröffentlicht jährlich die „Eckdaten“ der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie den „Blickpunkt Schule“. Datenquelle für das Merkmal „nichtdeutscher Herkunftssprache“ sei für öffentliche Grundstufen ein Datenexport aus der LUSD zu einem Stichtag, für Schulen in freier Trägerschaft, LUSD-fern berichtende Grundschulen und alle anderen öffentlichen Schulen im Schuljahr 2025/2026 die Klassenstatistik. Zur unterschiedlichen Behandlung von Staatsangehörigkeits-/ndH-Daten einerseits und Erst-/Familiensprachdaten andererseits erklärt der Senat, die Entscheidung über Veröffentlichungen erfolge einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von Aussagekraft, Vergleichbarkeit, Datenschutz und statistischer Geheimhaltung; eine generelle Gleichbehandlung aller Merkmale erfolge nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Klara Schedlich (Bündnis 90/Die Grünen) am 2. Juni 2026 eingereicht und am 23. Juni 2026 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (in Vertretung: Christina Henke) beantwortet. Die Antwort nennt als Rechtsgrundlagen § 64a Schulgesetz, Anlage 1 Abschnitt A der Schuldatenverordnung sowie § 27 Absatz 6 SchuldatenV. Der Senat verweist auf die jährlichen Publikationen „Eckdaten“ und „Blickpunkt Schule“ sowie auf die Klassenstatistik als Datenquelle für Schulen ohne LUSD-Anbindung im Schuljahr 2025/2026.