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BerlinSchriftliche AnfrageSPD

📄 Entwicklungen bei den „Deals“ im Berliner Strafprozess: Anwendung der Verständigung nach § 257c StPO in den Jahren 2016 bis 2025

30. Juni 2026Dokument 19/26265 · WP 19Berlin
Sebastian Schlüsselburg, Jan Lehmann
Verständigung im StrafprozessStrafprozessordnungDeals vor GerichtGeständnisStrafgerichtestatistische Erfassung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die sogenannten "Deals" im Strafprozess, also Verständigungen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagten nach § 257c Strafprozessordnung (StPO), bei denen im Austausch für ein Geständnis das weitere Verfahren und das Ergebnis des Strafprozesses verständigt werden. Die Fragesteller wollen wissen, wie häufig solche Verständigungen in Berlin zwischen 2016 und 2025 vorkamen, in welchen Gerichten und Deliktsgruppen sie auftraten und ob die gesetzlichen Schutzmechanismen (z. B. Geständnispflicht, Transparenz, Dokumentation) statistisch nachvollziehbar sind. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit solcher Verständigungen an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen gebunden hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Berliner Strafgerichte (Amtsgericht Tiergarten, Landgericht Berlin mit ihren jeweiligen Spruchkörpern), die Staatsanwaltschaft Berlin, Angeklagte in Strafverfahren sowie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz als Antwortgeberin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie viele Strafverfahren mit Verständigung gab es 2016 bis 2025 jahresweise? Wie verteilen sich diese auf Gerichte und Spruchkörper? Welcher Anteil der erledigten Strafverfahren betrifft Verständigungen? In welchen Deliktsgruppen kamen sie vor? Wie oft waren Angeklagte verteidigt, pflichtverteidigt oder unverteidigt? Wie oft waren Jugendliche/Heranwachsende betroffen? War ein Geständnis Bestandteil? Welche Rechtsfolgen und Strafhöhen wurden verhängt? Kam es zu verfahrensbezogenen Maßnahmen wie Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO? Wie oft wurden Rechtsmittel eingelegt und wie oft wurden Verstöße gegen Verständigungsregeln festgestellt? Gibt es Erkenntnisse zu informellen Absprachen außerhalb des gesetzlichen Rahmens? Wie verhielt sich die Staatsanwaltschaft bei Zustimmung/Ablehnung? Werden Verständigungen statistisch erfasst, und falls nicht vollständig, warum nicht und plant der Senat Verbesserungen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz antwortet mit umfangreichen Tabellen (Anlagen I-V). Laut Anlage I gab es am Amtsgericht Tiergarten Verständigungen in schwankender Zahl, z. B. 113 im Jahr 2016 bis 189 im Jahr 2025, mit einem Anteil an den Urteilen von 0,4% bis 1,7%; am Landgericht Berlin I. Instanz stieg der Anteil von 1,5% (2016) auf 8,3% (2025), bei der Großen Strafkammer bis zu 10,1% (2019). Für viele Detailfragen (Rechtsfolgen, Strafhöhen, Art der Verteidigung, Art der Rechtsmittel, Verstöße gegen Verständigungsregeln, Zustimmungsverhalten der Staatsanwaltschaft) liegen laut Senat keine statistisch auswertbaren Daten vor. Deliktsgruppen werden erst seit 2019 im Fachverfahren forumSTAR erfasst (Anlage II), ältere Daten konnten aus dem Vorgängersystem AuLAK nicht migriert werden. Einstellungen nach § 153a StPO sind separat in Anlage IV erfasst, Rechtsmittelzahlen ab 2019 in Anlage V. Dem Senat sind laut eigener Angabe keine Fälle informeller Absprachen außerhalb des gesetzlichen Rahmens bekannt (Frage 14). Eine Statistik zum Zustimmungsverhalten der Staatsanwaltschaft wird nicht geführt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Jan Lehmann (SPD) am 4. Juni 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegt vor, datiert auf den 23. Juni 2026 und wurde in Vertretung von Susanne Hoffmann unterzeichnet. Die Regierung begründet fehlende Datenerfassung für mehrere Fragen damit, dass die eingesetzten Fachverfahren forumSTAR (Gerichte) und MESTA (Staatsanwaltschaft) primär dem Justizbetrieb und nicht der umfassenden statistischen Auswertung dienen; eine vollständige Migration älterer Daten aus dem System AuLAK sei wegen der großen Fallzahl nicht erfolgt. Der Senat erklärt zudem, Maßnahmen zur Verbesserung der parlamentarischen Nachvollziehbarkeit seien nicht veranlasst, da die Frage, ob eine Verständigung zustande kommt, den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit betreffe.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26265, Wahlperiode 19, eingereicht 4. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.