📄 Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Fernwärmeumstellung in denkmalgeschützten Wohnhäusern, insbesondere in der Hohenstaufenstraße 7 in Schöneberg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Umstellung des denkmalgeschützten Wohnhauses Hohenstaufenstraße 7 in Berlin-Schöneberg von Gasetagenheizungen auf eine zentrale Fernwärmeversorgung. Das Gebäude gehört dem landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo und liegt in einem sozialen Erhaltungsgebiet. Die Fragestellerin thematisiert, dass den Mietern die Arbeiten zunächst nur als Strangsanierung und Instandsetzung angekündigt worden seien, tatsächlich aber eine vollständige Umstellung auf Fernwärme erfolge.
👥 Wer ist betroffen?
Die elf Wohneinheiten und zwei Gewerbeflächen im Haus Hohenstaufenstraße 7, deren Mieterinnen und Mieter, das Wohnungsunternehmen degewo AG, der Bezirk Tempelhof-Schöneberg sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erkundigt sich unter anderem: Welche baulichen Maßnahmen werden konkret durchgeführt? Wann und wie wurden die Mieter informiert? Wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt und welche Alternativen wurden geprüft? Wurde die Zustimmung der Mieter eingeholt? Bleibt das Gebäude am Gasnetz? Können sich Mieter gegen die Fernwärme entscheiden? Ist der Eingriff in mietereigene Heizungen verhältnismäßig? Wird für die Berliner Fernwärme Kohle verbrannt und ist sie CO2-ärmer als Gas? Welche denkmalrechtlichen Genehmigungen liegen vor und ist der Denkmalschutz gewährleistet? Entstehen zusätzliche Kosten durch parallele Gas- und Fernwärmevorhaltung? Können Umbaukosten auf die Miete umgelegt werden, und mit welchen Mehrkosten müssen Mieter rechnen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort der Senatsverwaltung (gestützt auf Angaben von degewo und dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg) werden alle elf Wohneinheiten und beide Gewerbeeinheiten von Gasetagenheizung auf zentrale Fernwärme inklusive zentraler Warmwasserbereitung umgestellt; in drei Wohnungen mit Ofenheizung werden die Öfen aus Denkmalschutzgründen stillgelegt, aber nicht entfernt. Die offizielle Ankündigung erfolgte laut degewo am 09.03.2026, zuvor im Februar Informationen zu Begehungsterminen. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde laut degewo nicht durchgeführt, da die Maßnahme als technisch notwendig gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt. Die Zustimmung der Mieter sei laut degewo nicht erforderlich; mit drei Haushalten bestehe noch Klärungsbedarf. Das Gebäude bleibt laut degewo am Gasnetz angeschlossen, der Gasherd bleibt nutzbar, aber ein Weiterbetrieb der Gasetagenheizung sei technisch nicht möglich. Für die Nutzung des Gasanschlusses zum Kochen entstünden laut degewo keine zusätzlichen Grund- oder Bereitstellungskosten, außer der gesetzlich vorgeschriebenen Dichtigkeitsprüfung alle 12 Jahre. Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung liege laut Bezirk seit dem 24.09.2025 vor und decke den vollen Maßnahmenumfang ab; der Denkmalschutz sei durch Nutzung vorhandener Schornsteinzüge für die Leitungsverlegung weitgehend gewährleistet, nur in Wohnungen neben dem Treppenhaus seien lokale Deckenbohrungen nötig gewesen. Laut Senatsverwaltung lag der Anteil von Steinkohle an der Fernwärmeerzeugung der BEW zuletzt bei 15 bis 20 %, der Kohleausstieg solle bis spätestens 2030 erfolgen; der CO2-Emissionsfaktor der BEW-Fernwärme betrage laut Zertifikat vom 17.04.2026 40,2 g CO2/kWh, der von Erdgas 240 g CO2/kWh. Nach dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) müssen Wärmenetzbetreiber ab 2030 mindestens 40 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beziehen und die Fernwärme spätestens zwischen 2040 und 2045 CO2-frei sein. Laut degewo erfolgt keine Umlage der Umbaukosten auf die Miete, da die Maßnahme als Instandsetzung und nicht als Modernisierung durchgeführt werde; die Kosten trage degewo vollständig. Mit Inbetriebnahme der zentralen Versorgung sollen laut degewo Vorauszahlungen für warme Betriebskosten erhoben und jährlich abgerechnet werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Katharina Senge (CDU) am 5. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) datiert vom 19. Juni 2026 und stützt sich auf Stellungnahmen der degewo AG und des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Genannte Fakten und Fristen laut Antwort: denkmalschutzrechtliche Genehmigung vom 24.09.2025; offizielle Ankündigung der Maßnahme am 09.03.2026; CO2-Zertifikat der BEW vom 17.04.2026 mit Emissionsfaktor 40,2 g CO2/kWh gegenüber 240 g CO2/kWh bei Erdgas; Steinkohleanteil an der BEW-Fernwärme zuletzt 15-20 %; Kohleausstieg spätestens 2030; gesetzliche Vorgaben nach EWG Bln (40 % erneuerbare Energien/Abwärme ab 2030, CO2-Freiheit zwischen 2040 und 2045) und GEG (65 % erneuerbare Energien, Anlage 9 zur Emissionsfaktor-Berechnung). Die Fragestellerin bewertet in ihrer Vorbemerkung die Umstellung als über eine Strangsanierung hinausgehend und wirft Fragen zu Denkmalschutz, Wirtschaftlichkeit und ökologischer Sinnhaftigkeit auf; dies ist als ihre eigene Einschätzung gekennzeichnet, nicht als festgestellte Tatsache.