📄 Sechs Monate Übergangsgeld nach kaum zehn Wochen im Amt: Der Fall des Digital-Staatssekretärs Hundt und das Personalkarussell im Senat Wegner
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt den Fall des Staatssekretärs für Digitalisierung, Matthias Hundt, der am 18. März 2026 ernannt und bereits am 2. Juni 2026 wieder entlassen wurde. Gegen ihn ermittelt laut Fragesteller die Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts von Insolvenzstraftaten im Zusammenhang mit seinem früheren Unternehmen. Die Anfrage betrifft außerdem allgemein die Fluktuation von Senatsmitgliedern und Staatssekretären seit der Wiederholungswahl 2023 und die damit verbundenen Übergangsgeld- und Ruhegehaltszahlungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Senat von Berlin, die Senatskanzlei, der ehemalige Staatssekretär Matthias Hundt sowie weitere seit 2023 ausgeschiedene Senatsmitglieder und Staatssekretäre.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: welche Dienstbezüge Hundt insgesamt erhielt und bis wann; in welcher Höhe, Dauer und auf welcher Rechtsgrundlage Übergangsgeld gezahlt wird und wie die Differenz zwischen zunächst genannten rund 72.000 Euro und später rund 50.736 Euro zustande kommt; ob der Übergangsgeldanspruch bei strafrechtlicher Verurteilung entfällt; an welchen Tagen Hundts Entlassungsverlangen einging und zurückgenommen wurde; welche Sach- und Folgekosten seine Amtszeit verursachte; welche Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung vor seiner Ernennung erfolgte; welche Senatsmitglieder und Staatssekretäre seit 2023 vorzeitig ausschieden; auf welcher Rechtsgrundlage der Senat frühere Auskünfte zu Ruhegehalt und künftigem Übergangsgeld verweigerte; wie hoch aggregierte Ruhegehalts- und Übergangsgeldsummen sind; und wie viele ehemalige Amtsträger derzeit Übergangsgeld oder Ruhegehalt beziehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet: Hundts Grundgehalt in Besoldungsgruppe B 7 betrug monatlich 11.785,49 Euro brutto; Übergangsgeld nach § 47a Abs. 1 LBeamtVG beträgt 71,75 % der Dienstbezüge, Höhe und Dauer seien noch in Prüfung. Das Entlassungsverlangen ging am 26.05.2026 ein, die Rücknahme erfolgte am 28.05.2026 innerhalb der Zweiwochenfrist. Für die Rückholung des Dienstfahrzeugs fielen rund 66 Euro Stromkosten an, sonst keine außergewöhnlichen Kosten. Vor der Ernennung wurde nur ein Auszug aus dem Bundeszentralregister eingeholt, keine Abfrage des Gewerbezentralregisters oder der Insolvenzbekanntmachungen. Der Senat listet zehn seit 2023 ausgeschiedene Senatsmitglieder/Staatssekretäre tabellarisch mit Daten. Ruhegehalt für Juni 2023 bis Juni 2026 wurde in Höhe von 1.254.293,91 Euro gezahlt; zu künftigem Übergangsgeld könne keine verlässliche Auskunft gegeben werden. Derzeit gibt es drei Zahlfälle von Übergangsgeld mit voraussichtlich 154.280,01 Euro für 2026, sowie 120 Ruhegehaltsempfänger mit voraussichtlich 7.881.941,96 Euro für 2026. Es gebe derzeit keine im einstweiligen Ruhestand befindlichen Staatssekretäre mit Anrechnung von Erwerbseinkommen auf das Übergangsgeld; bei zwei Personen endete der einstweilige Ruhestand durch Ernennung auf Lebenszeit außerhalb Berlins.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Marc Vallendar) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor (datiert 29. Juni 2026). Die Fragesteller verweisen auf frühere Senatsantworten zur Drucksache 19/25998 vom 18. Mai 2026, in der laut Fragestellern 1.279.254,36 Euro Übergangsgeld nach § 16 SenG an Senatsmitglieder, 788.030,69 Euro Übergangsgeld nach LBeamtVG an Staatssekretäre und 1.338.509,86 Euro Ruhegehalt an Staatssekretäre ausgewiesen wurden. Die Fragesteller bewerten die damalige Verweigerung von Auskünften zu Ruhegehalt und künftigem Übergangsgeld unter Verweis auf Datenschutz als nicht tragfähig, da aggregierte Summen keinen Personenbezug zuließen. Der Senat gibt zu den Fragen 6 und 7 teilweise Auskunft (Ruhegehalt 1.254.293,91 Euro für 06/2023–06/2026), verweigert aber keine Auskunft mit Verweis auf Datenschutz in dieser Antwort; zu künftigen Übergangsgeldsummen erklärt er, verlässliche Angaben seien wegen möglicher Anrechnungstatbestände nicht möglich. Zum strafrechtlichen Verfahren gegen Hundt verweisen die Fragesteller auf Presseberichte (Tagesspiegel, MDR, rbb); laut Senatsangabe erfolgte die Entlassung von Amts wegen, nicht auf eigenen Antrag, wodurch der Übergangsgeldanspruch nach LBeamtVG entstand.