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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Verbleibequote an Gemeinschaftsschulen

2. Juli 2026Dokument 19/26308 · WP 19Berlin
Louis Krüger
GemeinschaftsschuleÜbergangsverfahrenGrundstufeSekundarstufe ISchulwechsel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Wechsel von Schülerinnen und Schülern der Berliner Gemeinschaftsschulen in andere Schulformen im Rahmen des Übergangsverfahrens für das Schuljahr 2025/2026. Gefragt wird, wie viele Kinder die Gemeinschaftsschulen nach der Grundstufe (Jahrgangsstufe 4) bzw. nach Jahrgangsstufe 6 verlassen haben, um auf eine andere Schulform in der Sekundarstufe I zu wechseln. Zudem wird gefragt, wie viele der aktuellen Zehntklässler*innen an Gemeinschaftsschulen bereits seit der ersten Klasse an derselben Schule lernen.

👥 Wer ist betroffen?

Berliner Gemeinschaftsschulen, deren Schülerinnen und Schüler sowie die bezirklichen Schulträger, die laut Senatsverwaltung für die Datenlieferung zuständig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

1. Wie viele Schüler*innen haben die Berliner Gemeinschaftsschulen im Übergangsverfahren 2025/26 zum Ende der Grundstufe bzw. nach Klassenstufe 4 verlassen und sind in die Sekundarstufe I einer anderen Schulform übergegangen (schulscharf und im Verhältnis zur Gesamtzahl)? 2. Wie viele der aktuellen Zehntklässler*innen an Gemeinschaftsschulen lernen bereits seit der ersten Klasse an der jeweiligen Schule (schulscharf)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Zu Frage 1 legt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine schulscharfe Tabelle mit 23 Gemeinschaftsschulen (BSN-Kennziffern) vor, die jeweils Schülerzahlen in Jahrgangsstufe 4 und 6 sowie die Anzahl der Wechsel nach Jahrgangsstufe 4 und nach Jahrgangsstufe 6 ausweist (z. B. Schule 01K10: 44 Schüler*innen in Jgst. 4, 0 Wechsel, 35 Schüler*innen in Jgst. 6, 31 Wechsel; Schule 10K12: 105 Schüler*innen in Jgst. 6, 55 Wechsel). Für mehrere Schulen liegen keine Angaben zu den Gesamtschülerzahlen vor. Bei drei Schulen (09K02, 09K07, 09K09) wurden laut Fußnote nur innerbezirkliche Wechsel an grundständige Gymnasien erfasst. Zu Frage 2 antwortet der Senat, dass ihm keine zentralen schülerbezogenen Daten zu individuellen Bildungsverläufen vorliegen; diese Frage kann daher nicht beantwortet werden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Abgeordnetem Louis Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) am 8. Juni 2026 eingereicht (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 9. Juni 2026). Die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie datiert vom 25. Juni 2026 (Eingang 26. Juni 2026), unterzeichnet in Vertretung von Dr. Torsten Kühne. Die Verwaltung verweist auf § 109 Schulgesetz Berlin, wonach die bezirklichen Schulträger für die äußeren Rahmenbedingungen der Schulen zuständig sind, sowie auf § 64a Schulgesetz, wonach dem Senat für den angefragten Übergangszeitraum noch keine zentralen Daten vorliegen; die Antwortdaten wurden von den bezirklichen Schulträgern geliefert.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26308, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.