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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Vergabe, Vertragsgestaltung und parlamentarische Transparenz bei Inkassodienstleistungen von BVG und S-Bahn Berlin im Zusammenhang mit erhöhtem Beförderungsentgelt gegenüber Minderjährigen

30. Juni 2026Dokument 19/26311 · WP 19Berlin
Sandra Khalatbari
InkassodienstleistungenVergaberechterhöhtes BeförderungsentgeltDatenschutzMinderjährige
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Zusammenarbeit der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und der S-Bahn Berlin mit externen Inkassodienstleistern, insbesondere dem Unternehmen Riverty, bei der Durchsetzung von Forderungen aus erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE). Die Fragestellerin thematisiert, dass der Senat in einer früheren Anfrage (Drs. 19/25941) wesentliche Fragen zu Vergabe, Vertragsgestaltung und Vergütung nicht beantwortet hatte, weil die BVG dazu fristgerecht keine Stellungnahme abgegeben habe. Im Mittelpunkt stehen vergaberechtliche Grundlagen des Vertrags, Vergütungsmodalitäten sowie der Umgang mit Forderungen gegenüber Minderjährigen.

👥 Wer ist betroffen?

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), S-Bahn Berlin, der Inkassodienstleister Riverty, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie Fahrgäste (insbesondere Minderjährige und deren Erziehungsberechtigte), gegen die erhöhtes Beförderungsentgelt geltend gemacht wird.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die BVG zur Beantwortung der offenen Fragen 5 und 6 aus Drs. 19/25941 anzuhalten? Warum konnte die BVG die Fristen nicht einhalten? Hält der Senat die Antwort der BVG für ausreichend im Sinne der parlamentarischen Kontrolle? Welche Weisungs-, Kontroll- und Informationsrechte hat der Senat gegenüber der BVG bei externen Dienstleistungsverträgen? Wurden die Inkassodienstleistungen ausgeschrieben, und wenn nicht, auf welcher Rechtsgrundlage? Welche Unternehmen haben sich beworben und welche Vertragslaufzeiten bestehen? Welche Kündigungs-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten hat die BVG? Welche Leistungen erbringt Riverty konkret, welche personenbezogenen Daten werden übermittelt, erfolgt dies automatisiert, welche Vergütungsmodelle und Zahlungen bestehen, welche Datenschutzvereinbarungen gibt es, und wie viele Fälle betrafen Minderjährige sowie nach welchen Kriterien wird in solchen Fällen verfahren?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass er die Fragen der vorherigen Anfrage am 29.04.2026 an die BVG weitergeleitet und eine Frist bis 04.05.2026 gesetzt hatte; die BVG bat um Fristverlängerung, die nicht bestätigt wurde, und konnte die Fragen 5 und 6 (zu Vergabe und Vergütung) letztlich nicht beantworten, was der Senat selbst als 'nicht zufriedenstellend' bezeichnet. Laut BVG datiert der Vertrag über Inkassodienstleistungen aus dem Jahr 1998 und ist nach derzeitigem Kenntnisstand unbefristet; vollständige Vergabeunterlagen von 1998 liegen der BVG nicht vor. Der Senat führt aus, dass zum Vertragszeitpunkt keine Ausschreibungspflicht bestand, da die BVG damals nur eingeschränkt der Landeshaushaltsordnung unterlag und das heutige Kartellvergaberecht (§§ 97 ff. GWB) noch nicht existierte; unter Verweis auf ein EuGH-Urteil (Rs. C-454/06) müsse ein wirksam geschlossener Altvertrag nicht allein wegen seiner langen Laufzeit neu ausgeschrieben werden. Die BVG kündigt an, die weitere Fortführung des Vertrags vergabe- und wirtschaftlichkeitsrechtlich zu prüfen. Riverty erbringt laut BVG die außergerichtliche Forderungsbearbeitung beim erhöhten Beförderungsentgelt; übermittelt werden nur die zur Forderungsbearbeitung nötigen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Vorgangsnummer, Forderungshöhe u.a.). Zu technischen Details der automatisierten Datenübermittlung macht die BVG aus Sicherheitsgründen keine Angaben. Riverty erhält laut BVG keine Vergütung für die Inkassotätigkeit selbst, da sich die Wirtschaftlichkeit aus der Abrechnung der Inkassokosten gegenüber Schuldnern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergibt; lediglich für Webportalbetrieb und Portoauslagen zahlte die BVG 33.320 Euro (2023), 33.320 Euro (2024) und 37.320 Euro (2025). Es bestehe ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Zur Zahl der Fälle mit Minderjährigen führt die BVG nach eigenen Angaben keine Statistik.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Sandra Khalatbari (CDU) gestellt; die Antwort erfolgte im Namen des Senats von Berlin unter Einbeziehung von Stellungnahmen der BVG, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten konnte. Die Fragestellerin verweist auf die vorangegangene Schriftliche Anfrage Drs. 19/25941, in der die BVG die Fragen 5 und 6 nicht fristgerecht beantwortet hatte. Der Senat bezeichnet dies selbst als 'nicht zufriedenstellend' und kündigt an, den Sachverhalt in regelmäßigen vertraglich vereinbarten Gesprächen mit der BVG zu thematisieren. Genannte Zahlen: Zahlungen der BVG an Riverty für Webportal und Porto in Höhe von 33.320 Euro (2023), 33.320 Euro (2024) und 37.320 Euro (2025). Der Senat verweist zur vergaberechtlichen Bewertung des 1998 geschlossenen Vertrags auf das EuGH-Urteil vom 19.06.2008 (Rs. C-454/06, Pressetext Nachrichtenagentur).

Quelle: Berlin, Dokument 19/26311, Wahlperiode 19, eingereicht 8. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.