📄 Dokument 19/26311
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Vergabe und Vertragsgestaltung von Inkassodienstleistungen durch die BVG und S-Bahn Berlin thematisiert. Insbesondere geht es um die Transparenz im Umgang mit Forderungen gegenüber Minderjährigen und die Rolle externer Dienstleister.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S-Bahn Berlin sowie Minderjährige und deren Erziehungsberechtigte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Informationspflicht des Senats, zur Vergabe von Inkassodienstleistungen und zur Rolle des Unternehmens Riverty gestellt. Zudem wird nach den Maßnahmen gefragt, die der Senat ergriffen hat, um die BVG zur Beantwortung von Anfragen anzuhalten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Senats zeigen, dass die BVG seit 1998 einen unbefristeten Vertrag für Inkassodienstleistungen hat, der nicht den heutigen Vergaberechtsvorschriften unterliegt. Es wurden keine konkreten Daten zu Vergabeverfahren oder Ausschreibungen bereitgestellt, und die BVG hat keine Daten über Fälle mit Minderjährigen geführt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur parlamentarischen Kontrolle und Transparenz auf, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit sensiblen Daten von Minderjährigen. Es gibt Bedenken hinsichtlich der mangelnden Auskunftspflicht der BVG und der Rolle externer Dienstleister in diesem Kontext.