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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Psychotherapeutische Versorgung in Berlin

2. Juli 2026Dokument 19/26316 · WP 19Berlin
Silke Gebel, Catherina Pieroth-Manelli
PsychotherapieWartezeitenKassenärztliche VereinigungBedarfsplanungHonorarkürzungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Versicherter in Berlin, insbesondere mit Wartezeiten auf Therapieplätze, der Versorgungssituation von Kassenpatienten im Vergleich zu Privatpatienten und möglichen Auswirkungen geplanter Honorarkürzungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

👥 Wer ist betroffen?

Gesetzlich Versicherte, die einen Therapieplatz suchen; niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit und ohne Kassenzulassung; die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin); die gesetzlichen Krankenkassen in Berlin; die Psychotherapeutenkammer Berlin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: wie sich Wartezeiten auf Erstgespräche und Therapieplätze seit 2020 entwickelt haben; wie viele Kostenerstattungsanträge nach § 13 Abs. 3 SGB V in den letzten 24 Monaten gestellt und bewilligt wurden und welche Kosten dabei entstanden; ob der Senat eine Gefahr sieht, dass Kassentherapeuten verstärkt auf Privatpatienten ausweichen; wie der Senat die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes nach Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen bewertet; wie viele approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausschließlich privat (ohne Kassensitz) praktizieren und wie sich diese Zahl in fünf Jahren entwickelt hat; welche Erkenntnisse der Senat aus einer KV-Umfrage zu geplanten GKV-Kürzungen gewonnen hat und ob er eine strukturelle Bevorzugung von Privatpatienten sieht; welche Maßnahmen der Senat seit 2023 zur Stärkung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ergriffen hat; sowie wie sich das Verhältnis von Erstgesprächen zu bewilligten Therapien seit 2018 entwickelt hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass ihm selbst keine Daten zu Wartezeiten vorliegen; laut Stellungnahme der KV Berlin lassen sich aus den Daten der Terminservicestelle keine validen Aussagen zur Wartezeitenentwicklung ableiten, längere Wartezeiten seien aber in Einzelfällen bekannt. Der vdek teilt mit, eine Aufstellung zu Kostenerstattungsanträgen sei aus Wettbewerbsgründen nicht möglich; der Landesausschuss habe mit Beschluss vom 09.06.2026 das Fortbestehen der Zulassungsbeschränkungen festgestellt, der Versorgungsgrad für Psychotherapeuten in Berlin liege laut Senat bei 166% (Stand 01.01.2026), in keinem Bezirk unter 121,4%. Die KV Berlin weist laut Senat auf Honorarabsenkungen durch den erweiterten Bewertungsausschuss und das GKV-Beitragssatzgesetz hin, die zu einer Reduktion des Versorgungsangebots führen könnten. Der Senat sieht laut eigener Aussage derzeit keine akute Gefahr einer Verschärfung der Versorgungssituation. Zum GKV-Spitzenverband-Positionspapier vom 25. Juni 2025 äußert sich der Senat nicht, verweist aber auf einen von den Ländern im Bundesrat beschlossenen Änderungsantrag, der psychotherapeutische Leistungen aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausnehmen soll. Die Psychotherapeutenkammer Berlin teilt mit, ihr lägen keine belastbaren Daten zu ausschließlich privat tätigen Psychotherapeuten vor. Der Senat verneint laut eigener Aussage eine strukturelle Bevorzugung von Privatpatienten und verweist darauf, dass Vertragsärzte und -therapeuten rechtlich daran gehindert seien, Behandlungstermine von einer Selbstzahlung abhängig zu machen. Zur KV-Umfrage unter rund 2.500 Praxen (laut Fragestellern: 90% erwarten negative Auswirkungen, 80% Leistungseinschränkungen, 70% würden eine Niederlassung nicht mehr empfehlen, über 40% ziehen Praxisaufgabe oder Vorruhestand in Betracht) verweist der Senat lediglich auf die in der Frage genannten Zahlen, ohne eigene zusätzliche Erkenntnisse zu nennen. Zur Frage 8 zum Verhältnis von Sprechstunden zu bewilligten Therapien liegt im vorliegenden Dokumentauszug keine vollständige Antwort vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Silke Gebel und Catherina Pieroth-Manelli (Bündnis 90/Die Grünen) am 9. Juni 2026; die Antwort des Senats datiert vom 25. Juni 2026. Die Antworten stützen sich maßgeblich auf Stellungnahmen Dritter, die der Senat selbst eingeholt hat: der KV Berlin, des vdek – Verband der Ersatzkassen e.V. und der Psychotherapeutenkammer Berlin, da dem Senat eigene Daten zu Wartezeiten, Kostenerstattungsanträgen und privat tätigen Therapeuten fehlen. Genannte Kennzahl: Versorgungsgrad für Psychotherapeuten im Planungsbereich Berlin von 166% zum 01.01.2026, in den Bezirken jeweils mindestens 121,4%. Verwiesen wird auf den Landesausschuss-Beschluss vom 09.06.2026 zu Zulassungsbeschränkungen, auf das GKV-Positionspapier vom 25. Juni 2025 sowie auf den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und einen entsprechenden Änderungsantrag der Länder im Bundesrat.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26316, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.