📄 Dokument 19/26325
📋 Worum geht es?
Die Schriftliche Anfrage befasst sich mit dem Umgang des Landesamts für Einwanderung (LEA) in Berlin mit Einbürgerungsanträgen, die nach dem vormaligen § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestellt wurden. Es werden Fragen zu den Einbürgerungszahlen und dem Verfahren nach Gesetzesänderungen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Antragstellende auf Einbürgerung in Berlin sowie das Landesamt für Einwanderung (LEA).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Einbürgerungen, zum digitalen Antragsverfahren und zur Bearbeitung von Anträgen nach dem vormaligen § 10 Abs. 3 StAG gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Senatsverwaltung umfassen Zahlen zu Einbürgerungen in den Jahren 2024 und 2025 sowie Informationen über die Bearbeitung von Anträgen nach dem vormaligen Gesetz. Es wird erläutert, dass die digitale Antragstellung jederzeit möglich war und wie das LEA mit Anträgen nach der Gesetzesänderung umgeht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Praxis des LEA, die durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt wurde. Dies könnte Auswirkungen auf die Einbürgerungspraxis in Berlin haben.