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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Stand der Einbürgerungen und Bearbeitungsrückstau im LEA

29. Juni 2026Dokument 19/26331 · WP 19Berlin
Elif Eralp, Hendrikje Klein, Katina Schubert
EinbürgerungStaatsangehörigkeitsrechtBearbeitungsrückstauUntätigkeitsklagenPersonalstellen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der Fraktion Die Linke befasst sich mit dem Stand der Einbürgerungen beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin, das seit dem 1. Januar 2024 zentral alle Einbürgerungsanträge bearbeitet. Die Fragesteller thematisieren den seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stark gestiegenen Antragseingang sowie Berichte über lange Bearbeitungszeiten und mangelnde Erreichbarkeit der Behörde.

👥 Wer ist betroffen?

Antragstellende auf Einbürgerung in Berlin, das Landesamt für Einwanderung (LEA), die Bezirke als frühere Zuständige, sowie Anwält*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die nach Angaben der Fragesteller über lange Wartezeiten berichten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen unter anderem: die Zahl der durchgeführten Einbürgerungen im Zeitraum 1.1.2025–31.5.2026; die Anzahl besetzter und unbesetzter Stellen im LEA; neu geschaffene Stellen seit dem letzten Haushaltsbeschluss; Maßnahmen zur kurzfristigen Stärkung der Ressourcen; die Zahl unbearbeiteter Anträge zum Stichtag 31.5.2026; den Stand der vor der Zentralisierung eingereichten Altfälle und deren etwaige Priorisierung; die Bearbeitungsdauer von Alt- und Neufällen; konkrete Maßnahmen gegen lange Wartezeiten; die Zahl der Untätigkeitsklagen 2025 und bis 30.5.2026; Auswirkungen bundesgesetzlicher Verschärfungen auf die Einbürgerungspraxis und die Ablehnungszahlen; Pläne zur Wiedereinrichtung einer Ombudsstelle; sowie die Wege zur Beschwerdebearbeitung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport antwortet: 2025 nahm das LEA 39.034 Einbürgerungen und andere positive Entscheidungen vor (2024: 21.802; 2023 vor Zentralisierung: 9.641 Einbürgerungen/Ablehnungen/Rücknahmen), in den ersten vier Monaten 2026 waren es 11.905. Von 177 Stellen in der Abteilung Staatsangehörigkeitsangelegenheiten waren zum 2.6.2026 166 besetzt, elf sollen zeitnah besetzt werden; seit dem letzten Haushaltsbeschluss wurden keine neuen Stellen geschaffen. Daten zu unbearbeiteten Anträgen zum Stichtag 31.5.2026 sowie zu Altfällen vor 2024 und zu Bearbeitungsdauern werden laut Senatsverwaltung statistisch nicht erfasst. Eine Priorisierung von Altfällen findet laut Antwort weiterhin nicht statt; das LEA bearbeitet parallel nach Entscheidungsreife. Die Zahl der Untätigkeitsklagen beim Verwaltungsgericht Berlin stieg von 681 (30.6.2024) auf 1.143 (31.5.2026); beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren seit 2024 keine anhängig. Die Ablehnungen von Einbürgerungen stiegen von 64 (2024) auf 1.931 (2025) und 738 (erstes Quartal 2026); die Senatsverwaltung führt dies auf die anfängliche Priorisierung positiver Entscheidungen zurück und verneint eine Verschärfung der Praxis. Eine Ombudsstelle soll nicht wiedereingerichtet werden; Beschwerden können über Fach-/Dienstaufsicht der Senatsverwaltung, den Petitionsausschuss oder direkt beim LEA eingereicht werden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke eingereicht (Abgeordnete Elif Eralp, Hendrikje Klein, Katina Schubert) am 9.6.2026, die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt vor und datiert vom 22.6.2026. Die Senatsverwaltung nennt konkrete Zahlen zu Einbürgerungen (39.034 in 2025, 21.802 in 2024, 9.641 in 2023), Stellenbesetzung (166 von 177), Ablehnungszahlen (64/1.931/738) und Untätigkeitsklagen (681 bis 1.143 zwischen 2024 und 2026). Zu mehreren Fragen (unbearbeitete Anträge zum Stichtag, Altfälle vor 2024, Bearbeitungsdauern) erklärt die Senatsverwaltung, dass entsprechende Daten statistisch nicht erfasst werden.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26331, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.