📄 Politisches Foulspiel: Werbung des CDU-SPD-geführten Senats für Berlins umstrittene Olympiabewerbung in den E-Mail-Signaturen der Berliner Verwaltungen drei Monate vor der Wahl
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Fraktion Die Linke thematisiert, dass der Berliner Senat Verwaltungen und Bezirksämter angeregt hat, das Logo der Kampagne 'Berlin gewinnt mit Olympia' in dienstliche E-Mail-Signaturen einzubinden. Die Fragestellerinnen bezeichnen dies als 'politisches Foulspiel' und sehen einen möglichen Konflikt mit dem Neutralitätsgebot, da dies drei Monate vor den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen geschieht. Der Senat antwortet, dass er die Maßnahme am 5. Mai 2026 angestoßen hat und keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sieht.
👥 Wer ist betroffen?
Senatsverwaltungen, Berliner Bezirksämter (u.a. Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick), die Senatskanzlei, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Senatsverwaltung für Finanzen sowie deren Beschäftigte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerinnen fragen unter anderem: Wann und auf wessen Veranlassung wurde entschieden, Werbung für die Olympiabewerbung in E-Mail-Signaturen zu schalten? Welche schriftlichen Beschlüsse oder Weisungen liegen zugrunde? Welche Stellen zeigen die Werbung an und welche nicht? Wurden Personalvertretungen oder Datenschutzbeauftragte beteiligt? Welche Summen wurden gezahlt? Können Mitarbeitende die Werbung abschalten, und welche Konsequenzen drohen bei Entfernung? Hat der Senat die Vereinbarkeit mit dem Neutralitätsgebot geprüft? Welche anderen Kampagnen wurden in den letzten zehn Jahren über E-Mail-Signaturen beworben?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Regierende Bürgermeister informierte am 5. Mai 2026 per E-Mail über die Möglichkeit, das Kampagnenlogo in E-Mail-Signaturen einzubinden; landeseigene Unternehmen wurden nicht einbezogen. Laut Senat wurde kein Geld an Bezirksämter, landeseigene Unternehmen oder sonstige öffentliche Stellen gezahlt. Die Nutzung ist laut den Angaben der Bezirksämter überwiegend freiwillig, mit Ausnahmen: Das Bezirksamt Pankow beschloss am 26.05.2026, den Abbinder künftig automatisch und ohne individuelle Abschaltmöglichkeit in allen Signaturen zu zeigen; das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beschloss am 19.05.2026 die Einführung, die laut eigener Angabe ebenfalls nicht abschaltbar ist. In anderen Bezirksämtern (u.a. Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Mitte, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg) wird laut Senat keine entsprechende Werbung gezeigt ('Fehlanzeige'). Der Senat erklärt, es liege kein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot vor, da kein parteiergreifendes Handeln vorliege und das Olympiabewerbungskonzept zuvor fraktionsübergreifend im Abgeordnetenhaus beschlossen worden sei; zudem verweist er auf die anstehende DOSB-Entscheidung am 26. September 2026 als aktuellen Anlass der Kampagne.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Franziska Brychcy und Claudia Engelmann (Die Linke) am 10. Juni 2026; die Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 25. Juni 2026, unterzeichnet von Florian Graf, Chef der Senatskanzlei, in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters. Der Senat gibt an, dass keine Zahlungen an Bezirksämter, landeseigene Unternehmen oder sonstige öffentliche Stellen geleistet wurden. Laut Senat liegt nach eigener Einschätzung kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vor, da das Bewerbungskonzept zuvor fraktionsübergreifend im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Die Fragestellerinnen bezeichnen die Olympiabewerbung in ihrer Anfrage selbst als 'umstritten' und die Werbemaßnahme als 'politisches Foulspiel' – dies ist die Bewertung der Fragestellerinnen, nicht eine im Dokument festgestellte Tatsache.