📄 Legale Graffitiflächen in Berlin - Kunst im öffentlichen Raum
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit legalen Graffitiflächen im öffentlichen Raum Berlins. Es wird erfragt, welche Flächen seit einer früheren Anfrage (19/18820) hinzugekommen oder weggefallen sind, welche Maßnahmen der Senat zur Förderung von Urban Art/Street Art unternommen hat und welche Flächen von Fachgremien wie der Kommission Kunst im Stadtraum geprüft wurden. Zudem geht es um die Koordination der künstlerischen Gestaltung von Brückenköpfen, Widerlagern und weiteren Infrastrukturflächen.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Bezirke (insbesondere Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Spandau, Lichtenberg, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg), Jugendfreizeiteinrichtungen, Künstlerinnen und Künstler im Bereich Urban Art/Street Art, sowie Infrastrukturbetreiber wie BVG, Deutsche Bahn AG und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen: 1) welche legalen Graffitiflächen seit der Antwort auf Anfrage 19/18820 neu hinzugekommen, weggefallen oder in Prüfung sind (nach Bezirk, Standort, Eigentümer, Art, Größe, Nutzungsstatus); 2) welche konkreten Maßnahmen der Senat in den letzten fünf Jahren zur Förderung von Graffiti als Urban Art/Street Art unternommen hat; 3) welche Flächen von der Kommission Kunst im Stadtraum oder vergleichbaren Gremien in den letzten fünf Jahren diskutiert, geprüft oder empfohlen wurden; 4) wie der Senat die künstlerische Gestaltung von Brückenköpfen, Widerlagern und vergleichbaren Infrastrukturflächen koordiniert; 5) welche Brückenköpfe, Widerlager, Lärmschutzwände, Unterführungen oder sonstigen Infrastrukturflächen im Eigentum des Landes Berlin, der Bezirke, der BVG oder der Deutschen Bahn in den letzten fünf Jahren als mögliche legale Graffitiflächen geprüft wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Senats liegt vor. Der Senat hat die Bezirksämter, BVG und DB um Stellungnahmen gebeten, deren Antworten wiedergegeben werden. Neue Flächen seit 2024 u.a.: Skateanlage Beerenpfuhlgraben in Marzahn-Hellersdorf (100 qm, in Nutzung seit 2024), Jugendort Goethestraße/Lehderstraße in Pankow (in Nutzung seit April 2025), Rollsportanlage SJC Wildwuchs in Spandau (65 qm, geplante Fertigstellung Mai 2027). Lichtenberg legalisierte 2025 drei weitere Wände. Marzahn-Hellersdorf listet mehrere Sportanlagenstandorte von 2023 bis 2026 (teils in Planung) sowie eine Fläche Zossener Str. 66-68 in Prüfung (ca. 50 m²). Neukölln verweist auf neue Flächen Lessinghöhe und prüft Flächen an der A113. Steglitz-Zehlendorf listet fünf bestehende Wände, zwei seit 2024 weggefallene (eine durch Vandalismus zerstört, eine wegen Baumaßnahmen abgebaut) sowie geplante Wiederaufbauten. Mehrere Bezirke (Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Tempelhof-Schöneberg) melden keine Veränderungen. Zu Frage 2: Künstler können sich auf reguläre Stipendien/Projektförderungen bewerben; spezifische Förderprogramme für Urban Art/Street Art sind laut Senat nicht geplant. Mitte nennt Projekte wie die Legalisierung von Flächen im Park am Nordbahnhof (2023) und am Jugendort Scheringstraße/Ackerstraße (Ende 2025). Neukölln verweist auf eine Ausstellung im Museum Neukölln (24.10.2025–31.05.2026). Zu Frage 3: Lichtenberg nennt das Projekt 'Kunst im Stadtraum Fennpfuhl' (2022, mit HOWOGE und Bürgerverein Fennpfuhl e.V.), realisiert vom Künstler Niklas Roy. Andere Bezirke melden keine konkreten Ergebnisse. Zu Frage 4: Der Senat prüft Flächen im Einzelfall auf Anfrage von Bezirken, Künstlern oder Dritten; es gibt keine flächendeckende Koordinierung oder vorauseilende Flächenbereitstellung. Zu Frage 5: Für die Minna-Todenhagen-Brücke wurden zwei Flächen geprüft - die südliche Lärmschutzwand wurde positiv geprüft und 2026 gestaltet, das Widerlager negativ beschieden (fehlendes verbindliches Gestaltungskonzept); der Antworttext bricht an dieser Stelle ab.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Silke Gebel und Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) am 9. Juni 2026 eingereicht, Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2026. Die Antwort des Senats datiert vom 26. Juni 2026, Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2026. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Der Senat verweist ausdrücklich darauf, dass er die Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann und Stellungnahmen der Bezirksämter, der BVG und der Deutschen Bahn AG eingeholt hat, die in eigener Verantwortung erstellt wurden. Die Anfrage nimmt Bezug auf zwei frühere Schriftliche Anfragen: 19/18820 (Antwort vom 24.04.2024) und 19/25674.