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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Verantwortlichkeiten für Glasfaserverteilerkasten transparent machen

1. Juli 2026Dokument 19/26346 · WP 19Berlin
Martin Pätzold
GlasfaserausbauVerteilerkastenGehwegüberfahrtGrundstückszufahrtSondernutzung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft einen Glasfaserverteilerkasten, der in der Paul-Koenig-Straße 77/78 in Berlin-Hohenschönhausen im Bereich einer geplanten Grundstückszufahrt errichtet wurde. Der Fragesteller möchte wissen, wer für die Errichtung verantwortlich ist, auf welcher rechtlichen Grundlage sie erfolgte und welche Möglichkeiten es gibt, den Standort zu prüfen oder zu verlegen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Eigentümer bzw. Bauherren des Grundstücks Paul-Koenig-Straße 77 in Berlin-Hohenschönhausen, das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die am Glasfaserausbau beteiligten Unternehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wer ist Auftraggeber des Glasfaserverteilerschranks und welche Firma führt den Bau aus? 2) Auf welcher rechtlichen Grundlage (Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, Verträge) erfolgt die Errichtung an diesem Standort? 3) Welche Möglichkeiten haben die Grundstückseigentümer, eine Prüfung, Verlegung oder Anpassung des Standorts zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf die geplante Grundstückszufahrt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung antwortet unter Verweis auf eine Stellungnahme des Bezirksamts Lichtenberg: Auftraggeber des Glasfaser-Netzverteilers in der Paul-König-Straße 78 ist die OXG Glasfaser GmbH, mit der Bauausführung wurde die Firma ISIK (Straßen-, Tief- und GaLa-Bau) beauftragt. Rechtliche Grundlage ist § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG); die Zustimmung zum Netzverteiler datiert auf den 27.02.2026, die Bauarbeiten wurden durch eine Baustellenanordnung nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legitimiert. Zur dritten Frage verweist die Senatsverwaltung auf § 9 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG), wonach nicht befahrbare Straßenbestandteile nur über besondere Gehwegüberfahrten mit Kraftfahrzeugen überquert werden dürfen; für eine Garagen- oder Stellplatzerschließung müssten diese entsprechend abgesenkt und befestigt werden. Das Bezirksamt Lichtenberg teilt zudem mit, dass aktuell kein Antrag auf Errichtung einer Gehwegüberfahrt vor der Hausnummer 77 vorliegt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) eingereicht. Die Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor (datiert 24.06.2026) und beruht teilweise auf einer Stellungnahme des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin. Genannt werden die Rechtsgrundlagen § 127 TKG, § 45 Abs. 6 StVO und § 9 Abs. 1 BerlStrG sowie das Datum der Zustimmung zum Netzverteiler (27.02.2026). Die Senatsverwaltung weist auf eine abweichende Hausnummernangabe hin: Die Anfrage bezieht sich auf Hausnummer 77, die Antwort des Bezirksamts auf die Errichtung in der Paul-König-Straße 78.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26346, Wahlperiode 19, eingereicht 11. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.