📄 Die Geschäftsgebaren der W. & W. Immobilien oHG, W. G. & W. Hausverwaltungsgesellschaft, W. & W. Grundstücksgesellschaft mbH, W. wohnt GmbH und weiterer Tochtergesellschaften – Verdrängung von Wohn- und Gewerbemieter*innen in Kreuzberg und anderen Bezirk
📋 Worum geht es?
Die Fragestellerin erkundigt sich nach den Geschäftspraktiken der W. & W. Immobilien oHG und mehrerer verbundener Unternehmen (u. a. W. G. & W. Hausverwaltungsgesellschaft, W. & W. Grundstücksgesellschaft mbH, W. wohnt GmbH), denen sie laut Anfrage Verdrängungspraktiken gegenüber Wohn- und Gewerbemieter*innen in Kreuzberg und anderen Berliner Bezirken vorwirft. Konkret benennt die Fragestellerin Fälle in der Zossener Straße 4 und der Zossener Straße 6 / Ecke Fürbringerstraße 31, wo laut ihrer Darstellung Mieter*innen unter Druck zu Aufhebungsverträgen gedrängt wurden bzw. eine Zwangsversteigerung droht, von der zwölf Wohnparteien und drei langjährige Gewerbebetriebe betroffen seien.
👥 Wer ist betroffen?
Wohn- und Gewerbemieter*innen in Kreuzberg (Zossener Straße 4 und 6) sowie in weiteren Bezirken wie Mitte, Neukölln, Reinickendorf, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick; die betroffenen Bezirksämter und der Senat.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: (1) welche Erkenntnisse zu Ankäufen und Besitz von Liegenschaften der Unternehmensgruppe vorliegen, aufgeschlüsselt nach Bezirk, Adresse und Wohneinheiten; (2) ob und mit welchem Inhalt Gespräche zwischen Senat/Bezirken und dem Unternehmen stattfanden; (3) ob Ermittlungen oder Bußgelder wegen Mietwucher, Mietpreisbremse, Modernisierungsankündigungen, Instandhaltung oder Zweckentfremdung vorliegen; (4) welche Bauanträge/Modernisierungsmaßnahmen liefen oder genehmigt wurden; (5) ob vergleichbare Praktiken wie in der Zossener Straße 4 (Vermittlungsagentur, Druck auf Mieter*innen, ungesichertes Dach) anderswo bekannt sind; (6) welche Möglichkeiten Senat und Bezirk sehen, Miet- und Gewerbeverhältnisse bei einer drohenden Zwangsversteigerung in der Zossener Straße 6 zu schützen, etwa durch Erwerb landeseigener oder gemeinwohlorientierter Träger; (7) ob den Bezirken Kündigungen, Verdrängungsversuche oder unzumutbare Modernisierungen bekannt sind und wie Betroffene unterstützt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass Auskünfte zu Eigentumsverhältnissen aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht erteilt werden können, und hat stattdessen Stellungnahmen der Bezirke eingeholt. Bezirk Mitte: 2025 Vorkaufsrechtsanfrage zur Bellermannstr. 82, Vorkaufsrecht nicht ausgeübt; 2025 Bußgeldverfahren gegen den Geschäftsführer wegen Verstoßes gegen § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (Änderung ohne Genehmigung in einem Erhaltungsgebiet); 2026 Baugenehmigung für Neubau eines Mehrfamilienhauses im Hinterhof erteilt. Bezirk Neukölln: Objekt Braunschweiger Str. 54/Richardstr. 59 mit 29 Wohneinheiten bekannt, nicht mehr im Eigentum des Unternehmens; 2023 geprüfter, nicht zustande gekommener Vorkauf; 2025 Verkauf mit Abwendungserklärung des Käufers; diverse Mängel und ungenehmigte Umbauten erst im Zuge der Vorkaufsrechtsprüfung bekannt geworden, keine weiteren Schritte gegen den Verkäufer. Bezirk Reinickendorf: zwei Liegenschaften Borggrevestraße 8E/8F aktenkundig; keine Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren zu Mietpreisbremse, Modernisierungsankündigungen oder Instandhaltung; paralleles zivilrechtliches Verfahren zwischen Mieterin und Vermieter mit gerichtlichem Gutachter; der Eigentümer bot der Mieterin laut Bezirksangabe Fristfreistellung, Renovierungserlass und Umzugszuschuss bei schnellem Auszug an, während ein Schimmelmangel bestand. Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Anfragen nach Baulasten zu mehreren Adressen dokumentiert, keine inhaltliche Bewertung möglich. Bezirk Pankow: Baugenehmigung Kavalierstraße 5 2020 erteilt und 2022 verlängert. Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Baugenehmigungen 2016/2017 und 2019 für zwei Adressen erteilt, inzwischen abgelaufen. Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: Mieterberatung bestätigt, dass es Beratungen von Mieter*innen der genannten Eigentümergesellschaften gab; der Senat äußert sich zur drohenden Zwangsversteigerung in der Zossener Straße 6 dahingehend, dass er jedes Engagement zum gemeinwohlorientierten Erwerb unterstützt, eine direkte Beteiligung landeseigener Wohnungsunternehmen aber nur bei wirtschaftlich aussichtsreichen Geboten möglich sei; Mieter*innen könnten sich bei der kostenlosen Mieterberatung des Bezirks beraten lassen. Der Antworttext bricht am Ende bei Frage 7 ab, sodass Teile der Antwort zu dieser Frage nicht vollständig vorliegen.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Katrin Schmidberger). Eine Antwort des Senats liegt vor (Antwortdatum 26. Juni 2026, Eingang 29. Juni 2026), basierend auf eigenen Angaben sowie eingeholten Stellungnahmen der Bezirke. Der Senat verweist ausdrücklich darauf, dass er Auskünfte zu Eigentumsverhältnissen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilen kann; mehrere Bezirke erteilten Fehlanzeige oder verwiesen auf fehlende systematische Auswertbarkeit ihrer Akten nach Eigentümer. Die im Dokument genannten Fälle (z. B. Zossener Straße 4 und 6) sowie die Beschreibung der Vorgehensweisen (Druck auf Mieter*innen, Vermittlungsagentur, ungesichertes Dach) stammen aus der Darstellung der Fragestellerin und sind nicht durch eine eigene Bewertung des Senats bestätigt oder widerlegt, abgesehen vom Hinweis des Bezirks Reinickendorf auf eine „gewisse Ähnlichkeit“ im Fall Borggrevestraße 8E.