📄 Dokument 19/26357
📋 Worum geht es?
In der schriftlichen Anfrage wird die Praxis der Eichung von Wasserzählern in Berlin thematisiert. Es wird hinterfragt, ob die gesetzlich vorgeschriebene Austauschfrist von sechs Jahren für Wasserzähler gerechtfertigt ist und ob eine Anpassung an internationale Standards sinnvoll wäre.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mieter, Eigentümer von Immobilien, die Berliner Wasserbetriebe sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur gesetzlichen Grundlage der Eichfristen, zu den Erfahrungen mit Wasserzählern und zu möglichen Änderungen der Eichfristen aufgeworfen. Zudem wird nach der Bereitschaft des Senats gefragt, sich für eine längere Eichfrist einzusetzen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zeigen, dass die Eichfristen bundeseinheitlich geregelt sind und eine Verlängerung der Eichfrist auf bis zu zwölf Jahre theoretisch möglich wäre, jedoch aufgrund der Wasserqualität in Berlin bisher nicht erfolgreich umgesetzt werden konnte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Kosten für Mieter und Eigentümer betrifft und die Diskussion über eine mögliche Harmonisierung der Eichfristen auf europäischer Ebene anstößt. Die BWB und der Senat stehen unter Druck, die Praxis zu überdenken.