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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Sind Wasserzähler nach sechs Jahren Schrott?

7. Juli 2026Dokument 19/26357 · WP 19Berlin
Andreas Otto
WasserzählerEichfristTrinkwasserNebenkostenFunkwasserzähler
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller thematisiert, dass Wasserzähler in Deutschland alle sechs Jahre geeicht bzw. ausgetauscht werden müssen, was pro Zähler rund 100 Euro kostet. Er verweist darauf, dass andere EU-Staaten wie Dänemark, Frankreich und Spanien deutlich längere Austauschintervalle (10, 18 bzw. 23 Jahre) haben und fragt den Senat nach den rechtlichen Grundlagen, der Praxis und möglichen Verlängerungen der Eichfrist in Berlin.

👥 Wer ist betroffen?

Mieter, Pächter und Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Berlin, Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Kleingartenanlagen, die Berliner Wasserbetriebe (BWB) sowie landeseigene Wohnungsbaugesellschaften.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Auf welcher gesetzlichen Grundlage gilt die Sechs-Jahres-Frist? Auf welchen geprüften oder statistischen Grundlagen beruht diese Frist? Ist bekannt, ob Wasserzähler nach 6, 8, 10 oder 20 Jahren ungenauer werden? Ist der Senat bereit, sich für eine längere Eichfrist einzusetzen und eine europäische Harmonisierung auf z.B. 15 Jahre anzustreben? Sind unterschiedliche Eichregeln für Haupt- und Unterwasserzähler denkbar? Kann Berlin die Eichfrist selbst beeinflussen? Welche Praxis gilt bei der Nacheichung ausgetauschter Zähler, insbesondere bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Kleingartenanlagen? Welche Einsparpotenziale ergäben sich durch eine Verlängerung auf 15 Jahre?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Berliner Wasserbetriebe (BWB) beruht die Eichfrist auf dem Mess- und Eichgesetz sowie der Mess- und Eichverordnung (Anlage 7 zu § 34 Abs. 1 Nr. 1) und auf Messungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (Richtlinie W20 von 1982). Zu Genauigkeitsverlusten nach bestimmten Zeiträumen liegen den BWB keine Daten vor, da die Prüfung durch die PTB erfolgt. Rechtlich ist laut BWB eine Verlängerung der Eichgültigkeit von sechs auf bis zu zwölf Jahre über ein Stichprobenverfahren möglich; dieses sei in Berlin bei mechanischen Zählern wegen des hohen Härtegrades des Trinkwassers bisher nicht erfolgreich angewendet worden. Die BWB geben an, seit 2026 schrittweise auf statische Funkwasserzähler ohne bewegliche Teile umzustellen, wobei der gesamte Bestand innerhalb von sechs Jahren umgerüstet werden soll; ab 2031 sollen diese Geräte in das Stichprobenverfahren einbezogen werden, was eine Verlängerung der Eichgültigkeit auf bis zu zwölf Jahre ermöglichen könnte. Die Eichfristen seien laut BWB bundeseinheitlich geregelt, Berlin könne sie nicht in Eigenregie ändern. Großwasserzähler ab DN 50 und Standrohrzähler würden nach Ablauf der Eichfrist aufgearbeitet und neu geeicht, kleine Zähler dagegen nicht, da sie nicht zerstörungsfrei geöffnet werden könnten. Wohnungswasserzähler aus Beständen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften würden aus Kostengründen generell nicht nachgeeicht; sie würden meist von Messdienstleistern wie Techem oder Ista verwaltet. Wasserzähler würden in Berlin/Brandenburg nicht vom Landesamt für Mess- und Eichwesen, sondern von staatlich anerkannten Prüfstellen geeicht. Ein Stichprobenverfahren für eine Kleingartenanlage sei bisher nicht beauftragt worden; frühere Stichprobenverfahren der BWB mit mechanischen Zählern seien nicht bestanden worden. Zu konkreten Kosteneinsparungen durch eine Verlängerung auf 15 Jahre oder zu Erfahrungen mit Messkapselzählern können die BWB und der Senat keine Angaben machen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor, basierend auf einer Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Als Rechtsgrundlagen werden das Mess- und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2024) und die Mess- und Eichverordnung vom 11. Dezember 2014 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Januar 2024) genannt, mit Verweis auf die technische Richtlinie W20 der PTB von 1982. Die Fragesteller führen als eigene Angabe an, dass ein Zähleraustausch in Berlin ca. 100 Euro koste und dass in Dänemark, Frankreich und Spanien längere Austauschintervalle (10, 18 bzw. 23 Jahre) gelten. Laut BWB ist eine Verlängerung der Eichgültigkeit auf bis zu zwölf Jahre über ein gesetzlich vorgesehenes Stichprobenverfahren möglich; die Umstellung auf statische Funkwasserzähler soll laut BWB innerhalb von sechs Jahren ab 2026 erfolgen, mit Einbeziehung in das Stichprobenverfahren ab 2031. Zu mehreren Fragen (Genauigkeit nach bestimmten Zeiträumen, Kosteneinsparungen bei 15 Jahren Eichfrist, Erfahrungen mit Messkapselzählern) geben BWB und Senat an, keine Daten bzw. Kenntnisse zu haben.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26357, Wahlperiode 19, eingereicht 12. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.