📄 Gesundheitsgefahr durch den Eichenprozessionsspinner in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Gesundheitsgefahr, die vom Eichenprozessionsspinner (einer Raupenart mit gesundheitsschädlichen Brennhaaren) in Berlin ausgeht. Die Fragesteller wollen wissen, wie der Senat die durch die Klimakrise wachsende Ausbreitung des Schädlings bewertet und warum die Bekämpfung bislang überwiegend bezirklich statt berlinweit organisiert wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Beschäftigte in Kitas, Schulen, Sportanlagen und Grünflächenämtern. Konkret genannt werden u.a. Schulhöfe, Sportanlagen, Parkanlagen, Spielplätze und Kitas in mehreren Bezirken, darunter Tempelhof-Schöneberg, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen u.a. wissen: wie der Senat die Gesundheitsrisiken durch den Eichenprozessionsspinner bewertet; warum die Bekämpfung bislang bezirklich statt berlinweit koordiniert wird; welche Senatsverwaltungen und Behörden für Gesundheitsschutz, Gefahrenabwehr, Information und Bekämpfung zuständig sind; welche Ergebnisse das Fachgespräch zwischen Senat und Bezirken im November 2025 hatte; welche öffentlichen Einrichtungen und Flächen 2025 und 2026 gesperrt werden mussten; und welche Schlussfolgerungen der Senat für die künftige Organisation, Finanzierung und Koordinierung zieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass der Klimawandel die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners begünstigen könnte, mit negativen Folgen für die menschliche Gesundheit. Zuständig für die Bekämpfung sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht, bei öffentlichen Parks die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter, bei Wäldern die Berliner Forsten. Der Senat erkennt an, dass die aktuelle Situation eine gesamtstädtische Steuerung erfordert und verweist auf das seit 1. Januar 2026 geltende Landesorganisationsgesetz Berlin (LOG BE), dessen § 9 ihm Instrumente zur gesamtstädtischen Steuerung einräumt. Die Antworten der einzelnen Bezirke zu Maßnahmen und Sperrungen fallen sehr unterschiedlich aus: Reinickendorf nennt 16 betroffene Schulhöfe und 3 Sportanlagen; Steglitz-Zehlendorf listet über 20 im Jahr 2025 teilweise gesperrte Parks und Spielplätze auf; in Charlottenburg-Wilmersdorf konnte die Kita Erlebniswald ihre Räumlichkeiten 2025 rund zwei Wochen nicht nutzen, 2026 ist das Außengelände seit dem 27.05.2026 gesperrt. Mehrere Bezirke (Reinickendorf, Marzahn-Hellersdorf, Spandau) geben an, dass aus dem Fachgespräch im November 2025 keine verbindlichen Verabredungen hervorgegangen seien. Treptow-Köpenick weist darauf hin, dass der Eichenprozessionsspinner kein gesetzlich definierter Gesundheitsschädling sei, weshalb keine Zuständigkeit der Gesundheitsämter gesehen werde.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Silke Gebel und Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) am 10. Juni 2026; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 7. Juli 2026, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Der Senat verweist auf frühere Angaben in der Schriftlichen Anfrage 19/25055 vom 30.01.2026 sowie auf die Schriftliche Anfrage 19/26420 bezüglich weiterer Sperrungen 2026. Rechtsgrundlage für die künftige gesamtstädtische Steuerung ist § 9 des Landesorganisationsgesetz Berlin (LOG BE), in Kraft seit 1. Januar 2026. Die Einschätzungen zu Ursachen, Wirksamkeit von Maßnahmen und Zuständigkeiten stammen überwiegend von den jeweils zitierten Bezirksämtern und sind als deren Stellungnahmen gekennzeichnet.